Neuverpachtung von Gemeinschaftsjagdgebieten rechtzeitig vorbereiten
Das Jagdrecht ist laut Salzburger Jagdgesetz 1993 mit dem Grundeigentum untrennbar verbunden. Über das Jagdrecht können jedoch nur Grundeigentümer von Eigenjagden, die als solche eine zusammenhängende Fläche von zumindest 115 ha aufweisen müssen, frei verfügen. Alle anderen Grundeigentümer werden durch die ortsansässigen Gemeindejagdkommissionen vertreten. Diese setzen sich aus 6 - 12 Mitgliedern zusammen, die zur Hälfte dem Ortsbauernausschuss und zur Hälfte der Gemeindevertretung entspringen. Die Jagdkommission hat alle zur Verwaltung der Gemeinschaftsjagdgebiete notwendigen Geschäfte zu besorgen sowie die Abschusserfüllung und Wildschadenssituation zu beobachten. Dabei hat sie die Mehrheitsinteressen der Grundeigentümer zu berücksichtigen.
Zu den Hauptaufgaben der Jagdkommissionen zählt die Verpachtung der Gemeinschaftsjagdgebiete und Jagdeinschlüsse. Ein Gemeinschaftsjagdgebiet umfasst alle Grundstücke im Ortsgebiet, die keiner Eigenjagd angehören, sofern sie zusammen eine Mindestfläche von 115 ha aufweisen. Kleinere nicht an das Gemeinschaftsjagdgebiet angrenzende Flächen gelten als Jagdeinschlüsse von benachbarten Jagdgebieten. Spätestens 6 Monate vor Beginn einer neuen Jagdperiode muss die Verpachtung eines Gemeinschaftsjagdgebietes abgeschlossen und der Jagdbehörde angezeigt sein. Die gesetzliche Vergabefrist endet somit für die neue Jagdperiode am 30. Juni 2024. Ist bis zu diesem Termin kein Pachtvertrag im freien Übereinkommen abgeschlossen, wird die Jagd im Wege einer öffentlichen Versteigerung vergeben.
Vor der Jagdverpachtung ist zwingend eine Grundeigentümerversammlung abzuhalten. Bei dieser können die betroffenen Grundeigentümer ihre Wünsche bezüglich Pachtzins, Zahl der Jagdausübungsberechtigten, bevorzugte Vergabe an Ortsansässige oder Ortsfremde und der Wildschadenssituation anbringen. Die Grundeigentümerversammlungen sollten tunlichst frühzeitig im Herbst 2023 abgehalten werden, um ausreichend zeitlichen Spielraum für Ausschreibungen und Verhandlungen mit Pachtinteressierten gewährleisten zu können.
Hat sich die potentielle Jagdgebietsfläche aufgrund von Zukäufen in den vergangenen 8 Jahren vergrößert muss von der Gemeindejagdkommission bei der Jagdbehörde eine Jagdgebietsfeststellung beantragt werden, um die neuen Flächen per Bescheid in die bestehenden Jagdgebiete einzugliedern. In Gemeinden mit großen Jagdgebieten in denen die aktuelle jagdliche Situation nicht zufriedenstellend ist kann eine Teilung des Gemeinschaftsjagdgebietes in mehrerer separate Jagdgebiete für eine Verbesserung der Situation sorgen. Per Antrag der Jagdkommission bei der Jagdbehörde können so kleinere Reviereinheiten ab 300 ha Mindestfläche bzw. 115 ha Mindestfläche bei räumlich getrennten Exklaven geschaffen und an verschiedene Jagdpächter vergeben werden. Auch aus jagbetrieblicher Sicht ergeben sich dadurch mögliche Vorteile in der Abschussplanung und Jagdverwaltung.
Die Landwirtschaftskammer Salzburg hat im Frühherbst 2023 in allen Bezirken Schulungen für die Mitglieder der Gemeindejagdkommissionen zur anstehenden Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagdgebiete veranstaltet. Unterlagen dazu befinden sich im Anschluss. Bei bestehenden Fragen bezüglich Jagdvergabe und Jagdgebietsfeststellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg unter der Tel.-Nr.: 0662/870571276 gerne zur Verfügung.
Zu den Hauptaufgaben der Jagdkommissionen zählt die Verpachtung der Gemeinschaftsjagdgebiete und Jagdeinschlüsse. Ein Gemeinschaftsjagdgebiet umfasst alle Grundstücke im Ortsgebiet, die keiner Eigenjagd angehören, sofern sie zusammen eine Mindestfläche von 115 ha aufweisen. Kleinere nicht an das Gemeinschaftsjagdgebiet angrenzende Flächen gelten als Jagdeinschlüsse von benachbarten Jagdgebieten. Spätestens 6 Monate vor Beginn einer neuen Jagdperiode muss die Verpachtung eines Gemeinschaftsjagdgebietes abgeschlossen und der Jagdbehörde angezeigt sein. Die gesetzliche Vergabefrist endet somit für die neue Jagdperiode am 30. Juni 2024. Ist bis zu diesem Termin kein Pachtvertrag im freien Übereinkommen abgeschlossen, wird die Jagd im Wege einer öffentlichen Versteigerung vergeben.
Vor der Jagdverpachtung ist zwingend eine Grundeigentümerversammlung abzuhalten. Bei dieser können die betroffenen Grundeigentümer ihre Wünsche bezüglich Pachtzins, Zahl der Jagdausübungsberechtigten, bevorzugte Vergabe an Ortsansässige oder Ortsfremde und der Wildschadenssituation anbringen. Die Grundeigentümerversammlungen sollten tunlichst frühzeitig im Herbst 2023 abgehalten werden, um ausreichend zeitlichen Spielraum für Ausschreibungen und Verhandlungen mit Pachtinteressierten gewährleisten zu können.
Hat sich die potentielle Jagdgebietsfläche aufgrund von Zukäufen in den vergangenen 8 Jahren vergrößert muss von der Gemeindejagdkommission bei der Jagdbehörde eine Jagdgebietsfeststellung beantragt werden, um die neuen Flächen per Bescheid in die bestehenden Jagdgebiete einzugliedern. In Gemeinden mit großen Jagdgebieten in denen die aktuelle jagdliche Situation nicht zufriedenstellend ist kann eine Teilung des Gemeinschaftsjagdgebietes in mehrerer separate Jagdgebiete für eine Verbesserung der Situation sorgen. Per Antrag der Jagdkommission bei der Jagdbehörde können so kleinere Reviereinheiten ab 300 ha Mindestfläche bzw. 115 ha Mindestfläche bei räumlich getrennten Exklaven geschaffen und an verschiedene Jagdpächter vergeben werden. Auch aus jagbetrieblicher Sicht ergeben sich dadurch mögliche Vorteile in der Abschussplanung und Jagdverwaltung.
Die Landwirtschaftskammer Salzburg hat im Frühherbst 2023 in allen Bezirken Schulungen für die Mitglieder der Gemeindejagdkommissionen zur anstehenden Neuverpachtung der Gemeinschaftsjagdgebiete veranstaltet. Unterlagen dazu befinden sich im Anschluss. Bei bestehenden Fragen bezüglich Jagdvergabe und Jagdgebietsfeststellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Salzburg unter der Tel.-Nr.: 0662/870571276 gerne zur Verfügung.