Neue Website "Ringelschwanz.at" für Schweinehalter:innen
Die neue Website www.ringelschwanz.at gibt einen guten Überblick über die verpflichtenden Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation, die ab 2023 alle schweinehaltenden Betriebe betrifft.
In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat aufgrund dieser Vorgabe den "Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen" erarbeitet und mit den "Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation" in der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) verankert. Damit verbunden sind neue, von der Tieranzahl unabhängige Aufzeichnungsverpflichtungen für alle schweinehaltenden Betriebe.
In der Folge sind Halter:innen von kupierten Schweinen ab 2023 verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens zu ergreifen und diese auch zu dokumentieren. Dazu gehört die Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen bei Schweinen am Betrieb und die jährliche Durchführung einer Risikoanalyse. In der Tierhaltererklärung werden die Durchführung der Risikoanalyse und das Ergreifen von Optimierungsmaßnahmen erfasst.
Betriebe, die hingegen ausschließlich unkupierte Tiere halten, müssen ab 2023 ebenfalls eine Erhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen durchführen sowie eine Tierhaltererklärung abgeben.
Infos rund um den "Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen" werden auf der neuen Website www.ringelschwanz.at verständlich und übersichtlich erklärt. Die neue Homepage wurde auf Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) und des Verbands Österreichischer Schweinebauern (VÖS) erstellt. Fachleute aus ganz Österreich haben Inhalte beigesteuert.
Die Website informiert Bäuerinnen und Bauern, Tierärzt:innen und landwirtschaftliche Berater:innen über sämtliche Dokumentations- und Meldeverpflichtungen, erläutert fachliche Informationen zum Thema Schwanzbeißen, gibt Tipps für Notfallmaßnahmen, zeigt Praxisbeispiele und listet mögliche Ansprechpartner:innen auf.
In der EU ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Ferkeln verboten. Österreich hat aufgrund dieser Vorgabe den "Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen" erarbeitet und mit den "Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens und deren Dokumentation" in der 1. Tierhaltungsverordnung (1. THVO) verankert. Damit verbunden sind neue, von der Tieranzahl unabhängige Aufzeichnungsverpflichtungen für alle schweinehaltenden Betriebe.
In der Folge sind Halter:innen von kupierten Schweinen ab 2023 verpflichtet, Maßnahmen zur Reduktion des Schwanzkupierens zu ergreifen und diese auch zu dokumentieren. Dazu gehört die Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen bei Schweinen am Betrieb und die jährliche Durchführung einer Risikoanalyse. In der Tierhaltererklärung werden die Durchführung der Risikoanalyse und das Ergreifen von Optimierungsmaßnahmen erfasst.
Betriebe, die hingegen ausschließlich unkupierte Tiere halten, müssen ab 2023 ebenfalls eine Erhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen durchführen sowie eine Tierhaltererklärung abgeben.
Infos rund um den "Aktionsplan zur Reduktion von Schwanzkupieren bei Schweinen" werden auf der neuen Website www.ringelschwanz.at verständlich und übersichtlich erklärt. Die neue Homepage wurde auf Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), des Ländlichen Fortbildungsinstituts (LFI) und des Verbands Österreichischer Schweinebauern (VÖS) erstellt. Fachleute aus ganz Österreich haben Inhalte beigesteuert.
Die Website informiert Bäuerinnen und Bauern, Tierärzt:innen und landwirtschaftliche Berater:innen über sämtliche Dokumentations- und Meldeverpflichtungen, erläutert fachliche Informationen zum Thema Schwanzbeißen, gibt Tipps für Notfallmaßnahmen, zeigt Praxisbeispiele und listet mögliche Ansprechpartner:innen auf.