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Mobilitätsabgabe ab 1. Mai für touristische Unterkünfte

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23.01.2025 | von Nadine Gätke, Urlaub am Bauernhof

Letztes Jahr wurde viel über die neue Abgabe in der Vermietung diskutiert und nun tritt sie bald in Kraft – die Mobilitätsabgabe. Alle, die in der Vermietung tätig sind, kennen die anfallenden Abgaben und Anforderungen. Besonders für Neueinsteiger kann dies anfangs sehr verwirrend erscheinen. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Details.

Bildergalerie (2 Fotos)
Minimum_Familienpass.jpg © Salzburg Verkehr/Neumayr
Salzburger-Lokalbahn_Bildnachweis_©Neumayr_Leo.jpg © Salzburg Verkehr/Neumayr
Minimum_Familienpass.jpg © Salzburg Verkehr/Neumayr
Salzburger-Lokalbahn_Bildnachweis_©Neumayr_Leo.jpg © Salzburg Verkehr/Neumayr
© Salzburg Verkehr/Neumayr
© Salzburg Verkehr/Neumayr
Die Mobilitätsabgabe wird ab dem 1. Mai für touristische Unterkünfte im gesamten Salzburger Land eingeführt. Sie dient vorwiegend der Finanzierung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Gäste und dem Ausbau und der Verbesserung des öffentlichen Verkehrsnetzes. Die Einnahmen aus der Abgabe fließen überwiegend in die Infrastruktur, insbesondere in die Förderung nachhaltiger Mobilitätsmaßnahmen. Ab November 2027 verbleiben 50 % der Einnahmen aus der Wintersaison bei den Tourismusverbänden oder Gemeinden, um dort nachhaltige Mobilitätsprojekte zu unterstützen.

Die Ziele der Abgabe sind:

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Erhöhte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Touristen und Reduktion des touristischen Individualverkehrs
     
  • Erhaltung der Infrastruktur: Öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen, die von Touristen genutzt werden –  z. B. öffentliche Verkehrsmittel, touristische Mobilitätsleistungen – sollen durch die Abgabe finanziert werden.
     
  • Förderung des Umweltbewusstseins: Der umweltfreundliche Tourismus soll gestärkt werden, etwa durch den Ausbau von Radwegen und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.
     
  • Unterstützung des Tourismus: Die Einnahmen fließen in die Förderung und Entwicklung des Tourismus in der Region – z. B. durch Marketingkampagnen oder touristische Mobilitätsprojekte. 

Die Mobilitätsabgabe wird ab dem 1. Mai mit 0,50 Euro pro Person und Nacht eingeführt. Ab Mai 2027 erhöht sich der Betrag auf 1,10 Euro pro Person und Nacht. Sie wird zusammen mit der Nächtigungsabgabe (auch Ortstaxe genannt) erhoben. Gäste erhalten bei der Anreise oder im Vorfeld ein Öffi-Ticket, mit dem sie während ihres Aufenthalts im Salzburger Land die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen können. Von der Abgabe ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und schulische Gruppen, die dennoch ein Öffi-Ticket erhalten. Die Tickets sind personalisiert und für die Dauer des Aufenthalts gültig, inklusive An- und Abreisetag. Die Kontrolle erfolgt durch Scannen des QR-Codes oder durch Sichtprüfung durch den Busfahrer. Die Mobilitätsabgabe ist eine verpflichtende Abgabe, die von den Gästen zu entrichten ist. Die Vermieter:innen müssen die Abgabe an die zuständigen Gemeinden weiterleiten. Die Gäste profitieren dabei von einer kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Wie kommt der Gast zu seinem Öffi-Ticket?

Gäste, die eine Unterkunft buchen, erhalten beim Check- In das Ticket. Die Vermieter:innen registrieren jeden Gast elektronisch im Meldesystem der Gemeinde und die Gäste erhalten ihre Öffi-Tickets beim Check-In. Aktuell gibt es noch keine elektronische Anbindung für die Stadt Salzburg, sodass die Ticketausgabe hier manuell organisiert wird. Tourismus Salzburg GmbH arbeitet jedoch an einer Lösung. Für jene Betriebe, die nicht an das elektronische Meldesystem angeschlossen sind, gibt es die Möglichkeit, über einen Online-Zugang das Öffi-Ticket für die Gäste bereitzustellen.

Nutzungsmöglichkeiten von Öffi-Tickets

Mit dem Öffi-Ticket können Gäste im gesamten Salzburger Land die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen – bestehend aus Bussen, Regionalzügen und Micro-ÖV. Auch Fernverkehrszüge wie die Westbahn und die ÖBB-Züge sind kostenfrei zugänglich. Ebenso ist es möglich, verkehrsraumüberschreitende Linien (das sind Stadtgrenzen überschreitende Verbindungen zu benachbarten Regionen oder Ländern, wie z. B. die Buslinien 150, 260 und 180) zu nutzen. Ausgenommen sind jedoch die Nutzung der Tauernschleuse und andere regionale Grenzen, z. B. bis nach Böckstein.

Abrechnung der Mobilitätsabgabe

Die Vermieter:innen rechnen die Mobilitätsabgabe direkt mit den Gästen ab, genauso wie die Nächtigungsabgabe. Es empfiehlt sich, die Nächtigungsabgabe und die Mobilitätsabgabe getrennt auszuweisen, dies erleichtert die Kostentransparenz. Gegebenenfalls kann es hier Erklärungsbedarf geben, sollte die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Gäste nicht erfolgt sein. Daher wäre es ratsam, den Gästen vor oder während der Anreise die kostenfreie Nutzung der Öffis nahezulegen. Beide Abgaben werden in voller Höhe an die zuständigen Gemeinden weitergeleitet. Die Mobilitätsabgabe soll langfristig dafür sorgen, dass der öffentliche Verkehr attraktiver für Gäste wird. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entlastet die Straßen, reduziert Staus und wirkt sich positiv auf die Umwelt aus.

Wichtige Infos für Neueinsteiger

  • Registrierungsnummer: Jede Unterkunft muss in der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Jede Unterkunft mit eigenständiger Adresse erhält eine Registrierungsnummer, die für die Identifikation benötigt wird und auf Vermietungsplattformen sichtbar sein muss. So wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Abgaben korrekt abgeführt werden.
     
  • Meldepflicht: Gäste, die ihren Hauptwohnsitz für den Urlaub vorübergehend verlegen, sind verpflichtet, ihren Aufenthalt behördlich zu melden. In der Regel wird dies über den Beherbergungsbetrieb getätigt. Dies muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft erfolgen und umfasst wichtige Daten, wie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse und Ausweisdaten. Die Vermieter:innen müssen sicherstellen, dass die Daten korrekt erfasst und an die zuständige Gemeinde übermittelt werden.
     
  • Nächtigungsabgabe (Ortstaxe): Diese Abgabe wird für jede entgeltliche Übernachtung erhoben, ebenfalls in Unterkünften wie zum Beispiel in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen wie zum Beispiel Tourismusbüros, Veranstaltungen oder lokaler Sehenswürdigkeiten. Jede Gemeinde legt die Höhe der Abgabe selbst fest, sie variiert je nach Region. Kinder unter 15 Jahren sind von dieser Abgabe ausgenommen. Auch hier sind die Vermieter:innen verpflichtet, die Abgabe von den Gästen zu erheben und an die zuständigen Gemeinden weiterzuleiten.
     
  • Salzburger Tourismusabgabe: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 (S.TG 2003) legt die Regeln für die Organisation und Finanzierung des Tourismus im Bundesland Salzburg fest. Vermieter:innen von Ferienwohnungen und Zimmern sind beitragspflichtig und müssen ihre Umsätze jährlich über das elektronische Portal der Landesregierung melden. Die Beitragshöhe hängt von Umsätzen, Ortsklasse und Beitragsgruppe ab; ein Mindestbeitrag ist möglich. Das Aufforderungsschreiben zur Beitragserklärung erhalten Vermieter automatisch nach der Anmeldung ihrer Tätigkeit bei der Gemeinde. Die Daten werden an den zuständigen Tourismusverband weitergeleitet, der Zugangsdaten und Informationen für die Einreichung bereitstellt.

Wenn Vermieter:innen die Tätigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Beitragsberechnung im ersten Jahr auf Basis der tatsächlichen Umsätze. In den Folgejahren werden Durchschnittsumsätze oder die Umsätze aus früheren Steuerbescheiden herangezogen. Für kleine Vermieter, die nur geringe Umsätze erzielen, kann ein Mindestbeitrag vorgeschrieben sein. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um zusätzliche Gebühren oder Strafen zu vermeiden. Die Beiträge finanzieren Werbung, Infrastruktur und Gästebetreuung und stärken den regionalen Tourismus.

Webinar

Termin: Do, 6. Februar von 10 bis 11 Uhr
Webinar mit Wilhelm Prommegger von der Salzburger Verkehrsverbund GmbH

Was wird dort besprochen?
  • Wie können Vermieter die Mobilitätstickets für die Gäste ausstellen?
  • Die Ausstellung ist an die elektronische Gästemeldung gebunden, dabei wird der Ablauf vorgestellt.
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