Landes-Invest legt Fokus auf den Stallumbau
Seit 2017 gibt es das landeseigene Salzburger Programm für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung. Damals wurde erfolgreich ein Förderprogramm geschaffen, das ohne viel Bürokratie zielgerichtet und schnell Landwirte bei der Umsetzung von wichtigen Investitionen unterstützt. Durch die pauschale Abrechnung kann schnell und unkompliziert abgerechnet werden und man weiß schon bei der Antragstellung, mit welcher Zuschusssumme man in etwa kalkulieren kann. Seither wurden bereits etwa 2.500 Projekte mit einer Gesamtauszahlung von 22,5 Millionen Euro unterstützt. Ein Großteil der Projekte waren Stallumbaumaßnahmen, bei denen mit vergleichsweise niedrigen Kosten und Eigenleistung schon viel in Richtung Tierwohl erreicht werden konnte.
Motormäherkauf: Förderung läuft aus
Ein Schwerpunkt des Programms konzentrierte sich in den letzten zwei Jahren auf die Unterstützung von Landwirten bei der Anschaffung von Bergmotormähern. Diese Förderung ist speziell für Betriebe mit mehr als 180 Erschwernispunkten, ab der Bergbauernzone 3, vorgesehen. Durch diese Schwerpunktsetzung konnte ein Modernisierungsschwung in Richtung sicherer Technik für die Weiterbewirtschaftung der Steilflächen geschafft werden. Bisher wurden über 200 Bergbauern beim Kauf von Motormähern mit einer Zuschusssumme von rund 1.150.000 Euro unterstützt. Eine Antragstellung für Motormäher ist nur noch bis zum 20. Dezember 2024 über die jeweils zuständige Bezirksbauernkammer möglich. Die Abrechnung sollte ehestmöglich, jedoch spätestens zwei Jahre nach Antragstellung erfolgen.
Stärkerer Fokus auf die Tierhaltung
Der Fokus des Programms verlagert sich ab nächstem Jahr wieder auf Projekte in der Tierhaltung. Das vorhandene Budget wird für Stallbaumaßnahmen bereitgestellt, insbesondere für Betriebe, die von Anbindehaltung auf Laufstall umbauen. Dazu wurde eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten auf 120.000 Euro und der maximale Zuschuss auf 36.000 Euro festgelegt. Durch diesen neuen Schwerpunkt soll besonders kleineren Betrieben bei Anpassungsmaßnahmen auf einen Laufstall unbürokratisch geholfen werden.
„Die pauschale Abrechnung macht es weiterhin möglich, Eigenleistung in das geförderte Projekt einzubringen. Damit sollen mit vertretbaren finanziellen Mitteln wesentliche Verbesserungen für Tierwohl und Arbeitsaufwand erzielt werden“, so Landesrat Josef Schwaiger zum neuen Schwerpunkt. „Das Salzburger Programm für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und soll auch in Zukunft trotz angespannter öffentlicher Finanzen ein Fixpunkt bei der Unterstützung der Landwirte sein“, hält Landesrat Schwaiger abschließend fest.
Für den Präsidenten der LK Salzburg, Rupert Quehenberger, ist die Erhöhung der anrechenbaren Kosten beim Umbau zum Laufstall ein wichtiges Zeichen: „In den vergangenen Jahren haben die Preise für Baumaterialien und die Arbeitskosten massiv angezogen. Durch die Erhöhung der Fördergrenze auf 120.000 € erhalten die Betriebe hier wieder etwas mehr Spielraum“.
Das Landesinvestprogramm ab 1. Jänner 2025
- Grundvoraussetzungen:
- Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
- Ausreichende berufliche Qualifikationen: geeignete Facharbeiterprüfung oder mindestens drei Jahre als Betriebsführer:in oder hauptberuflich bei der SVS mitversichertes Familienmitglied
- Fördergegenstände:
- 30 % Zuschuss auf die Nettokosten:
- Besonders tierfreundliche Stallbauten
- 25 % Zuschuss auf die Nettokosten:
- Kostenuntergeordnet zu besonders tierfreundlichen Stallbauten: verbundene Funktionsbereiche (Heulager, Güllegruben, Mistlager) und fest mit dem Gebäude verbundene technische Einrichtungen
- bauliche Maßnahmen für Milchkammern, Ausläufe und im Melkbereich
- Heutrocknungsanlagen und Mobilkräne
- 30 % Zuschuss auf die Nettokosten:
- Fördergrenzen:
- Untergrenze: 10.000 € netto pro Antrag
- Maximal anrechenbare Kosten im Geltungszeitraum der Richtlinie: – 120.000 € netto bei Stallumbaumaßnahmen von Anbinde- auf Laufstall – 60.000 € netto in Summe bei den sonstigen Maßnahmen
Der Förderantrag ist vor der Umsetzung bzw. vor dem Beginn des Vorhabens vom Förderwerber einzureichen!