Kundmachung: Landwirtschaftskammerwahl 2025
Kundmachung
Aufgrund der Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 26. September 2024 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg und der Mitglieder der Bezirksbauernkammern im Land Salzburg (LGBl. Nr. 82/2024) wird nach Anordnung in § 32 Abs. 1 des Salzburger Landwirtschaftskammergesetzes 2000 LGBl. Nr. 1/2000 in Verbindung mit § 2 Abs 5 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung, LGBl. Nr. 80/2024, jeweils in der geltenden Fassung, kundgemacht:
Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg und der Mitglieder der Bezirksbauernkammern im Land Salzburg wird für 16. Februar 2024 (Wahltag) ausgeschrieben. Als Stichtag wurde der 21. Oktober 2024 festgelegt.