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Einstieg in die biologische Landwirtschaft - jetzt entscheiden

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02.10.2025 | von Bernhard Ottensamer

Der Biolandbau ist in Oberösterreich seit Jahrzehnten ein stabiler Bestandteil der Landwirtschaft. Rund ein Fünftel aller Betriebe wirtschaftet bereits biologisch - Tendenz stabil. Für viele Betriebe eröffnet eine Umstellung neue Perspektiven: sei es bei der Hofübernahme, in der Betriebsentwicklung oder als Antwort auf veränderte Marktbedingungen.

Beratung.jpg © LK OÖ/Referat Biolandbau
Bei Fragen zum Einstieg steht das Team der Bioberatung der LK OÖ zur Seite – telefonisch oder direkt am Betrieb © LK OÖ/Referat Biolandbau

Wichtig zu wissen:

Für einen Einstieg in die ÖPUL Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" im Mehrfachantrag 2026 gilt eine Einschränkung: nur Betriebe, die bereits an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" teilnehmen, können noch einsteigen. Es muss die Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" im vorhinein bis spätestens 31. Dezember 2025 vorangemeldet werden. Betriebe die sich nach 01. Jänner 2026 biologisch zertifizieren lassen ist es in dieser Förderperiode nicht mehr möglich in die ÖPUL Maßnahme "BIO" einzusteigen.
Damit ist jetzt der richtige Zeitpunkt, eine mögliche Umstellung gründlich zu prüfen und bei Interesse eine kostenlose Bio Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Umstieg aus Überzeugung

Eine Umstellung betrifft den ganzen Betrieb. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger, angepasste Fruchtfolgen, eine tiergerechte Haltung und die Einhaltung hoher Standards sind verpflichtend. Wichtig ist, dass die Entscheidung aus Überzeugung erfolgt.

Erfahrungen zeigen: Wer bewusst plant und hinter den Grundsätzen des Biolandbaus steht, kann den Schritt erfolgreich meistern. Neben ökologischen Vorteilen eröffnen sich neue Marktchancen - etwa in der Direktvermarktung oder durch langfristige Lieferverträge.

Zertifizierung und Kontrolle

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Kontrollvertrag mit einer anerkannten Bio-Kontrollstelle, der spätestens mit 01. Jänner 2026 des ersten Verpflichtungsjahres vorliegen muss. Kontrolliert wird nach der EU-Bio-Verordnung (VO 2018/848). Jährliche Kontrollen, vollständige Aufzeichnungen (z.B.: Weidetagebuch, Tierbewegungen, Betriebsmitteleinsatz) und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Vermischung und Vertauschung von Betriebsmitteln sind verpflichtend. Diese Dokumentation schafft Transparenz und ist zugleich ein nützliches Werkzeug für das betriebliche Management.

Bio-Förderungen

Die Bio-Basisförderung gleicht Ertragsminderungen und Mehraufwand ab. Aktuell liegt sie bei Ackerflächen bei 235 Euro je Hektar und bei tierhaltenden Betrieben mit Dauergrünland zwischen 221,2 und 231,4 Euro je Hektar. Zusätzlich wird ein Transaktionskostenzuschuss von 400 Euro je Betrieb und Jahr ausbezahlt. Daneben stehen noch vielfältige Top-ups und Zuschläge zur Verfügung. Sie sollen einen finanziellen Ausgleich bieten, düfen aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein.

Wirtschaftlichkeit und Markt

Stabilität zeigt sich im Konsum: Viele Konsument:innen kaufen bewusst Bio-Produkte. Die aktuellen Haushaltsausgaben zeigen deutlich, dass der Absatz von Bio-Produkten kontinuierlich steigt (+8,4% zum Vorjahr). Dennoch gilt: Märkte entwickeln sich unterschiedlich. Daher sollte die betriebliche Vermarktung im Vorfeld geklärt werden - im Gespräch mit Abnehmern, Genossenschaften oder Bio-Verbänden. Oftmals können neue Produktionszweige, etwa im Bereich Tierhaltung oder Spezialkulturen, zusätzliche Perspektiven eröffnen.
Das aktuelle Marktumfeld ist für Neueinsteiger sehr interessant. In nahezu allen Produktionssparten werden Umsteller gesucht, was einen Umstieg auf Bio-Produktion deutlich attraktiviert. Wer aktuell einen Einstieg in die biologische Landwirtschaft in Erwägung zieht, sollte sich jedenfalls noch jetzt unverbindlich bei den Bio Berater:innen der LKOÖ oder Bio Austria OÖ in Verbindung setzen.

Pflichten und Fristen im Überblick

• Kontrollvertrag: spätestens zum 01. Jänner des ersten Bio-Jahres abschließen.
• ÖPUL-Einstieg: im MFA 2026 nur mit bestehender UBB-Teilnahme und Voranmeldung bis 31. Dezember 2025 möglich;
• Weiterbildung ÖPUL: Es ist darauf zu achten, dass die verpflichtenden Weiterbildungsstunden gemäß der im Mehrfachantrag 2025 beantragten ÖPUL-Maßnahmen bis 31. Dezember 2025 absolviert sein müssen (z.B.: 3 Stunden UBB-Biodiversität, 3 Stunden innerhalb der Maßnahme "Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel" oder 5 Stunden für "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland").
Wird im MFA-Antragsjahr 2026 erstmalig an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" teilgenommen, entsteht hierfür jedoch keine neue Weiterbildungsverpflichtung mehr.

Beratung in Oberösterreich

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich bietet gemeinsam mit BIO AUSTRIA OÖ eine kostenlose und unverbindliche Umstellungsberatung an. Dabei werden alle Fragen zur Betriebsumstellung individuell geklärt - von der Förderabwicklung über die Marktchancen bis hin zu praktischen Anforderungen im Stall oder am Feld.

Kontakt:

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Tel.-Nr.: 050/6902-1234
E-Mail: biolandbau@lk-ooe.at

Fazit

Wer den Einstieg in den Biolandbau erwägt, sollte jetzt handeln. Die Fristen sind klar gesetzt, die Anforderungen anspruchsvoll, die Chancen aber ebenso groß. Mit guter Vorbereitung, fachlicher Beratung und Überzeugung lässt sich der Betrieb ökologisch, wirtschaftlich und zukunftsorientiert neu ausrichten.

Für interessierte Landwirtinnen und Landwirte bietet das LFI Oberösterreich am 16. Oktober ein Webinar zum Thema Umstieg in die biologische Wirtschaftsweise (Bio-Informationsabend) an:
Onlineseminar: Umstieg in die biologische Wirtschaftsweise | LFI Oberösterreich

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