Barrierefreie Unterkünfte auf dem Bauernhof
Hier sind wichtige Aspekte und gesetzliche Anforderungen, die man dabei berücksichtigen sollte:
Wichtige statistische Informationen
Für die Planung barrierefreier Unterkünfte ist es entscheidend, die Anzahl potenzieller Gäste mit Mobilitätseinschränkungen zu beachten. Nach aktuellen Statistiken (Statistik Austria) gibt es in Österreich etwa 216.000 Rollstuhlfahrer. In Deutschland leben etwa 1,6 Millionen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die von verschiedenen Quellen wie dem Statistischen Bundesamt (Destatis) erfasst wurden. Diese Zahlen verdeutlichen die ungebrochene Nachfrage nach barrierefreien Unterkünften.
Gesetzliche Anforderungen
In der Region Salzburg gelten spezifische gesetzliche Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Unterkünfte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Zu den wichtigsten gehören:
- Salzburger Bauordnung: Diese legt Standards für barrierefreie Bauweisen fest wie die Mindestbreiten von Türen und Gängen, die Neigung und Breite von Rampen sowie die Ausstattung von Badezimmern mit Haltegriffen und bodenebenen Duschen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Man sollte sich über nationale und regionale Bauvorschriften, die die Barrierefreiheit in der Vermietung regeln, informieren. Dies kann Zertifizierungen oder spezifische Genehmigungen erfordern.
Gesamten Hof barrierefrei gestalten
Parkplätze und Außenbereiche:
Zugang und Wegeführung:
Badezimmer:
Wohnbereiche:
- Behindertenparkplätze: Mindestens 3,5 Meter breit, nahe am Eingang
- Barrierefreie Gehwege: Mindestens 150 cm breit, ohne Hindernisse
Zugang und Wegeführung:
- Ebenerdiger Zugang: Maximal 2 cm hohe Schwellen, gegebenenfalls mit Rampen
- Rampen: Max. 6 % Steigung, mindestens 120 cm breit, beidseitige Geländer
- Türbreiten: Mindestens 80 bis 90 cm breit
- Gänge und Flure: Mindestens 120 cm breit
Badezimmer:
- Bodenebene Duschen: Rutschfest und stufenlos
- Haltegriffe: In Dusche und WC
- Duschstuhl und ausreichend Platz: 150 cm Wendekreis
- Unterfahrbare Waschbecken: In einer Höhe von 100 cm
Wohnbereiche:
- Böden: Hartholz für bessere Bodenhaftung
- Höhenverstellbare Betten: 45 bis 50 cm hoch
- Smarte Zimmer: Sprachtechnologie für Licht, Musik, Fernseher
- Möbel: Unterfahrbar, höhenverstellbar, keine Teppiche
- Bewegungsfreiheit: Mindestens 150 cm Durchmesser
-
Steckdosen und Schalter: In erreichbarer Höhe (38 bis 122 cm)
Tipp: 150 cm Durchmesser: Genug Platz in allen strategischen Bereichen
Kommunikation und Service
- Informationsbereitstellung: Klare Infos auf der Website, in Buchungsportalen und direkt mit den Gästen
- Sensibilisierung: Unterstützung bei Ankunft anbieten, aber nicht aufdringlich sein
- Barrierefreie Angebote: Infos in der Gästemappe über barrierefreie Wege, Aktivitäten und Restaurants
- Zertifizierungen und Labels: Teilnahme an Programmen kann das Vertrauen von Gästen stärken
Wartung und Überprüfung
- Regelmäßige Inspektionen: Sicherstellen, dass alle barrierefreien Einrichtungen funktionstüchtig sind
Adressen für weitere Hilfen
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 10: Wohnungswesen
Fanny-v.-Lehnhert-Straße 1, 5020 Salzburg
Internet: www.salzburg.gv.at
Planungshilfe: „barrierefrei bauen“
Beratung für Barrierefreies Planen und Bauen
Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
Bundessozialamt – Landesstelle Salzburg
Auerspergstraße 67a,
5020 Salzburg
E-Mail: bundessozialamt.sbg1@basb.gv.a
Kontaktdaten bei Fragen zur Vermietung
Landesverein Urlaub am Bauernhof im SalzburgerLand:
uab@lk-salzburg.at,
Tel. 050/2595-3341
Ansprechpartnerinnen für die bäuerliche Gästebeherbergung:
Salzburg: Hannah Mösenbichler, Tel. 050/2595-1513
hannah.moesenbichler@lk-salzburg.at
Hallein: Regina Putz,
Tel. 050/2595-2526,
regina.putz@lk-salzburg.at
St. Johann: Maria Rettenwender, Tel. 050/2595-4584,
maria.rettenwender@lk-
salzburg.at
Maishofen: Magdalena Deutinger, Tel. 050/2595-6566,
magdalena.deutinger@lk-
salzburg.at
Tamsweg: Rosemarie Rotschopf, Tel. 050/2595-5558,
rosemarie.rotschopf@lk-
salzburg.at