AMA-Hauptauszahlung steht an
Am Do, 19. Dezember erfolgt die jährliche Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024 durch die Agrarmarkt Austria. Die Direktzahlungen werden wie jedes Jahr zu 100 % ausbezahlt. Anders als bei den Direktzahlungen werden ÖPUL und die Ausgleichszulage (AZ) als Teilzahlung mit 75 % überwiesen. Die Restzahlung von 25 % erfolgt mit der nächsten Berechnung im Juni 2025.
Wertanpassung
Erstmals wird eine Wertanpassung bei ÖPUL und AZ wirksam. Mit dem Impulsprogramm für die österreichische Land- und Forstwirtschaft wird ab 2024 erstmals eine Wertanpassung von 8 % bei ÖPUL-Prämien sowie der AZ durchgeführt. In der AZ wird ab 180 Erschwernispunkten um 14 % erhöht. Ebenso erhalten einzelne ÖPUL-
Zuschläge Anpassungen über 8 % hinaus.
Bescheide prüfen
Die AMA wird am Mi, 15. Jänner 2025 die Mitteilungen zu den ÖPUL-Zahlungen und zur AZ sowie die Bescheide zu den Direktzahlungen verschicken. Zusätzlich ist eine Einsicht in die Mitteilungen und Bescheide im eArchiv möglich. Die übermittelten Mitteilungen und Bescheide geben einen detaillierten Aufschluss darüber, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen. Eine korrekte Prüfung auf Richtigkeit wird jedenfalls empfohlen. Bei berechtigten Einwänden können Einsprüche oder Beschwerden unter Einhaltung der angeführten Fristen (innerhalb von vier Wochen ab Zustellung) online im eAMA eingebracht werden.
Kontakte für Fragen und Hilfestellungen
AMA-Hotline: Für Fragen zu den jeweiligen Auszahlungen steht ein Telefonhotlineservice der AMA unter der Telefonnummer 050/315199 zur Verfügung.
Hilfestellung zum Erfassen von Beschwerden: Bei Fragen zur Hilfestellung zum Erfassen von Beschwerden oder Einsprüchen stehen die Invekos-Mitarbeiter in den BBK´s nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung (unbedingt die Bescheide und Auszahlungsmitteilungen zum Termin mitnehmen).