Almauftrieb: Neue Meldevorschriften bei Pferden
Das Prozedere für Pferdemeldungen auf der Alm ändert sich für Tierhalter und Almbewirtschafter in der neuen Periode. Durch die Vorgaben der Tierkennzeichnungsverordnung muss jeder Tierhalter den Aufenthaltsort seiner Tiere bekannt geben. Die förderrelevanten Almauftriebsmeldungen werden wie gehabt vom Almbewirtschafter bzw. Almobmann in der Almauftriebsliste vorgenommen.
Beim Auftrieb von Pferden und sonstigen Equiden muss heuer erstmals der Aufenthaltsort vom Tierhalter bekannt gegeben werden und die Tiere sind mit der Lebensnummer in die elektronische Datenbank (VIS) zu melden.
Tiere müssen einzeln gemeldet werden
Aus rechtlichen und technischen Gründen können Meldungen über Zugänge und Abgänge durch die Almauftriebsliste nicht ins VIS automatisch übermittelt werden, daher ist eine separate Einzeltiermeldung von Pferden und sonstigen Equiden durch den Tierhalter notwendig.
Das bedeutet: Für jedes aufgetriebene Tier muss der Tierhalter im VIS eine tierbezogene Abgangsmeldung am Heimbetrieb durchführen und der Almobmann muss das betroffene Tier mit der Tiernummer auf die Alm melden (= Zugangsmeldung).
Almauf- und Abtrieb wie Zu- und Abgang
Der Grund für die zusätzliche Einzeltiermeldung ist eine EU-Verordnungsänderung, welche vorgibt, dass ab dem Jahr 2023 alle Zu- und Abgänge sowie Verendungen von Pferden bzw. Equiden in einer Bewegungsdatenbank über das VIS mit der Lebensnummer gemeldet werden müssen. Seitens des Gesundheitsministeriums, das für die VIS-Datenbank zuständig ist, wurde nun festgestellt, dass ein Almauftrieb bzw. -abtrieb hier als Zu- und Abgang zu sehen ist. Voraussetzung für die tierbezogene Eintragung im VIS ist, dass die Tiere mit ihrer Lebensnummer (UELN) in der österreichischen Datenbank angelegt sind. In der Regel wurde dies durch die Pferdezuchtverbände bzw. passausstellenden Stellen erledigt.
Ein detaillierter Bericht über die Meldevorgehensweise von Pferden und sonstigen Equiden auf die Alm wird zeitgerecht in den nächsten Ausgaben vorgestellt.