Änderungen bei Kälberverbringung ins Ausland

Bisher war der Transport von Kälbern an einen Bestimmungsort außerhalb Österreichs aus Gründen der Tiergesundheit frühestens ab einem Alter von drei Wochen zulässig. Seit dem 1. Jänner 2025 dürfen Kälber ab einem Alter von drei Wochen nur mehr dann an einen Bestimmungsort außerhalb Österreichs transportiert werden, wenn im abgebenden Tierbestand eine gute Kälbergesundheit vorliegt. Ab 1. Juli 2025 wird diese Regelung strikt umgesetzt. Zusätzlich muss eine regelmäßige tierärztliche Bestandsbetreuung (z. B. im Rahmen einer TGD-Mitgliedschaft) gegeben sein. Liegt keine ausreichend gute Kälbergesundheit am Betrieb vor, ist ein Verbringen von Kälbern ins Ausland erst ab einem Alter von vier Wochen zulässig. Die zugehörige gesetzliche Regelung findet sich in § 20a Abs. 1 Tiertransportgesetz.
Kälbergesundheit ist entscheidend
Durch einen Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wurde geregelt, dass zur Beurteilung der Kälbergesundheit die Kälbersterblichkeit im Herkunftsbetrieb als Richtwert heranzuziehen ist. Liegt die Kälbersterblichkeit im Betrieb bei oder unter 8 %, so ist von einer ausreichend guten Kälbergesundheit auszugehen. Liegt der Wert über 8 %, so ist die Kälbergesundheit als nicht ausreichend zu beurteilen.
Durchrechnung über drei Jahre
Für die Beurteilung werden die Daten aus der Rinderdatenbank bzw. dem Veterinärinformationssystem (VIS) herangezogen und von der Ages (Agentur für Ernährungssicherheit) ausgewertet. In die Berechnung werden Kälber ab dem dritten (= älter als 48 Stunden) bis zum sechzigsten Lebenstag in einem Durchrechnungszeitraum von drei Jahren einbezogen. Die Daten für den Durchrechnungszeitraum werden jährlich aktualisiert. Für die Betriebe stehen die Daten im Animal Health Data Service (AHDS) zur Verfügung und können für die Beratung mit den Betreuungstierärztinnen und -ärzten genutzt werden.
Um sicherzustellen, dass Kälber von Betrieben mit einer schlechten Kälbergesundheit erst ab einem Alter von vier Wochen ins Ausland transportiert werden können, ist es notwendig, den Vermarkter (Händler …) in Kenntnis zu setzen. Nur die betroffenen Betriebe wurden dieses Jahr direkt vom Ministerium angeschrieben und informiert. Jene Betriebe (92 % der Tierhalter), die kein Schreiben erhielten, können weiterhin mit drei Wochen ihre Tiere verbringen. Ab April 2026 obliegt die Verantwortung beim Tierhalter, sich über die jährlich aktualisierten Daten in der Tiergesundheitsdatenbank AHDS zu informieren.
AHDS: Datenbank liefert Vergleichswerte
In der Tiergesundheitsdatenbank (AHDS) stehen neben der Antibiotikum-Anwendung der Schlachthofbefunde ab sofort die Auswertungen zur Transportfähigkeit der Kälber zur Verfügung. Ein Vergleich des Betriebes mit den anderen Betrieben in Österreich wird angeboten. Unter https://ahds.ages.at kann man seine Daten einsehen.