Bauernhof, Landhof, Winzerhof oder Almhütte - zu welchem Kernthema passt mein Betrieb?
Folgende Kernthemen gibt es derzeit:
Bauernhof
Der Urlaub am Bauernhof-Betrieb ist ein aktiv bewirtschafteter Bauernhof in Österreich, mit mindestens 2 ha Fläche (regionstypische Unterschiede und Spezialkulturen sind zu beachten - jedoch mindestens 0,5 ha bewirtschaftete Fläche!). Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsabläufe sind für die Gäste erlebbar.
Kriterienkataloge: Bauernhof Zimmer, Bauernhof Ferienwohnung, Bauernhof Mischbetrieb
Landhof
Landhöfe sind nicht mehr aktiv bewirtschaftete Bauernhöfe mit Wirtschaftsgebäuden (das muss optisch erkennbar sein), welche als Urlaubsobjekte mit landwirtschaftlichen Bezug vermietet werden.
Kriterienkataloge: Landhof Zimmer, Landhof Ferienwohnung, Landhof Mischbetrieb
Winzerhof
Ein Winzerhof ist ein bäuerlicher Vermietungsbetrieb mit mindestens 0,5 ha Weinanbaufläche, der Wein sowie weinähnliche Erzeugnisse - wie Sekt und Perlwein - produziert und vermarktet. Wenn die Weinverarbeitung nicht am Betrieb durchgeführt wird, so ist durch Kooperationen mit Partnerbetrieben das Weinerlebnis für die Gäste trotzdem gegeben (Verkostungen, Präsentationen, etc.).
Kriterienkataloge: Winzerhof Zimmer, Winzerhof Ferienwohnung, Winzerhof Mischbetrieb
Spezialkonzept
Bauernhöfe sind auf eine bestimmte Zielgruppe ausgerichtet (Radlerhöfe, Seniorenhöfe, ...) oder unterscheiden sich durch ihre Bewirtschaftungsform (Ackerbau, Obstbau, ...). Das Konzept muss in der Kommunikation klar definiert werden.
Kriterienkataloge: Spezialkonzept Zimmer, Spezialkonzept Ferienwohnung, Spezialkonzept Mischbetrieb
Almhütten
Almhütten sind Sennhütten, Selbstversorgerhütten oder Hüttendörfer (max. 50 Betten). Das Angebot reicht von traditionellen Hütten mit Plumpsklo und ohne Strom bis zu komfortabel eingerichteten Hütten mit Strom, fließendem Wasser und Zufahrt zur Hütte. Unterschieden wird nach “Almhütte klassisch“, “ehemaliger Bergbauernhof“, “Almgasthaus traditionell“, “Jagdhaus-Jagdhütte“, “Almhüttendörfer/Hüttendörfer“, “Skihütten".
Die Almen und Hütten liegen auf mindestens 900 m Seehöhe bzw. in einem ausgewiesenem Almgebiet.
Kriterienkatalog Almhütte