Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird
In Österreich ist das Pflegegeld ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Es dient dazu, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person die Kosten für die Pflege (teilweise) zu decken und den Betroffenen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Personen (auf Antrag!) erhalten, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen sind. Das Pflegegeld wird nicht als Einkommen angesehen und muss daher nicht versteuert werden.
Es gibt sieben Pflegestufen, die von Stufe 1 (geringe Pflegebedürftigkeit) bis Stufe 7 (höchste Pflegebedürftigkeit) reichen, sowie einen Erschwerniszuschlag für demenzielle Beeinträchtigungen. Nach der Pflegestufe richtet sich auch die Höhe des Pflegegeldes (siehe Kasten). Die jeweilige Einstufung wird von einer/einem Sachverständigen durchgeführt. Diese/r begutachtet das notwendige Ausmaß an Hilfe, etwa bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushaltstätigkeiten. Pflegegeld gebührt allerdings nur, wenn der Betreuungs- und Hilfsbedarf vo-raussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
Pflegeheim oder 24-Stunden-Pflege?
Wenn die Unterstützung durch Angehörige oder mobile soziale Dienste nicht mehr ausreicht, haben pflegebedürftige Personen die Möglichkeit, zwischen einem Pflegeheim und einer 24-Stunden-Pflege zu Hause zu wählen. Pflegeheime bieten eine umfassende Betreuung und Unterstützung in einer stationären Einrichtung, während die 24-Stunden-Pflege zu Hause es ermöglicht, in der vertrauten Umgebung zu bleiben und dennoch professionelle Pflege rund um die Uhr zu erhalten. Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt. Die Entscheidung hängt oft von individuellen Bedürfnissen, finanziellen Möglichkeiten und persönlichen Präferenzen ab.
Finanzielle Aspekte oft ausschlaggebend
Die finanziellen Aspekte bei der Entscheidung zwischen einem Pflegeheim und einer 24-Stunden-Pflege zu Hause spielen eine entscheidende Rolle. Pflegeheime verlangen in der Regel einen monatlichen Pflegekostenbeitrag, der je nach Einrichtung, Pflegestufe und individuellen Bedürfnissen variieren kann. Zur Deckung dieser Kosten wird primär das Einkommen der pflegebedürftigen Person sowie das Pflegegeld herangezogen; ein Teil des Einkommens und des Pflegegeldes muss der pflegebedürftigen Person als Taschengeld verbleiben. Können die Kosten dadurch nicht zur Gänze abgedeckt werden, wird der Rest vom Sozialhilfeträger übernommen. Der sogenannte Pflegeregress, also das Zugreifen des Staates auf Liegenschafts- und Sparvermögen zur Finanzierung der Pflegeheimkosten, wurde 2018 abgeschafft. Bei der 24-Stunden-Pflege zu Hause fallen häufig höhere Kosten an. Es ist wichtig, die finanziellen Möglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten wie Pflegegeld, Förderung der 24-Stunden-Betreuung für Pflegebedürftige mit einem Nettoeinkommen von maximal 2.500 € monatlich ab Pflegestufe 3 oder steuerliche Entlastungen zu prüfen, um die finanzielle Belastung zu minimieren.
Um die Frage der Kostentragung umfassend klären zu können, ist im landwirtschaftlichen Bereich jedenfalls auch eine Prüfung des vorhandenen Übergabevertrags, der häufig auch Vereinbarungen zum Thema Pflege beinhaltet, erforderlich. Es empfiehlt sich, sich eingehend zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Auch die Landwirtschaftskammer bietet Rechtsberatung zu den Themen Pflege, Pflegegeld und Ausgedingeleistungen an.