Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg
    • Salzburg
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Salzburg
      • Offene Stellen und Initiativbewerbung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
    • Videos
      • Videos
      • Beratung
      • Betriebsreportagen
      • Bäuerinnen: Mei b´sonderer Moment
      • Firmeninfos
      • Veranstaltungen
    • anzeigen.lko.at
    • Presse
    • Bildergalerien
    • Wildökologisches Forum
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere(current)1
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder(current)2
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Wetter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  1. LK Salzburg
  2. Tiere
  3. Rinder
  4. Melken & Eutergesundheit

Was ändert das neue TAMG für die Landwirte?

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
02.07.2024 | von Dr. Nicole Hechenberger

Das neue Tierarzneimittelgesetz beinhaltet Vorgaben zur Reduktion von Antibiotika. Unter anderem ist dadurch der routinemäßige Einsatz von antibiotischen Trockenstellern bei allen Tieren im Bestand verboten. Ab sofort müssen ein System und eine Begründung für den Einsatz von antibiotischen Trockenstellern bei Einzeltieren vorhanden sein.

Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © Foto: AdobeStock/Parilov
Der vorbeugende Einsatz von Antibiotika ist verboten. Eine Ausnahme stellt die Prophylaxe bei Einzeltieren dar. © Foto: AdobeStock/Parilov

Seit 1. Jänner 2024 ist in Österreich das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Es ersetzt das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG). Eine Gesetzesänderung/Neustrukturierung war notwendig, da mit der Verordnung (EU) 2019/6 (Tierarzneimittel) EU-weite Vorgaben zur Antibiotika-Reduktion geschaffen wurden, die in jedem Mitgliedstaat entsprechend umzusetzen sind.

Der Großteil des TAMG betrifft Tierärztinnen und Tierärzte, wobei zwei Paragraphen auch direkt bzw. indirekt die Landwirtinnen und Landwirte betreffen:

  • § 54 Schwellenwertsystem
  • § 61 Einsatz von Antibiotika

Schwellenwertsystem

In § 54 wird ein Schwellenwertsystem beschrieben, mit dessen Hilfe dauerhafte "Antibiotika-Vielverbraucher" erkannt werden sollen und Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschrieben werden. Grundsätzlich ist das System in sechs Stufen aufgebaut, wobei zwischen jeder Stufe ein Jahr vergeht (Evaluierungszeitraum). Der Schwellenwert, ab dem Maßnahmen bei Überschreitung getroffen werden müssen, steht noch nicht fest! Hierzu bedarf es noch Überlegungen seitens des Ministeriums und bis zur wirklichen Umsetzung wird es noch einige Zeit dauern.

Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © dobeStock/pressmaster
Das neue Tierarzneimittelkontrollgesetz betrifft in erster Linie Tierärzte. In einigen Punkten gibt es allerdings auch Anpassungen für Landwirte, z. B. bei der Anwendung von Trockenstellen. © dobeStock/pressmaster

Einsatz von Antibiotika

Laut § 61 TAMG ist kein routinemäßiger Einsatz von Antibiotika erlaubt, um:

  • mangelhafte Hygiene, unzulängliche Haltungsbedingungen oder Pflege oder unzureichende Betriebsführung auszugleichen
  • das Wachstum der Tiere zu fördern
  • den Ertrag zu steigern

Der prophylaktische (vorbeugende) Einsatz ist grundsätzlich verboten! Eine Ausnahme stellt die Prophylaxe bei Einzeltieren oder einer begrenzten Anzahl an Tieren dar, wenn das Risiko einer Infektion sehr hoch ist und die Folgen wahrscheinlich schwerwiegend wären.

Weiters sind in § 61 Vorgaben für Tierärztinnen und Tierärzte zu finden, unter welchen Bedingungen ein Erregernachweis und eine Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) zwingend erforderlich sind und wann im Rahmen der Diagnosestellung davon abgesehen werden kann. 

Was heißt das für den Landwirtin und die Landwirtin?

Die in der Milchwirtschaft am häufigsten gebräuchliche Prophylaxemaßnahme ist das systematische Trockenstellen von allen Kühen am Betrieb. Dieser routinemäßige Einsatz von antibiotischen Trockenstellern bei allen Tieren im Bestand ohne Begründung ist nunmehr verboten. Aber was nun? Dürfen gar keine Kühe mehr antibiotisch trockengestellt werden? Nein, natürlich nicht. Es müssen nur ab sofort ein System und eine Begründung vorhanden sein, warum Kühe im Bestand mit antibiotischen Trockenstellern trockengestellt werden. 

Wie kann man das erreichen?

  • Einsendungen von bakteriologischen Milchuntersuchungen vor dem gewünschten Trockenstehzeitpunkt - also ein Erregernachweis des Einzeltieres
  • Ein am besten mit dem Betreuungstierarzt gemeinsam erarbeitetes Konzept, unter welchen Kriterien Tiere antibiotisch trockengestellt werden - Vorerkrankungen in der Laktation, hohe Zellzahl, Sanierung des Betriebes aufgrund spezieller Erreger (Staphylococcus aureus, Streptococcus uberis)
  • generell selektives Trockenstellen am Betrieb
Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © Kronreif
Selektives Trockenstellen erfordert bestes Betriebsmanagement, vor allem im Hinblick auf die Hygiene. © Kronreif

Was ist mit selektivem Trockenstellen gemeint?

Darunter versteht man, dass nur Kühe im Bestand antibiotische Trockensteller bekommen, die nachweislich euterkrank sind (Erregernachweis und/oder hohe Zellzahl). In Österreich steckt die konsequente Umsetzung eines selektiven Trockenstell-Konzepts bei den meisten Betrieben noch in den Kinderschuhen. Meist ist es Bequemlichkeit, alle Tiere antibiotisch trockenzustellen, teilweise aber natürlich auch, um diverse hygienische Mängel auszugleichen, denn dann muss man sich weniger Gedanken über Neuinfektionen in der Trockenstehzeit machen. Lernen können wir in dieser Hinsicht von Dänemark, wo es bereits seit 1994 verboten ist, generell alle Tiere antibiotisch trockenzustellen, und den Niederlanden, die seit 2012 auch nur noch begründet (Erkrankungsnachweis) mit Antibiotika trockenstellen dürfen.

Selektives Trockenstellen erfordert eine gute Kenntnis seiner Kühe und natürlich ein sehr gutes Betriebsmanagement, angefangen von der Hygiene in den Liegeboxen über die Aufstallung der Trockensteher bis hin zur Melkhygiene. Eine sehr gute Unterstützung bieten dabei die LKV-Milchleistungsdaten, durch die man die individuelle Zellzahl einer jeden Kuh im Verlauf der Laktation immer im Blick hat. 

Zum vorigen voriger Artikel

Ein gesundes Euter ist die Basis für den Erfolg

Zum nächsten nächster Artikel

Euterentzündungen: Keimdruck durch Sauberkeit senken

Weitere Fachinformation

  • Wissenschaftliche Tagung der AFEMA in Poing
  • Stabil hohe Milchpreise ausbezahlt
  • Salzburger Kühe mit steigender Milchleistung
  • Milchleistungsprüfung: Aktuelle Zahlen für 2024
  • Artikelserie: Jetzt nehmen wir die Melkarbeit unter die Lupe
  • Ein gesundes Euter ist die Basis für den Erfolg
  • Was ändert das neue TAMG für die Landwirte?
  • Euterentzündungen: Keimdruck durch Sauberkeit senken
  • Was bringen Dippmittel wirklich?
  • Milchpreise 2019 für Salzburgs Bauern weitgehend stabil

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Verbände
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © Foto: AdobeStock/Parilov

Der vorbeugende Einsatz von Antibiotika ist verboten. Eine Ausnahme stellt die Prophylaxe bei Einzeltieren dar. © Foto: AdobeStock/Parilov

Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © dobeStock/pressmaster

Das neue Tierarzneimittelkontrollgesetz betrifft in erster Linie Tierärzte. In einigen Punkten gibt es allerdings auch Anpassungen für Landwirte, z. B. bei der Anwendung von Trockenstellen. © dobeStock/pressmaster

Was ändert das neue TAMG für  die Landwirte?.jpg © Kronreif

Selektives Trockenstellen erfordert bestes Betriebsmanagement, vor allem im Hinblick auf die Hygiene. © Kronreif