Verpflichtende Weiterbildungen absolvieren
Wie bereits im vorherigen ÖPUL-Förderprogramm sind für ausgewählte Fördermaßnahmen im aktuellen ÖPUL-Programm 2023 bis 2027 Weiterbildungserfordernisse verpflichtend. Die Weiterbildungsstunden sollen maßnahmenbezogen brauchbares Fachwissen vermitteln und werden in der Höhe der Prämiensätze berücksichtigt.
Viele Betriebe haben bereits ein entsprechendes Kursangebot zu ihren beantragten ÖPUL-Maßnahmen genutzt. Die Weiterbildungen werden in Form von Präsenzkursen, Webinaren (Vortag live am Computer) und Online-Kursen (eigenständiges, terminunabhängiges Durcharbeiten der Schulungsinhalte vor dem Bildschirm) angeboten. Die verpflichtenden Weiterbildungen sind bis spätestens
31. Dezember 2025 zu absolvieren. Es wird jedenfalls empfohlen, das notwendige Stundenausmaß so zeitnahe wie möglich zu erledigen. Am Ende des Weiterbildungszeitraumes muss sichergestellt sein, dass eine geschulte Person am Betrieb tätig ist. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ende der Weiterbildungsfrist, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist und relevanten Maßnahme erfüllt.
Geeignete Person für Weiterbildung
Online-Kurse über LFI nutzen
Einige Online-Kurse können bereits zeit- und ortsunabhängig von zu Hause absolviert werden.
Die angeführte Übersicht zeigt das jeweils notwendige Stundenausmaß je ÖPUL-Maßnahme und welche Kurse online über das LFI Salzburg genützt werden können.
Eine Anmeldung ist unter der LFI-Telefonnummer 050/2595-3360 möglich. Weitere Informationen zu den Weiterbildungsveranstaltungen sind unter sbg.lfi.at ersichtlich.