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Unfallfrei durch die tägliche Arbeitsroutine

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11.02.2021 | von Ing. Martin Panzer, Land- und Forstwirtschaftsinspektion

Das Heuloch steht offen. Mit der Gabel in der Hand ein unbedachter Rückwärtsschritt oder gar eine Stolperer. Schon wäre das Unglück passiert, doch Gott sei Dank ist die Bodenöffnung mit einem Bügel gesichert. Einfache Schutzvorrichtungen bannen die Gefahr.

Bildergalerie (5 Fotos)
Unfallfrei durch die Arbeitsroutine.jpg © SVS
Unfallfrei durch die Arbeitsroutine.jpg © SVS
Unfallfrei durch die Arbeitsroutine.jpg © SVS
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Abb 6 Schraegdeckel.jpg © SVS
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Abb 6 Schraegdeckel.jpg © SVS
Eine praktische Absturzsicherung für Bodenöffnungen über 40 cm: Beim Herunterklappen des Schutzbügels öffnet sich automatisch die Bodenklappe © SVS
Eine überdeckte Öffnung (Bodenlukenpult) ist sehr sicher. Zudem kann Heu darüber lagert werden. © SVS
Durch einen 1 m hohen Trichter kann die Abwurföffnung für den Heukran kindersicher gemacht werden. Für die Luke selbst kann ein Deckel eingebaut werden. © SVS
Eine Stiege, die durch eine Bodenöffnung führt, ist mit einem Geländer zu sichern. Zudem muss die Stiege über einen Handlauf verfügen. © SVS
Der Lukendeckel, verlängert mit einem Metallrahmen – diese Variante ist für Verkehrswege geeignet. © SVS
Im Bereich der Wirtschaftsgebäude zählen ungesicherte Boden- und Wandöffnungen zu den gefährlichsten Unfallstellen. Bei einem Absturz auf die darunterliegende Ebene, die je nach Baulichkeit mehrere Meter Niveauunterschied betragen kann, besteht ein hohes Risiko, schwerste oder tödliche Verletzungen zu erleiden. Um diese Gefahrenstellen zu beseitigen bzw. zu minimieren, müssen diese Öffnungen bestmöglich abgesichert werden.

Die Absicherung von Boden- und Wandöffnungen ist in der Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft gesetzlich geregelt: Öffnungen oder Vertiefungen in Böden und Decken wie z. B. Einfüll- oder Abwurföffnungen, Schächte, Gruben oder Kanäle sind tragsicher und unverschiebbar abzudecken oder durch geeignete Vorrichtungen gegen Absturz von Personen und gegen das Herabfallen von Gegenständen zu sichern.

Schutzvorrichtungen mitplanen

Bei baulichen Maßnahmen wie bei Neu-, Um- oder Zubauten empfiehlt es sich, die notwendigen Öffnungen bereits bei der Planung bestmöglich anzuordnen, um die Montage der Absicherungen zu erleichtern. Bodenöffnungen sollten, wenn möglich, nicht im Geh- und Fahrbereich, sondern am Rand positioniert werden.

Die Schutzvorrichtungen werden in diesem Bereich wesentlich weniger als störend empfunden als auf Verkehrswegen. Zudem kann die Ausführung der Vorrichtungen am Rand sehr oft leichter, praktikabler und auch kostengünstiger umgesetzt werden. Die Sicherheitseinrichtungen sollten einfach und auch körperschonend zu bedienen sein, um dadurch auch die regelmäßige Arbeit zu erleichtern. Dies ist auch sehr wichtig für die Akzeptanz bei der meist täglichen Verwendung.

Für die Umsetzung haben sich folgende Abmessungen beziehungsweise Ausführungen bewährt:
  • Bodenöffnungen unter 40 cm x 40 cm: Bei Öffnungen unter 40 cm x 40 cm lichter Weite genügt ein angebänderter Deckel, der nach der Arbeit sofort wieder zu schließen ist.
     
  • Bodenöffnungen über 40 cm x 40 cm: Größere Bodenöffnungen müssen auch in geöffnetem Zustand in geeigneter Weise gegen Absturz von Personen gesichert sein. Zudem sollte je nach Ausführung ein Überstand des Bügels oder Rahmens von mindestens zehn Zentimetern gegeben sein, um auch Abstürze bei einer eventuellen Rückwärtsbewegung in Richtung Luke zu verhindern. Bei den eingebauten Sicherheitsdeckeln ist dieser Überstand jedoch aufgrund der Konstruktion nicht möglich. Sie haben aber den großen Vorteil, dass sie auf Verkehrswegen eingebaut werden können, beim Öffnen automatisch der Sicherheitsbügel ausklappt und dieser nach dem Schließen wieder im Boden verschwindet.

    Als sehr praktisch erweisen sich vor allem Systeme, bei denen sich beim Herunterklappen des Bügels automatisch der Bodendeckel öffnet. Die wichtigsten Vorteile sind, dass bei geöffneter Luke immer der Schutzrahmen vorhanden ist, sowie die einfache und körperschonende Bedienung, da diese im Stehen ausgeführt werden kann und dadurch kein Bücken notwendig ist (siehe Bild oben). Eine weitere Variante ist ein Lukendeckel, der mit einem flachen Metallrahmen verlängert und somit auch für Verkehrswege geeignet ist. Der Deckel wird dabei meist mit einer Zahnrasterhaltestange schräg fixiert und darf nicht weiter als 45° geöffnet werden können, zudem muss der Rahmen im geöffneten Zustand mindestens zehn Zentimeter die Luke überragen.

    Bei überdeckten Bodenöffnungen, einem sogenannten Bodenlukenpult, hat man die Vorteile, dass diese wesentlich sicherer gegen Absturz sind, das Heu darüber gelagert werden kann und dadurch keine Flächen verloren gehen. Die große Problematik bei den Lukensicherungen im geöffneten Zustand ist, dass diese zu einem Großteil nicht kindersicher sind. Wenn ein Heukran verwendet wird, können diese Öffnungen auch kindersicher ausgeführt werden, indem man diese mit einem Trichter mit einer Mindesthöhe von einem Meter absichert. Für die Luke selbst besteht die Möglichkeit, entweder einen schwenkbaren Deckel oder einen Schiebedeckel, der vom Stall aus bedient werden kann, einzubauen.
    Führt eine Stiege durch eine Bodenöffnung, so ist diese mit einer Umwehrung gegen Absturz zu sichern. Die Stiege muss über einen Handlauf verfügen und auf der freien Seite mit einem Geländer abgesichert sein.
     
  • Seitliche Wandöffnungen: Seitliche Wandöffnungen mit einer lichten Höhe von mehr als einem Meter und 30 Zentimetern sind entweder mit einem Querriegel oder einer Einhängestange in einem Meter Höhe zu sichern.
Unfallfrei durch die tägliche Arbeitsroutine.png © SVS
Bei Öffnungen unter 40 cm x 40 cm ist ein angebänderter Deckel ausreichend. Über 40 cm muss auch für den geöffneten Zustand eine Absturzsicherung vorhanden sein. © SVS
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Eine überdeckte Öffnung (Bodenlukenpult) ist sehr sicher. Zudem kann Heu darüber lagert werden. © SVS

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Eine Stiege, die durch eine Bodenöffnung führt, ist mit einem Geländer zu sichern. Zudem muss die Stiege über einen Handlauf verfügen. © SVS

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Bei Öffnungen unter 40 cm x 40 cm ist ein angebänderter Deckel ausreichend. Über 40 cm muss auch für den geöffneten Zustand eine Absturzsicherung vorhanden sein. © SVS