Umbruch von Bracheflächen
1. Nichtproduktive Ackerflächen (Code: NPA)
Diese Flächen aus der neuen ÖPUL-Maßnahme mussten bis 15. Mai 2025 begrünt oder aktiv angelegt worden sein.
- Pflege: Bis 1. August nur max. 50 % Häckseln erlaubt, danach ganzflächig möglich – jedoch nur zwei Mal jährlich.
- Umbruch: Frühestens ab 15. September erlaubt, bei Anbau von Winterungen oder Zwischenfrüchten schon ab 1. August – ausschließlich mechanisch.
- Nutzung: Auch nach Umbruch bis 31. Dezember keine Nutzung erlaubt.
2. Grünbrachen ohne Code
Diese unterliegen den GLÖZ-6-Vorgaben der Konditionalität.
- Pflege: Häckseln mindestens alle zwei Jahre notwendig.
- Umbruch: Mechanisch oder chemisch möglich, bei Herbstkultur ab 1. August, sonst ab 1. Oktober.
Bei einem Umbruch vor dem 15. November gilt für Teilnehmer am ‚Vorbeugenden Grundwasserschutz Acker‘, dass eine noch im Herbst eine Hauptkultur oder eine Zwischenfruchtbegrünung verpflichtend anzulegen ist.
Nähere Details erfahren Sie in diesem Artikel: https://noe.lko.at/umbruch-von-brachen-landwirtschaftskammer-niederösterreich+2400+4280528.
Nähere Details erfahren Sie in diesem Artikel: https://noe.lko.at/umbruch-von-brachen-landwirtschaftskammer-niederösterreich+2400+4280528.