Bäuerinnen - Post 2025
KW 16 - Nebentätigkeiten bis 30. April melden
ie Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten, Brutto-Einnahmen inkl. MwSt., sind bis 30. April 2025 an die SVS zu melden.
Am 30. April 2024 muss die Meldung bereits bei der SVS eingelangt sein.
Falls diese Frist nicht eingehalten wird, verrechnet die SVS einen Beitragszuschlag in Höhe von 5 % des Sozialversicherungsbeitrages für die Nebentätigkeiten.
Die Meldung der Einnahmen kann in Papierform oder online erfolgen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht
Die An- und Abmeldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit hat innerhalb eines Monates, nach Aufnahme der Tätigkeit, bei der SVS zu erfolgen. Mit dem Tag der Meldung entsteht dann der Unfallversicherungsschutz für die ausgeübte Tätigkeit.
Die Einnahmen aus der gemeldeten Nebentätigkeit müssen aufgezeichnet werden und es besteht eine gesonderte Beitragspflicht.
Tipp: Alle wichtigen Informationen rund um die bäuerlichen Nebentätigkeiten finden sich in den Broschüren bäuerliche Nebentätigkeiten, zu finden unter https://www.svs.at
https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.775994&version=1706015170
Formular für die Meldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit
Am 30. April 2024 muss die Meldung bereits bei der SVS eingelangt sein.
Falls diese Frist nicht eingehalten wird, verrechnet die SVS einen Beitragszuschlag in Höhe von 5 % des Sozialversicherungsbeitrages für die Nebentätigkeiten.
Die Meldung der Einnahmen kann in Papierform oder online erfolgen.
Melde- und Aufzeichnungspflicht
Die An- und Abmeldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit hat innerhalb eines Monates, nach Aufnahme der Tätigkeit, bei der SVS zu erfolgen. Mit dem Tag der Meldung entsteht dann der Unfallversicherungsschutz für die ausgeübte Tätigkeit.
Die Einnahmen aus der gemeldeten Nebentätigkeit müssen aufgezeichnet werden und es besteht eine gesonderte Beitragspflicht.
Tipp: Alle wichtigen Informationen rund um die bäuerlichen Nebentätigkeiten finden sich in den Broschüren bäuerliche Nebentätigkeiten, zu finden unter https://www.svs.at
https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.775994&version=1706015170
Formular für die Meldung einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit
KW 14 - Mit dem SVS Gesundheitscheck-Junior zum Gesundheitshunderter für Kinder
Der Gesundheitscheck-Junior bildet die Basis für den Gesundheitshunderter Kinder.
Bundesweit führen Fachärzte für Kinder und Jugendliche, sowie Allgemeinmediziner den Gesundheitscheck kostenlos durch.
Für folgende Aktivitäten kann der Gesundheitshunderter Kinder beantragt werden:
Sportwochen, Schikurse, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder qualitätsgeprüftes Angebote in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentale Gesundheit, Entspannung & Körperarbeit für Kinder bei einem Gesundheitspartner.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren
Mitversicherung bei der SVS
Bis zu € 100,- Unterstützung pro Jahr
Innerhalb der letzten 12 Monate den Gesundheitsscheck Junior gemacht
Die Antragsstellung kann online erfolgen. Es kann aber auch das Online-Formular ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an den zuständigen Empfänger übermittelt werden.
Mehr dazu: www.svs.at
Bundesweit führen Fachärzte für Kinder und Jugendliche, sowie Allgemeinmediziner den Gesundheitscheck kostenlos durch.
Für folgende Aktivitäten kann der Gesundheitshunderter Kinder beantragt werden:
Sportwochen, Schikurse, Sportvereinsmitgliedsbeiträge oder qualitätsgeprüftes Angebote in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentale Gesundheit, Entspannung & Körperarbeit für Kinder bei einem Gesundheitspartner.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren
Mitversicherung bei der SVS
Bis zu € 100,- Unterstützung pro Jahr
Innerhalb der letzten 12 Monate den Gesundheitsscheck Junior gemacht
Die Antragsstellung kann online erfolgen. Es kann aber auch das Online-Formular ausgefüllt, ausgedruckt und per Post an den zuständigen Empfänger übermittelt werden.
Mehr dazu: www.svs.at
KW 12 - Frühjahrsputz im Dokumentenordner
Immer wieder überlegt man, wie lange, welche Dokumente aufbewahrt werden müssen bzw. sollen.
Hier sind die wichtigsten Fristen beziehungsweise Empfehlungen:
Persönliche Dokumente (z. B. Geburtsurkunden) --> lebenslang
Dokumente zum Eigentum bzw. Besitz --> über Generationen hinweg
Dienstbarkeitsverträge und Ähnliches --> über Generationen hinweg
Finanzamt: Umsatznachweise, Rechnungen usw. --> 7 Jahre Finanzamt:
Unterlagen zu Grundstücken/Gebäuden --> 22 Jahre
Mehrfachanträge, AMA-Unterlagen --> 10 Jahre nach Ende der Förderperiode
Versicherungspolizzen --> mind. 3 Jahre nach Laufzeitende
Private Rechnungen und private Bankbelege --> mind. 3 Jahre (länger empfehlenswert) Bestandesverzeichnis Rinder und Begleitdokumente --> 4 Jahre
Bestandesverzeichnis Schafe und Begleitdokumente --> 7 Jahre
Hinweis zu Finanzamtsunterlagen:
Die jeweilige Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres an. So sind z.B. Rechnungen des Kalenderjahres 2025 bis Ende des Kalenderjahres 2032 aufzubewahren. Landwirt:innen werden - wenn es den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betrifft - als Unternehmer:innen beurteilt.
Hier sind die wichtigsten Fristen beziehungsweise Empfehlungen:
Persönliche Dokumente (z. B. Geburtsurkunden) --> lebenslang
Dokumente zum Eigentum bzw. Besitz --> über Generationen hinweg
Dienstbarkeitsverträge und Ähnliches --> über Generationen hinweg
Finanzamt: Umsatznachweise, Rechnungen usw. --> 7 Jahre Finanzamt:
Unterlagen zu Grundstücken/Gebäuden --> 22 Jahre
Mehrfachanträge, AMA-Unterlagen --> 10 Jahre nach Ende der Förderperiode
Versicherungspolizzen --> mind. 3 Jahre nach Laufzeitende
Private Rechnungen und private Bankbelege --> mind. 3 Jahre (länger empfehlenswert) Bestandesverzeichnis Rinder und Begleitdokumente --> 4 Jahre
Bestandesverzeichnis Schafe und Begleitdokumente --> 7 Jahre
Hinweis zu Finanzamtsunterlagen:
Die jeweilige Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres an. So sind z.B. Rechnungen des Kalenderjahres 2025 bis Ende des Kalenderjahres 2032 aufzubewahren. Landwirt:innen werden - wenn es den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betrifft - als Unternehmer:innen beurteilt.
KW 10 - Digitale Chancen für Bäuerinnen: KI verstehen & nutzen
KI ist in aller Munde – doch was bedeutet das konkret für Bäuerinnen?
Wie kann sie den Arbeitsalltag erleichtern, neue Einkommensquellen erschließen oder die Vermarktung verbessern?
Egal, ob du bereits erste Berührungspunkte mit KI hattest oder noch ganz neu in das Thema einsteigst – dieses Webinar bietet praxisnahe Einblicke und konkrete Anwendungsbeispiele. Nutze die Gelegenheit, um von Expertinnen zu lernen und dich mit anderen Bäuerinnen auszutauschen!
Am 11. März um 19 Uhr beim “Bäuerinnen im Talk” diskutieren Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, Manuela Machner (KI-Expertin & Unternehmerin) und Susanne Linecker-Grausberg (Spezialistin für digitale Vermarktung) über die vielfältigen Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Landwirtschaft – aus der Perspektive von Frauen.
Von Qualitätskontrolle über automatisierte Prozesse bis hin zu maßgeschneiderter Kundenansprache: KI bietet spannende Chancen für Bäuerinnen!
Sei dabei, informiere dich und bringe deine Fragen ein.
Jetzt anmelden, mitreden und die Zukunft mitgestalten!
Termin: 11. März 2025, 19 Uhr
Ort: Online via Zoom
Anmeldung bis 10. März, 12 Uhr unter
https://www.baeuerinnen.at/
Wie kann sie den Arbeitsalltag erleichtern, neue Einkommensquellen erschließen oder die Vermarktung verbessern?
Egal, ob du bereits erste Berührungspunkte mit KI hattest oder noch ganz neu in das Thema einsteigst – dieses Webinar bietet praxisnahe Einblicke und konkrete Anwendungsbeispiele. Nutze die Gelegenheit, um von Expertinnen zu lernen und dich mit anderen Bäuerinnen auszutauschen!
Am 11. März um 19 Uhr beim “Bäuerinnen im Talk” diskutieren Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, Manuela Machner (KI-Expertin & Unternehmerin) und Susanne Linecker-Grausberg (Spezialistin für digitale Vermarktung) über die vielfältigen Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz in der Landwirtschaft – aus der Perspektive von Frauen.
Von Qualitätskontrolle über automatisierte Prozesse bis hin zu maßgeschneiderter Kundenansprache: KI bietet spannende Chancen für Bäuerinnen!
Sei dabei, informiere dich und bringe deine Fragen ein.
Jetzt anmelden, mitreden und die Zukunft mitgestalten!
Termin: 11. März 2025, 19 Uhr
Ort: Online via Zoom
Anmeldung bis 10. März, 12 Uhr unter
https://www.baeuerinnen.at/
KW 8 - Falschdarstellungen der Land- und Forstwirtschaft in Schulbüchern melden
Was im Schulbuch steht, stimmt?! Nein, nicht immer! Besonders bei der Darstellung der Landwirtschaft und Tierhaltung, aber auch im Bereich der Forstwirtschaft gibt es wiederholt Fehler oder einseitige Darstellungen.
Ein vor kurzem durchgeführter Schulbuch-Check durch den Verein "Wirtschaften am Land" hat bestätigt, dass in vielen Lernmaterialien ein verzerrtes oder sogar falsches Bild der Landwirtschaft vermittelt wird. Hierbei wurden die Inhalte von 97 Schulbüchern der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) geprüft. Die LKÖ hat daher zusammen mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) eine Servicestelle eingerichtet.
Falsch- oder Fehldarstellungen melden!
Dafür muss nur der Ausschnitt des Schulbuchs abfotografiert und mit Buchtitel und Ausgabe oder Erscheinungsdatum und Seitenangabe an schulbuch@lk-oe.at gesendet werden. Die Servicestelle der Landwirtschaftskammer Österreich wird dann mit dem jeweiligen Verlag Kontakt aufnehmen und diesen mit fachlich fundierten Stellungnahmen unterstützen, die jeweiligen Passagen zu überarbeiten.
Ein vor kurzem durchgeführter Schulbuch-Check durch den Verein "Wirtschaften am Land" hat bestätigt, dass in vielen Lernmaterialien ein verzerrtes oder sogar falsches Bild der Landwirtschaft vermittelt wird. Hierbei wurden die Inhalte von 97 Schulbüchern der ersten acht Schulstufen (Volksschule und AHS) geprüft. Die LKÖ hat daher zusammen mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) eine Servicestelle eingerichtet.
Falsch- oder Fehldarstellungen melden!
Dafür muss nur der Ausschnitt des Schulbuchs abfotografiert und mit Buchtitel und Ausgabe oder Erscheinungsdatum und Seitenangabe an schulbuch@lk-oe.at gesendet werden. Die Servicestelle der Landwirtschaftskammer Österreich wird dann mit dem jeweiligen Verlag Kontakt aufnehmen und diesen mit fachlich fundierten Stellungnahmen unterstützen, die jeweiligen Passagen zu überarbeiten.
KW 6 - Unvergessliche Erlebnisse mit den FerienCamps der SVS
Die SVS-Feriencamps begeistern Kids und Jugendliche mit einem bunten Bewegungs- und Freizeitprogramm. Gleichzeitig wird ein gesunder Lebensstil auf vielfältige Art und Weise trainiert um zukünftig eine mögliche Verhaltensänderung zu erleichtern. Ein Betreuerteam aus Sporttrainern, Ernährungsexperten, Psychologen und Physiotherapeuten steht für die hohe Betreuungsqualität der Feriencamps
Man kann zwischen Oster-, Sommer- und Herbstcamps wählen.
Die Camps dauern je nach Art zwischen 5 und 15 Tagen.
Spezialcamps zu Legasthenie und Logopädie werden auch angeboten.
Besonders attraktiv ist das Sommer-Feriencamp Fit & G’sund in Eben, das vom 19. Juli bis 2. August 2025 im Jugendgästehaus Lindenhof stattfinden wird.
Teilnahmevoraussetzungen:
Mehr dazu: svs.at/feriencamps
Man kann zwischen Oster-, Sommer- und Herbstcamps wählen.
Die Camps dauern je nach Art zwischen 5 und 15 Tagen.
Spezialcamps zu Legasthenie und Logopädie werden auch angeboten.
Besonders attraktiv ist das Sommer-Feriencamp Fit & G’sund in Eben, das vom 19. Juli bis 2. August 2025 im Jugendgästehaus Lindenhof stattfinden wird.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 15 Jahren
- Mitversicherung in der Krankenversicherung bei der SVS
- Teilnahme an einem Gesundheits-Check Junior innerhalb des letzten Jahres – machen Kinderärzte, Allgemeinmediziner – bitte einfach beim Hausarzt nachfragen.
- Bestimmte Impfungen
Mehr dazu: svs.at/feriencamps
KW 4 - Petition: Weil´s ned wurst is, wo mei Essen herkommt!
Eine Petition bietet die Möglichkeit, konkrete Anliegen von Bürger:innen im Parlament zu behandeln.
Das Welthaus Diözese Graz-Seckau (eine Einrichtung der katholischen Kirche in der Steiermark, die sich für Menschenwürde und Gerechtigkeit weltweit einsetzt) hat so eine Petition ins Leben gerufen. Diese Petition betreffend die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
Mit der Unterschrift unterstützt man folgende Dinge:
Sofern man diese Petition für eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie! unterstützen möchte, kann man das Formular noch bis zum 20.04.2025 ausfüllen und damit die Forderung stärken.
Zu finden unter:https://graz.welthaus.at/weltweit-aktiv/alianza/petition/
Das Welthaus Diözese Graz-Seckau (eine Einrichtung der katholischen Kirche in der Steiermark, die sich für Menschenwürde und Gerechtigkeit weltweit einsetzt) hat so eine Petition ins Leben gerufen. Diese Petition betreffend die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie.
Mit der Unterschrift unterstützt man folgende Dinge:
- Weil du auch im Gasthaus bewusst entscheiden möchtest, was auf deinen Teller kommt.
- Weil der Konsum regionaler Produkte unsere Bauern und Bäuerinnen stärkt.
- Weil eine nachhaltige Produktion nicht nur entscheidend für unser Klima ist, sondern auch weltweit die Menschenrechte schützt.
Sofern man diese Petition für eine verpflichtende Herkunfts- und Haltungskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gastronomie! unterstützen möchte, kann man das Formular noch bis zum 20.04.2025 ausfüllen und damit die Forderung stärken.
Zu finden unter:https://graz.welthaus.at/weltweit-aktiv/alianza/petition/
KW 2 - Aktiv umsteigen zum neuen Tarif der Salzburg AG und “Pool Landwirtschaft”
Die Landwirtschaftskammer Salzburg hat mit der Salzburg AG eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Tarifumstieg „Strom Landwirtschaft 25“
Im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ (ab 01.02.25) beträgt der unrabattierte Arbeitspreis 16,70 Cent/kWh netto. Für den Tarifumstieg ist der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages über die Salzburg AG erforderlich. Alle Landwirte erhalten dazu ein gesondertes Anschreiben der Salzburg AG.
Zusätzlich Beitritt zu „Pool Landwirtschaft“ durch Vollmachtserklärung möglich
Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung ist es möglich durch eine Vollmachtserklärung in den „Pool Landwirtschaft“ einzusteigen. Nach Abzug aller Rabatte und Freistromtage ergibt sich im Pool Landwirtschaft ein Arbeitspreis von 11,95 Cent/kWh netto. Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“. Die Rahmenvereinbarung mit der Salzburg AG konnte für zwei Jahre, also bis zum 31. Jänner 2027, abgeschlossen werden. Durch die Zustimmungserklärung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte somit immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft.
So kommt man zum Tarif “Pool Landwirtschaft”
Tarifwechsel über das Salzburg AG Kundenportal mit Mailadresse ODER unter salzburg-ag.at/umsteigen mit Aktivierungs-Code laut Anschreiben bzw. laut Mail -Formular „Beitrittserklärung zum Pool Landwirtschaft“ von der LK Homepage herunterladen und beidseitig ausdrucken: Beitrittserklärung und Vollmacht (=rückseitig) ausfüllen, unterschreiben und an die LK postalisch oder per Mail strom@lk-salzburg.at
retournieren, oder in der Bezirksbauernkammer abgeben.
Tarifumstieg „Strom Landwirtschaft 25“
Im neuen Tarif „Strom Landwirtschaft 25“ (ab 01.02.25) beträgt der unrabattierte Arbeitspreis 16,70 Cent/kWh netto. Für den Tarifumstieg ist der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages über die Salzburg AG erforderlich. Alle Landwirte erhalten dazu ein gesondertes Anschreiben der Salzburg AG.
Zusätzlich Beitritt zu „Pool Landwirtschaft“ durch Vollmachtserklärung möglich
Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung ist es möglich durch eine Vollmachtserklärung in den „Pool Landwirtschaft“ einzusteigen. Nach Abzug aller Rabatte und Freistromtage ergibt sich im Pool Landwirtschaft ein Arbeitspreis von 11,95 Cent/kWh netto. Voraussetzungen für den Erhalt der Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft sind der Beitritt zum Pool und ein zumindest einjähriger Strombezug im Tarif „Strom Landwirtschaft 25“. Die Rahmenvereinbarung mit der Salzburg AG konnte für zwei Jahre, also bis zum 31. Jänner 2027, abgeschlossen werden. Durch die Zustimmungserklärung erhalten die Landwirtinnen und Landwirte somit immer automatisch die aktuellen Rabatte aus dem Pool Landwirtschaft.
So kommt man zum Tarif “Pool Landwirtschaft”
Tarifwechsel über das Salzburg AG Kundenportal mit Mailadresse ODER unter salzburg-ag.at/umsteigen mit Aktivierungs-Code laut Anschreiben bzw. laut Mail -Formular „Beitrittserklärung zum Pool Landwirtschaft“ von der LK Homepage herunterladen und beidseitig ausdrucken: Beitrittserklärung und Vollmacht (=rückseitig) ausfüllen, unterschreiben und an die LK postalisch oder per Mail strom@lk-salzburg.at
retournieren, oder in der Bezirksbauernkammer abgeben.