Zeiträume und Abstände beim Düngen beachten
Ab Donnerstag, 30. November bis einschließlich 15. Februar gilt das Düngeverbot. Es ist darauf zu achten, dass das jeweilige Datum den Beginn und das Ende markiert und somit Teil des Verbotszeitraumes ist – das heißt, eine Düngung z. B. am Grünland ist bis 29. November bzw. ab 16. Februar erlaubt.
