Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg
    • Salzburg
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Salzburg
      • Offene Stellen und Initiativbewerbung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
    • Videos
      • Videos
      • Beratung
      • Betriebsreportagen
      • Bäuerinnen: Mei b´sonderer Moment
      • Firmeninfos
      • Veranstaltungen
    • anzeigen.lko.at
    • Presse
    • Bildergalerien
    • Wildökologisches Forum
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Wetter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  1. LK Salzburg
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines

Stallbau: Wann eine UVP notwendig ist, wann nicht

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
27.06.2022 | von Christina Prietl

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Im besonderen Fokus sind Geruch, Lärm, Staub, Luft- und Abwasseremissionen sowie Anzahl der Tiere.

Schweinestall im Freiland zwischen Acker und Wald © Roman Musch / Landwirtschaftskammer Steiermark
© Roman Musch / Landwirtschaftskammer Steiermark
Die Tierbestände sind auf vielen Schweine- und Geflügelbetrieben größer geworden. Bei der Planung und Umsetzung von Stallbauten ergeben sich somit neue Herausforderungen. Die Errichtung oder Erweiterung von Stallungen sowie Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel kann ab einer bestimmten Tierzahl einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) samt seinen Anhängen. Dieses regelt, dass Vorhaben, bei denen aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer UVP zu unterziehen sind. Umweltauswirkungen von Tierhaltungsanlagen können sich beispielsweise durch Geruch, Lärm, Staub, sonstige Luft- und/oder Abwasseremissionen ergeben.

Wie schauen die Schwellenwerte für Betriebe genau aus?

In Anhang 1 Ziffer 43 Spalte 2 und 3 zum UVP-G werden die Schwellenwerte für eine UVP-Pflicht ab einer bestimmten Anzahl an Tierplätzen geregelt. Diese sind in der Tabelle (unten) in Spalte 2 für "Standardvorhaben" und in Spalte 3 für Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten dargestellt.

Die reduzierten Schwellenwerte (Ziffer 43, Spalte 3 des Anhanges 1 zum UVP-G) gelten für jene Vorhaben, die sich in einem sogenannten "schutzwürdigen Gebiet" befinden. Bei Tierhaltungsanlagen sind dies einerseits Wasserschutz- und Schongebiete (gemäß §§ 34, 35 und 37 WRG 1959) und andererseits Siedlungsgebiete und deren Nahbereich. Als Nahbereich eines Siedlungsgebietes gilt ein Umkreis von 300 Metern um das Vorhaben, in dem Grundstücke als Bauland (in dem Wohnbauten errichtet werden dürfen) ausgewiesen sind sowie darüber hinaus auch Gebiete für beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser oder Kuranstalten.
UVP-Schnellwerte für Tierhaltungsbetriebe © LK Stmk
UVP-Schnellwerte für Tierhaltungsbetriebe © LK Stmk

Wann unterliegen Tierhaltungsanlagen einer Prüfung?

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Vorhaben, 
  • die jedenfalls ohne weitere "Vorprüfung" einer UVP zu unterziehen sind und
  • die im Rahmen einer Einzelfallprüfung auf ihre voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu prüfen und allenfalls anschließend einer UVP zu unterziehen sind. 
  • Generell ist bei UVP-Verfahren von Tierhaltungsanlagen ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen.
  • Keinesfalls UVP-pflichtig sind Stallbauvorhaben sowie Erweiterungen von bestehenden Ställen, die eine Kapazität oder Kapazitätsausweitung von weniger als 25% des jeweils entsprechenden Schwellenwertes aufweisen. 
  • Vorhaben und insbesondere auch Änderungsvorhaben (Erweiterungen, Zubauten bei bestehenden Stallungen), die 25% des jeweiligen Schwellenwertes erreichen, sind möglicherweise UVP-pflichtig.
  • Jedenfalls einer UVP zu unterziehen sind jene Stallbauvorhaben, die die Schwellenwerte der Spalte 2, Ziffer 43 des Anhanges 1 zum UVP-G erreichen oder überschreiten. Weiters auch Änderungen von Vorhaben, die eine Kapazitätsausweitung von mindestens 100% des entsprechenden Schwellenwertes erreichen oder überschreiten.

Welche Behörde ist für ein UVP-Verfahren zuständig?

Die Landesregierung. Sie entscheidet mittels Bescheid über den eingebrachten Genehmigungsantrag. Gegen diesen besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Parteistellung im Verfahren kommt insbesondere den Nachbarn im Sinne des UVP-G, dem Umweltanwalt, der Gemeinde sowie auch Umweltorganisationen zu.

Wird eine Genehmigung für ein Vorhaben erteilt, für welches auch eine UVP oder Einzelfallprüfung erforderlich ist, ohne dass diese durchgeführt wird, so kann eine etwaig erteilte Genehmigung binnen drei Jahren als nichtig erklärt werden. Es ist daher jedenfalls empfehlenswert, eine etwaige Prüfungspflicht bereits im Zuge der Planungsphase zu berücksichtigen.

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • Steuererklärung auch in der Vollpauschalierung?

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Verbände
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Schweinestall im Freiland zwischen Acker und Wald © Roman Musch / Landwirtschaftskammer Steiermark

© Roman Musch / Landwirtschaftskammer Steiermark

UVP-Schnellwerte für Tierhaltungsbetriebe © LK Stmk

UVP-Schnellwerte für Tierhaltungsbetriebe © LK Stmk