Sachkunde für Rodentizide - Neue Regelungen ab 1. Jänner 2026
Welche Produkte sind betroffen?
Rodentizide mit folgenden Wirkstoffen dürfen ab 2026 nur mehr mit Sachkundenachweis verwendet werden:
- Brodifacoum
- Bromadiolon
- Difenacoum
- Difethialon
- Flocoumafen
Warum diese Änderung?
Die genannten Wirkstoffe stellen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Daher schreibt die neue Rodentizidsachkundeverordnung (BGBl II Nr. 246/2024) vor, dass berufliche Verwender geschult werden müssen. Ziel ist ein sicherer Umgang und die Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen.
Wer braucht den Nachweis?
- Berufliche Verwender (z. B. Landwirt:innen), die Rodentizide im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen.
- Auch Personen, die maßgeblich am Betrieb tätig sind, können den Kurs absolvieren.
- Für die Anmeldung ist eine LFBIS-Betriebsnummer erforderlich.
Was gilt weiterhin?
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (z. B. gegen Feld- und Wühlmäuse), genügt weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis.
Wie erhalte ich den Nachweis?
Das LFI Österreich bietet gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern einen Onlinekurs an:
- Dauer: ca. 2,5 Stunden
- Inhalte: Fachliche und rechtliche Grundlagen
- Nach erfolgreicher Wissensüberprüfung: Teilnahmebestätigung zum Ausdrucken, gültig in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis
- Gültigkeit: sechs Jahre, danach ist eine Weiterbildung erforderlich
Fazit
Wer ab 2026 weiterhin bestimmte Mäuse- und Rattengifte einsetzen möchte, sollte rechtzeitig den Sachkundekurs absolvieren. Damit ist sichergestellt, dass die Bekämpfung von Schadnagern gesetzeskonform und sicher erfolgt.