Sieben Tipps für den Holzverkauf
1. Einschätzung der Holzmarktsituation
Wenn es sich nicht um eine sogenannte Zwangsnutzung infolge von Kalamitäten handelt, sollte man vor Schlägerungsbeginn den Holzmarkt erkunden. Die Holzpreise werden monatlich im Nachhinein im Kärntner Bauer veröffentlicht bzw. auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten, auf der Homepage der LK Österreich und unter www.holz-fair-kaufen.at.
2. Mehrere Angebote vergleichen
Wichtig ist es auch, mehrere Angebote im Vorhinein einzuholen und zu vergleichen. Schätzen Sie die Qualität Ihres Holzes ein. Es bringt Ihnen der beste AC-Preis nichts, wenn – aus welchen Gründen auch immer – überwiegend CX-Qualitäten anfallen werden. Beachten Sie auch die anfallenden Stärkeklassen und allfällige Starkholzabschläge bei den Angeboten.
3. Werkvertrag und Schlussbrief
Rechtssicherheit für alle Beteiligten: Das österreichische Recht sieht grundsätzlich eine Vertragsfreiheit vor, wonach auch mündliche Verträge gültig sind. Die Schriftform wird aber in jedem Fall empfohlen, da dies im Streitfall immer sehr hilfreich ist.
FHP bietet auf seiner Homepage einen Musterschlussbrief als Download unter www.forstholzpapier.at, der sämtliche relevante Punkte enthält.
Auch ein schriftlicher Werkvertrag mit dem Schlägerungsunternehmen wird dringend empfohlen. Darin werden die Art der Nutzung und die geschätzte Holzmenge, zu erzeugende Sortimente (Baumarten, Längen, Übermaß, Durchmesser etc.), Sortierung und Lagerung des Holzes, Arbeitsbeginn und Fertigstellungstermin, Preise für die erbrachten Leistungen, steuerliche Behandlung und Zahlungsbedingungen vereinbart.
FHP bietet auf seiner Homepage einen Musterschlussbrief als Download unter www.forstholzpapier.at, der sämtliche relevante Punkte enthält.
Auch ein schriftlicher Werkvertrag mit dem Schlägerungsunternehmen wird dringend empfohlen. Darin werden die Art der Nutzung und die geschätzte Holzmenge, zu erzeugende Sortimente (Baumarten, Längen, Übermaß, Durchmesser etc.), Sortierung und Lagerung des Holzes, Arbeitsbeginn und Fertigstellungstermin, Preise für die erbrachten Leistungen, steuerliche Behandlung und Zahlungsbedingungen vereinbart.
4. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser
Bedenkt man, dass der Wald 100 Jahre Zeit zum Wachsen hatte, so sollten die paar Stunden, die man für eine adäquate Kontrolle einplanen muss, angemessen sein. Es zahlt sich in der Regel aus, wenn man sich während der Arbeit davon überzeugt, dass die Vorgaben auch eingehalten werden. Gleichzeitig stellt man dadurch einen persönlichen Kontakt zu den auf der Fläche arbeitenden Menschen her.
5. Lieferscheine und Vergleichsmaß
Beim Abtransport des Holzes muss es für jede Lkw-Fuhre einen Lieferschein geben. Dies ist dann Ihr schriftlicher Nachweis, dass es das Holz gegeben hat. Achten Sie beim Lieferschein darauf, dass dieser vom Frächter auch vollständig ausgefüllt wird. Musterlieferscheine finden Sie wieder auf der Homepage von FHP unter www.forstholzpapier.at.
Hilfreich sind auch immer Vergleichsmaße, die man dann mit der Werksabmaß vergleichen kann – entweder über die Anzahl der Stämme, das Harvester- oder Prozessormaß oder die Ergebnisse von diversen Apps als Vergleichsmaß. Die Forstfacharbeiter können das Maß in der Regel auch sehr gut abschätzen.
Hilfreich sind auch immer Vergleichsmaße, die man dann mit der Werksabmaß vergleichen kann – entweder über die Anzahl der Stämme, das Harvester- oder Prozessormaß oder die Ergebnisse von diversen Apps als Vergleichsmaß. Die Forstfacharbeiter können das Maß in der Regel auch sehr gut abschätzen.
6. Übernahme sowie Kontrolle
Als Verkäufer hat man das Recht, bei rechtzeitigem Verlangen bei der Übernahme seiner Lieferung dabei zu sein und die Vermessung und Klassifizierung zu beobachten. Man kann selbstverständlich auch eine fachkundige Vertretung zur Übernahme entsenden. Auch diese Zeit sollte man sich nehmen – wie gesagt: „100 Jahre lang gewachsen …“
Neben der eigentlichen Kontrolle der Abmaß über die Abmaßlisten sollte man sich auch den CX-Anteil sowie etwaige Längenabstufungen genauer ansehen. Wurden zu viele Stämme aufgrund zu geringen Übermaßes abgestuft, ist auch der Dienstleister auf diesen Umstand hinzuweisen und eine Einigung anzustreben.
In den meisten Fällen wird beim Holzgeschäft vom Kunden eine Gutschrift übermittelt. Diese sollte abschließend mit der Abmaßliste abgeglichen werden.
Neben der eigentlichen Kontrolle der Abmaß über die Abmaßlisten sollte man sich auch den CX-Anteil sowie etwaige Längenabstufungen genauer ansehen. Wurden zu viele Stämme aufgrund zu geringen Übermaßes abgestuft, ist auch der Dienstleister auf diesen Umstand hinzuweisen und eine Einigung anzustreben.
In den meisten Fällen wird beim Holzgeschäft vom Kunden eine Gutschrift übermittelt. Diese sollte abschließend mit der Abmaßliste abgeglichen werden.
7. Im Zweifel Hilfe holen
Der Holzverkauf ist sehr komplex – vor allem für Personen, die das nicht häufig machen. Hier empfiehlt sich auch die Überlegung, einer Waldwirtschaftsgemeinschaft beizutreten, die vor allem Kleinmengen professionell vermarktet und Ihnen bei der gesamten Holzernte zur Seite steht.
Die Forstberater der Landwirtschaftskammer Kärnten stehen bei Fragen gerne zur Verfügung, damit das Holzgeschäft nicht zum Reinfall wird.
Die Forstberater der Landwirtschaftskammer Kärnten stehen bei Fragen gerne zur Verfügung, damit das Holzgeschäft nicht zum Reinfall wird.