Schulungen im ÖPUL 2023
Seit 1. Jänner gilt das neue österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft. Auch in der neuen Periode wird fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen wieder eine bedeutsame Rolle zugeschrieben. Bei der Teilnahme an folgenden ÖPUL-Maßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 Weiterbildungen zu absolvieren:
1. Maßnahme Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
Für diese Maßnahme ist zum Thema Biodiversität eine Weiterbildung von drei Stunden vorgeschrieben:
- Fr, 17. Februar, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
- Mo, 27. Februar, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
- Mo, 6. März, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
2. Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise (Bio)
Für diese Maßnahme sind Weiterbildungen zum Thema Biodiversität und zum Thema Biologische Landwirtschaft zu absolvieren.
Zum Thema Biodiversität ist eine Weiterbildung von drei Stunden vorgeschrieben:
Zum Thema Biodiversität ist eine Weiterbildung von drei Stunden vorgeschrieben:
- Fr, 17. Februar, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
- Mo, 27. Februar, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
- Mo, 6. März, 9 oder 13 Uhr an der HBLA Ursprung
- Flachgau: Mi, 1. März, 9 Uhr in Kernei‘s Mostheuriger in Anthering
- Lungau: Di, 7. März, 9 Uhr bei Familie Löcker, Sauschneider in St. Margarethen
- Pongau: Mi, 15. März, 9 Uhr im Gemeindesaal Pfarrwerfen
- Tennengau: Di, 21. März, 9 Uhr im Gasthof Pointwirt in Scheffau
- Pinzgau: Mi, 29. März, 9 Uhr an der LFS Bruck
3. Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz (HBG)
(Frühere Maßnahme: Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen)
Für diese Maßnahme ist zum Thema Bodenuntersuchung, standortangepasste Grünlandbewirtschaftung und abgestufter Wiesenbau (je angefangene fünf Hektar eine Bodenprobe) eine Weiterbildung von fünf Stunden vorgeschrieben.
Schulungen dazu finden im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktionen in den Gemeinden bzw. Regionen statt, welche in Zusammenarbeit mit den Ortsbauernschaften organisiert werden. Teilnehmende Betriebe erhalten rechtzeitig vor Fristende alle wichtigen Informationen dazu. Zudem werden im Rahmen der Aktion nach Erhalt der Bodenuntersuchungsergebnisse die jeweiligen Termine bzw. Optionen für die notwendigen Weiterbildungen in dieser ÖPUL-Maßnahme bekannt gegeben.
Für diese Maßnahme ist zum Thema Bodenuntersuchung, standortangepasste Grünlandbewirtschaftung und abgestufter Wiesenbau (je angefangene fünf Hektar eine Bodenprobe) eine Weiterbildung von fünf Stunden vorgeschrieben.
Schulungen dazu finden im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktionen in den Gemeinden bzw. Regionen statt, welche in Zusammenarbeit mit den Ortsbauernschaften organisiert werden. Teilnehmende Betriebe erhalten rechtzeitig vor Fristende alle wichtigen Informationen dazu. Zudem werden im Rahmen der Aktion nach Erhalt der Bodenuntersuchungsergebnisse die jeweiligen Termine bzw. Optionen für die notwendigen Weiterbildungen in dieser ÖPUL-Maßnahme bekannt gegeben.
- Flachgau: Frühjahr und Herbst 2023 sowie Frühjahr 2024
- Tennengau: Frühjahr 2024
- Pongau: Herbst 2024 und Frühjahr 2025
- Pinzgau: Herbst 2024 und Frühjahr 2025
- Lungau: Frühjahr 2025
4. Maßnahme Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB)
Für diese Maßnahme ist zum Thema Grünlandmanagement und Düngung eine Weiterbildung von drei Stunden vorgeschrieben. Schulungstermine dazu sind ab Herbst/Winter geplant und werden auf der LFI-Homepage sowie im „Salzburger Bauer“ veröffentlicht.
Terminbuchung online oder telefonisch
Weitere Termine zu den einzelnen Maßnahmen in den Bezirken werden laufend unter www.sbg.lfi.at aktualisiert. Die Kurse können jederzeit online gebucht werden. Die Terminbuchung kann auch unter Tel. 0662/641248-330 durchgeführt werden.
Für alle ÖPUL-Schulungsmaßnahmen sind zudem Online-Kurse für ein zeit- und ortsunabhängiges Durcharbeiten der Inhalte in Ausarbeitung.
Die Weiterbildungsveranstaltungen sind durch den Bewirtschafter zu absolvieren. In Ausnahmefällen können auch maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene und mitarbeitende Personen den Kursnachweis erbringen (wie zum Beispiel Hofübernehmende). Pro Person ist ein Kurs nur für einen Betrieb anrechenbar.
Für alle ÖPUL-Schulungsmaßnahmen sind zudem Online-Kurse für ein zeit- und ortsunabhängiges Durcharbeiten der Inhalte in Ausarbeitung.
Die Weiterbildungsveranstaltungen sind durch den Bewirtschafter zu absolvieren. In Ausnahmefällen können auch maßgeblich in die Bewirtschaftung eingebundene und mitarbeitende Personen den Kursnachweis erbringen (wie zum Beispiel Hofübernehmende). Pro Person ist ein Kurs nur für einen Betrieb anrechenbar.