Noch genauere Angaben am Produktetikett
Seit 1. April dieses Jahres gibt es eine Erweiterung der Kennzeichnungspflicht bei freiwilliger Auslobung der Herkunft. Betroffen sind von dieser Verordnung vorverpackte Lebensmittel, bei denen freiwillig auf das Ursprungsland, eine Region oder einen Herkunftsort hingewiesen wird. Bei verpacktem Frischfleisch, frischem verpacktem Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eiern und Bio-Produkten war schon immer eine Herkunftsangabe notwendig. Außerdem musste die Herkunft deklariert werden, wenn ohne diese Angabe der Verbraucher irregeführt werden konnte. Werden nun auf dem Etikett freiwillige Angaben zur Herkunft gemacht und entstammen die primären Zutaten nicht dieser Region, ist dies seit 1. April im gleichen Sichtfeld wie der Herkunftshinweis anzugeben.
Folgende Angaben lösen eine Angabe der Herkunft der primären Zutaten aus:
Folgende Angaben lösen eine Angabe der Herkunft der primären Zutaten aus:
- Wortlaute wie "hergestellt in …“, "… aus Österreich“, „gemacht in …“, "… aus dem Großarltal“
- Bildliche Darstellungen am Etikett wie Fahnen, Symbole, Figuren, die eindeutig einer Region zugeordnet werden
- Beispiele: rot-weiß-rote Fahne Österreichzuordnung, Landkarten auf dem Etikett - Regionsbezug, Logos von Landesinitiativen haben oft das Bundesland im Wortlaut: "Salzburg Land Herkunft“ oder "So schmeckt Niederösterreich“; Gutes-vom-Bauernhof-Logo hat rot-weiß-rote Fahne und Bio-Austria-Logo den Wortlaut
Alle Primärzutaten kennzeichnen
Die Primärzutat ist jene Zutat, die über 50% des Lebensmittels ausmacht, oder die Zutaten, die der Konsument unmittelbar mit der Sachbezeichnung des Produktes assoziiert. Beim Joghurt ist die primäre Zutat Milch, weil Joghurt zu mehr als 50% aus Milch besteht. Beim Erdbeerjoghurt sind die primären Zutaten Milch und Erdbeeren, weil durch die Sachbezeichnung "Erdbeerjoghurt“ der Konsument annimmt, dass neben der Milch zur Herstellung auch Erdbeeren enthalten sind. Gibt es auf diesem Joghurt einen freiwilligen Herkunftsnachweis, z. B. durch den Wortlaut "Pinzgauer Joghurt“, muss im gleichen Sichtfeld wie die Herkunftsangabe des Produktes die Herkunft der Erdbeerfruchtzubereitung ausgewiesen werden.
Der Wortlaut "Erdbeeren aus anderer Region“ muss mindestens 75% der Schriftgröße der freiwilligen Herkunftsangabe ausmachen, natürlich bleiben die Anforderungen der Verbraucherinformationsverordnung, wonach die Kleinbuchstaben mindestens 1,2 mm groß sein müssen, aufrecht. Betroffen von dieser Kennzeichnungsverordnung sind alle Produkte, die am Etikett einen freiwilligen Herkunftsnachweis haben und deren Primärzutaten nicht aus dieser Region stammen. Je enger die Region definiert wird, desto wahrscheinlicher wird die Kennzeichnung der Primärzutat anzuwenden sein.
Der Wortlaut "Erdbeeren aus anderer Region“ muss mindestens 75% der Schriftgröße der freiwilligen Herkunftsangabe ausmachen, natürlich bleiben die Anforderungen der Verbraucherinformationsverordnung, wonach die Kleinbuchstaben mindestens 1,2 mm groß sein müssen, aufrecht. Betroffen von dieser Kennzeichnungsverordnung sind alle Produkte, die am Etikett einen freiwilligen Herkunftsnachweis haben und deren Primärzutaten nicht aus dieser Region stammen. Je enger die Region definiert wird, desto wahrscheinlicher wird die Kennzeichnung der Primärzutat anzuwenden sein.
Fazit
Durch die richtige Kennzeichnung unserer Nahrungsmittel ist es dem Konsumenten besser möglich, unsere regionalen Lebensmittel von industriell hergestellten Produkten zu unterscheiden. Der mündige Konsument erhält durch die Primärzutatenverordnung eine bessere Auskunft über den Ursprung der verwendeten Zutaten.
Kundentäuschung vermeiden
Mit dieser neuen Verordnung wird vor allem der Täuschung der Konsumenten entgegengewirkt. Bisher galt laut EU-Recht jenes Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgte. Da ist einem erst nach genauerem Studieren des Etiketts aufgefallen, dass der Apfelsaft mit rot-weiß-roter Fahne zwar in Österreich hergestellt wurde, die Äpfel aber in Spanien geerntet wurden. Diese Irreführung ist nun nicht mehr möglich und man ist sich als Konsument sicher, wenn das Produkt eine freiwillige Herkunftsangabe enthält und man keinen Hinweis der Primärzutat im gleichen Sichtfeld findet, dass die primären Zutaten aus dem Ursprungsland stammen.
Diese neue Durchführungsverordnung gilt für alle Produkte mit freiwilliger Herkunftsangabe, somit auch für unsere direktvermarktenden Landwirte. Da Direktvermarkter ja generell nur überwiegend das eigene Urprodukt verarbeiten, ist diese Kennzeichnungsverordnung für sie eigentlich ein Vorteil - ihre primäre Zutat stammt großteils vom eigenen Betrieb. Betreffen könnte es die Vermarktungsbetriebe bei Produkten wie Früchten im Fruchtjoghurt, Grieß bei den Teigwaren, Öl für den Ölkäse …, vielleicht wäre das aber auch gerade jetzt eine Möglichkeit die Produktpalette durchzuchecken und auf regionale Zutaten von anderen Landwirten umzustellen. Das Olivenöl aus Griechenland kann ja auch durch ein regionales Sonnenblumenöl eines niederösterreichischen Bauern ersetzt werden. Die Pflicht der Herkunftskennzeichnung kann folglich zu einer verstärkten Nachfrage nach regionalen Rohstoffen führen und somit ein entscheidender Vorteil für den regionalen Einkauf auch innerhalb der Landwirtschaft werden.
Diese neue Durchführungsverordnung gilt für alle Produkte mit freiwilliger Herkunftsangabe, somit auch für unsere direktvermarktenden Landwirte. Da Direktvermarkter ja generell nur überwiegend das eigene Urprodukt verarbeiten, ist diese Kennzeichnungsverordnung für sie eigentlich ein Vorteil - ihre primäre Zutat stammt großteils vom eigenen Betrieb. Betreffen könnte es die Vermarktungsbetriebe bei Produkten wie Früchten im Fruchtjoghurt, Grieß bei den Teigwaren, Öl für den Ölkäse …, vielleicht wäre das aber auch gerade jetzt eine Möglichkeit die Produktpalette durchzuchecken und auf regionale Zutaten von anderen Landwirten umzustellen. Das Olivenöl aus Griechenland kann ja auch durch ein regionales Sonnenblumenöl eines niederösterreichischen Bauern ersetzt werden. Die Pflicht der Herkunftskennzeichnung kann folglich zu einer verstärkten Nachfrage nach regionalen Rohstoffen führen und somit ein entscheidender Vorteil für den regionalen Einkauf auch innerhalb der Landwirtschaft werden.