News 2025 - "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"
Gewässerschutzkonzept
- Erstellung eines Konzepts mit Maßnahmen zum Gewässerschutz, basierend auf einer Ist-Analyse und Gefährdungsbewertung.
- Geplante Maßnahmen umfassen:
- Reduzierung von Erosion und Nährstoffverlusten,
- Minimierung von Pflanzenschutzmitteleinträgen,
- Verringerung von Wasserverlusten.
- Formular und Anleitung unter: www.bwsb.at
Bodenproben
- Eine Probe je 5 Hektar Ackerfläche (Stand MFA 2026) bis 31. Dezember 2026 an ein akkreditiertes Labor senden.
- Untersuchungsparameter: Phosphor, Kalium, Stickstoff, pH-Wert, Humus.
- Proben selbstständig im eAMA INVEKOS-GIS erfassen. Anleitung auf lk-online.
Weiterbildung
- 10 Stunden Weiterbildung, z.B. durch das LFI (3 Module, teils online) oder Veranstaltungen der BWSB.
- Prämienanpassung "Bildungs- und Beratungsauflage": 60 Euro für die ersten 10 ha.
Optional: Cultan-Düngung
- Mindestens eine Düngergabe als Ammoniumdepot mittels Injektion im Cultan-Nagelradverfahren.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Art, Menge und Zeitpunkt der Düngung.
- Nachweis bei Fremdgeräten mittels Vorlage von Rechnungen oder gleichwertigen Unterlagen.
- Fördersatz: 40 Euro pro Hektar Ackerfläche
Schlagbezogene Düngebilanzierung - Stickstoffsaldo & Düngeplanung
Ein schlagbezogener Stickstoffsaldo ist zu berechnen und bei der Folgekultur zu berücksichtigen. Ab Ernte 2024 gilt dies nur bei einem Saldo von über 20 kg N/ha und bis maximal 100 kg N/ha (vor Reduktionsfaktor), z.B. nach Extremwetterereignissen (Hagel).
Wichtig: Bis 28. Februar des laufenden Förderjahres ist eine voraussichtliche Düngeplanung anzulegen und bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres als betriebliche Düngebilanzierung abzuschließen.
Die Aufzeichnungen sind elektronisch (z.B. ÖDüPlan Plus) und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Wichtig: Bis 28. Februar des laufenden Förderjahres ist eine voraussichtliche Düngeplanung anzulegen und bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres als betriebliche Düngebilanzierung abzuschließen.
Die Aufzeichnungen sind elektronisch (z.B. ÖDüPlan Plus) und zeitnah zu führen, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach der Ausbringung des Stickstoffs, des Anbaus, der Bewässerung oder der Ernte fertigzustellen.
Infos: www.bwsb.at oder 050/6902-1426