Neue Phytosanitäre Bestimmungen ab 14. Dezember 2019
Um diesem Ausbreitungsprozess besser entgegenwirken zu können, tritt ab dem 14. Dezember 2019 die neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, in Kraft. Es kommt daher zu umfassenden Änderungen im Bereich Pflanzengesundheit.
- Bei der Einfuhraus Drittländern in die EU benötigen in Zukunft alle Pflanzen ein Pflanzengesundheitszeugnis und müssen zur phytosanitären Importkontrolle angemeldet werden.
- Hochrisikopflanzen unterliegen in Zukunft einem Importverbot. (siehe BAES Homepage)
- Alle Pflanzen und bestimmte Pflanzenerzeugnisse unterliegen der phytosanitären Binnenmarktkontrolle.
- Alle Unternehmer, die sich gewerblich mit Pflanzen oder Pflanzenprodukten sowie Holz und Holzprodukten beschäftigen müssen sich beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes registrieren lassen.
- Alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen im Handel (Verkauf an Endverbraucher ausgenommen) müssen mit einem einheitlichen Pflanzenpass und behandeltes und entrindetes Verpackungsholz mit einem Markierungsstempel gekennzeichnet werden. Für diese Tätigkeiten müssen sich die betroffenen Unternehmer im Zuge der Neuregistrierung außerdem autorisieren lassen.
Mehr Information dazu finden Sie auf www.pflanzenschutzdienst.at
Bei Fragen bitte beim Amtlichen Pflanzenschutzdienst melden.
Dipl.-Ing. Victoria Löschenbrand E: victoria.loeschenbrand@lk-salzburg.at
T: 0043 662 870 571-241 (Quelle: www.pflanzenschutzdienst.at)
Dipl.-Ing. Victoria Löschenbrand E: victoria.loeschenbrand@lk-salzburg.at
T: 0043 662 870 571-241 (Quelle: www.pflanzenschutzdienst.at)