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MKS-Risiko für eigenen Betrieb im Auge behalten

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03.04.2025

Die Maul- und Klauenseuche in der Slowakei erfordert auch in Österreich besonderes Augenmerk auf Schutzmaßnahmen. Auch wenn es hierzulande (Stand 1. April) keine Fälle gibt, sollte jeder Betrieb Risikofaktoren im Auge behalten – Panik hilft allerdings nicht weiter.

MKS-Risiko für eigenen Betrieb im Auge behalten.jpg © Dürnberger
© Dürnberger

Wenige Kilometer von Österreich entfernt ist in der Slowakei am Montag ein weiterer Seuchenfall bekannt geworden. Auf einem Rinderbetrieb 30 Kilometer nördlich von Bratislava wurden erneut infizierte Tiere nachgewiesen. Um das Risiko einer Einschleppung der Seuche zu verringern, wurden bereits in der Vorwoche die Vorsorgemaßnahmen deutlich erhöht. Im Burgenland und in Niederösterreich wurden Schutzzonen eingerichtet. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Paarhufer wie Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Büffel betrifft. Der Erreger verbreitet sich durch direkten Tierkontakt sowie kontaminierte Produkte, Ausscheidungen und Gegenstände. Über den Wind kann das Virus mehrere Kilometer weit verbreitet werden. Das Virus überlebt bis zu 15 Wochen in Futter und Abwasser, mehrere Jahre in Tiefkühlfleisch.

MKS-Risiko für eigenen Betrieb im Auge behalten.jpg © Archiv

Exporte würden massiv leiden

„Eine Einschleppung nach Österreich würde massive wirtschaftliche Schäden für die heimische Landwirtschaft verursachen und muss daher unbedingt verhindert werden“, so der Tierzuchtdirektor der LK Salzburg, Ing. Bruno Deutinger. „Die Bäuerinnen und Bauern sollten mögliche Risikobereiche für den eigenen Betrieb im Auge behalten." Wie sich bereits nach dem Fall in Deutschland gezeigt hat, müssen betroffene Länder mit massiven Einschränkungen im Export von tierischen Produkten rechnen, da viele Staaten Importsperren verhängen. Österreich wäre hier nicht nur bei Zuchtvieh und Fleisch, sondern auch bei Milchprodukten betroffen.  

Schutzzonen reichen bis ins Burgenland

Die österreichischen Behörden stehen in engem Kontakt mit den betroffenen Nachbarländern sowie mit den relevanten Gesundheitsorganisationen, um die Situation zu überwachen und gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Auch die Salzburger Behörden haben Vorkehrungen getroffen, um die Tierbestände zu schützen. „Die Maul- und Klauenseuche erfordert strenge Kontrollmaßnahmen, um eine Ausbreitung möglichst zu verhindern. Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine Ansteckung in Österreich“, informierte am Freitag der Vorwoche Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.

Im Gegensatz zu anderslautender Meldung ist derzeit (Stand 1. April) der Viehzukauf möglich und es ist auch keine gesetzliche Quarantäne vorgesehen. Das gilt auch für Betriebsmittel. Tierimporte aus Ungarn oder der Slowakei sind derzeit ohnehin nicht möglich. Die Behörden und auch die Experten der Landwirtschaftskammern appellieren aber eindringlich an die Bäuerinnen und Bauern, Vorsicht walten zu lassen. Das betrifft auch Jagdausflüge in betroffene Länder oder die private Einfuhr von Lebensmitteln. Gerade in Österreich sind viele Arbeitskräfte aus Ungarn und der Slowakei tätig, eine Übertragung des Virus über kontaminierte Waren stellt eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Eine lückenlose Kont­rolle an den Grenzen ist kaum möglich. 

Umgang mit MKS im Ernstfall

Was passiert bei einem Ausbruch in einem Betrieb?
Behördliche Sperre des betroffenen Betriebes mit Keulung aller empfänglichen Tiere, Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion.

Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius drei Kilometer um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb). In Schutz- und Überwachungszonen sind alle Betriebe mit empfänglichen Tieren behördlich zu kontrollieren und es gelten strenge Einschränkungen beim Handel mit lebenden Tieren und tierischen Produkten.

Hinweise zur Entschädigung im Seuchenfall:
Entschädigungsleistungen im Fall von Maul- und Klauenseuche gibt es im Rahmen von Tierversicherungen je nach Versicherungsanbieter. Grundsätzlich decken Tierversicherungen jene Verluste, die behördlich nicht gedeckt sind. Nähere Infos direkt bei der Versicherung. 

Bei amtlich angeordneter Keulung erfolgt eine Entschädigung durch den Bund gemäß Tiergesundheitsgesetz. 

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