MKS: Risikominimierende Maßnahmen & Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe und den Transport von Pferden!
Einfuhrbeschränkungen
Um das Risiko einer Einschleppung der Seuche nach Österreich zu verringern, gibt es ab sofort Einfuhrbeschränkungen für Tiere und Güter aus Ungarn und der Slowakei für
- lebende Tiere empfänglicher Arten
- frisches Fleisch von empfänglichen Tieren
- Rohmilch und Kolostrum empfänglicher Tiere
- von empfänglichen Tieren
- Gülle und Mist von empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtes Wild empfänglicher Arten
Übertragungswege
Die Übertragung des hochansteckenden Virus ist einerseits direkt durch Tierkontakt (Bläscheninhalt, Speichel, Aerosol, Milch, Ausscheidungen) möglich. Andererseits passiert die Verbreitung auch indirekt:
- durch tierische Erzeugnisse
- Mechanische Übertragung: Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung, Hände
- Wind
Empfehlungen
Es ergehen daher nachstehende Empfehlungen für pferdehaltende Betriebe sowie den Transport von Pferden (respektive aus Risikogebieten nach Österreich):
- Transporte vermeiden!
Das Virus kann beispielsweise durch kontaminiertes Material in Hufen, Schuhsohlen, Hundepfoten, Reifenprofilen u.v.m. verschleppt werden. Transporte von Pferden (sowohl innerhalb Österreichs, v.a. aber in Risikogebiete bzw. aus Risikogebieten) sollten derzeit vermieden werden (Pferdekauf, Turniere, Veranstaltungen). Auch, wenn sich am Heimatbetrieb bzw. der Destination nur Pferde befinden, so können auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten werden und eine Übertragung möglich sein. Eine Kontaminierung ist auch auf Raststationen (Wildtiere) möglich. - Keine Einfuhr von Futtermitteln und Einstreumaterial!
Die Einfuhr von Stroh und pflanzlichen Futtermitteln aus betroffenen Ländern ist verboten! Ist der Transport eines Pferdes unerlässlich, ergeht die Empfehlung, kein Futter aus dem Risikogebiet einzuführen (bspw. am Turnier erworbenes Heu). Die Einfuhr von Mist oder Gülle aus der Slowakei und Ungarn ist ohne Genehmigung der Behörde verboten! - Kontakt zu empfänglichen Tieren bzw. Betrieben, auf denen empfängliche Tiere gehalten werden, vermeiden.
Werden auf umliegenden Betrieben empfängliche Tiere gehalten, so ergeht die Empfehlung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Übertragung der Krankheit durch Personen bestmöglich zu vermeiden und vermehrt auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Auch Hunde sind Vektoren! - Desinfektionsmittel bereitstellen!
Desinfektionsmittel für Hände, Schuhe und Kleidung sollte bereitgestellt werden.Fahrzeuge, die vom Betrieb wegfahren, sollten mit geeigneten Desinfektionsmitteln desinfiziert werden (zumindest in Sperr- und Überwachungszonen). - Vorkehrungen treffen, um den Kontakt mit Wildtieren zu verhindern!
Es besteht zudem in Überwachungszonen ein generelles Jagdverbot (gilt für alle Tiere).
Die Empfehlungen richten sich an alle pferdehaltenden Betriebe sowie Personen, die mit Pferden in Kontakt sind (Reiter:innen, Trainer:innen, Hufschmied:innen, u.v.m.). Zur besonderen Vorsicht ist aufgerufen, wenn
- es sich um pferdehaltende Betriebe mit erhöhtem Personen- und Tierverkehr handelt (z.B. Einstellbetriebe, Deckstationen, Reitschulen, Turnierställe) oder
- auf Betrieben nicht nur Pferde, sondern gleichzeitig auch empfängliche Tiere gehalten werden!
Hardfacts zur Maul- und Klauenseuche
- Hochansteckende virale Erkrankung vor allem von Paarhufern (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Wildwiederkäuer, Zootiere).
- Keine Behandlungsmöglichkeit.
- Betroffene Bestände müssen gekeult werden (alle Klauentiere am Betrieb).
- Impfung EU-weit grundsätzlich verboten.
- Für Menschen nicht gefährlich! Keine Zoonose!
Links zum Thema
- In Österreich wurden bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt, alle bislang untersuchten Proben waren negativ. Dennoch bleibt die Lage angespannt: Angesichts der aktuellen Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei und auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMA SGPK) weitere Schutzmaßnahmen beschlossen.
- Am 02.04.2025 meldete Ungarn zwei weitere MKS-Fälle. Österreich ist hier nicht von einer Überwachungszone betroffen. Der MKS-Fall in der Slowakei vom 31. März und auch der MKS-Fall in Ungarn vom 26. März liegt jedoch in unmittelbarer Grenznähe, deshalb reichen diese beiden (gemäß EU-Recht einzurichtenden) Überwachungszonen auf österreichisches Staatsgebiet.
- Durch das aktuell sehr dynamische Ausbruchsgeschehen der Maul- und Klauenseuche nahe der österreichischen Staatsgrenze gilt auch für Bio-Betriebe der dringende Appell zur Einhaltung betrieblicher Biosicherheitsmaßnahmen und Hygienestandards. Die mit 1. April gestartete Weidesaison kann auf Betriebe, die in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone liegen, bis auf Widerruf ausgesetzt werden, unter Einhaltung der geltenden Dokumentationsvorgaben.