Mehrfachantrag: Entgegennahme startet wieder

Von den derzeitigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 ist natürlich auch die Abwicklung und Entgegennahme des Mehrfachantrages Flächen 2020 und somit der gesamte Invekos-Betrieb massiv betroffen. Nachdem der Parteienverkehr auf den Bezirksbauernkammern mit 16. März gänzlich eingestellt werden musste, bereiten sich die Landwirtschaftskammer und die Bezirksbauernkammern nun intensiv auf eine Öffnung unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen vor. Parallel dazu sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksbauernkammern bemüht, nach geordnetem Ablauf Betriebe zu kontaktieren, um mit diesen den Mehrfachantrag über telefonische Auskunft und Hilfestellung zu senden.
Abgabefrist wurde bis 15. Juni verlängert
Die Fristen für die Bearbeitung der Mehrfachanträge werden um einen Monat verlängert und somit können bis Mo, 15. Juni mit den üblichen Nachreichfristen Anträge gestellt werden. Eine Planung ist in Zeiten wie diesen jedoch sehr schwierig, da es auch durch diverse Quarantänebestimmungen, sowohl bei den Mitarbeitern als auch an bestimmten Standorten jederzeit Änderungen geben könnte. Alle bisher zugestellten Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages (vor Corona) gelten grundsätzlich als storniert. Derzeit plant die Landwirtschaftskammer mit Anfang Mai auch auf den Bezirksbauernkammern unter strengen Auflagen wieder neue Termine zur MFA-Abgabe zu ermöglichen.
Unter den massiven Einschränkungen kann aber keinesfalls die übliche Anzahl an Anträgen abgewickelt werden. Für die Entgegennahme der Mehrfachanträge bittet daher die LK um Mithilfe. Für die Betriebe gibt es mehrere Möglichkeiten, den Mehrfachantrag zu stellen:
Unter den massiven Einschränkungen kann aber keinesfalls die übliche Anzahl an Anträgen abgewickelt werden. Für die Entgegennahme der Mehrfachanträge bittet daher die LK um Mithilfe. Für die Betriebe gibt es mehrere Möglichkeiten, den Mehrfachantrag zu stellen:
- Betriebe, die sich ins Kontaktformular MFA 2020 eingetragen haben und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (PC vorhanden, nicht zu viele Flächenänderungen) werden von den Mitarbeitern der BBK kontaktiert und können Ihren MFA über telefonische Hilfestellung erfassen.
- Für Betriebe mit großen Flächenänderungen im Vergleich zum Vorjahr ist diese Vorgangsweise allerdings nicht zu empfehlen. Für sie und alle anderen Betriebe, für die dieser Ablauf nicht möglich ist, werden auf alle Fälle Termine in der Bezirksbauernkammer ermöglicht, diese werden so bald wie möglich per Post oder Telefon bekannt gegeben.
- Zusätzlich ist natürlich auch eine selbsttätige Antragstellung über www.eama.at möglich. Zur Unterstützung werden auf sbg.lfi.at kostenlose Onlinekurse angeboten. Umfangreiche Informationen stehen auf den Plattformen der AMA und der Landwirtschaftskammer zur Verfügung.
Rupert Quehenberger: "Jetzt ist Ihre Mithilfe gefragt"
Außergewöhnliche Ereignisse verlangen nach außergewöhnlichen Lösungen: Das gilt Corona-bedingt heuer besonders für den Mehrfachantrag. Statt einer persönlichen Beratung in der BBK oder vor Ort wird es erstmals eine Kombination aus Online- und Telefonberatung geben. Persönliche Termine werden auf ein Minimum reduziert und nur unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen möglich sein. Ich kann Ihnen zusichern, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so wie in den Vorjahren auch sehr bemühen werden, die Bäuerinnen und Bauern bestmöglich zu unterstützen. Mit Ihrer Mithilfe und ein wenig Nachsicht werden wir gemeinsam die Abwicklung schaffen, sodass jeder Betrieb seine Förderungen zeitgerecht erhält.