Mehrere Ausbrüche von Geflügelpest - Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Die akute, hoch ansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel kommt bei Hühnern, Puten und bei zahlreichen freilebenden Vogelarten vor. Enten, Gänse, Tauben und andere Wildvögel erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sie können aber die Verbreitung des Erregers bedeutend sein.
Spezielle Risikofaktoren für die Übertragung auf den heimischen Geflügelbestand sind die Freilandhaltung und damit die Kontaktmöglichkeit zwischen Haus- und Wildvögeln, Betriebe in Gebieten mit hoher Dichte an Zugvögeln, eine geringe Entfernung eines Betriebs zu Sammelorten von Zugvögeln (z.B. Feuchtgebiete, Sümpfe, Seen, Flussläufe) bzw. die Lage eines Betriebes entlang der Zugrouten.
Das Virus wird vom Tier mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist. Die Ansteckung erfolgt direkt oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Kot, Transportkisten, Gerätschaften, Eierkarton, Schuhwerk, Kleidung, Fahrzeugen. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine Ansteckung über die Luft möglich.
Spezielle Risikofaktoren für die Übertragung auf den heimischen Geflügelbestand sind die Freilandhaltung und damit die Kontaktmöglichkeit zwischen Haus- und Wildvögeln, Betriebe in Gebieten mit hoher Dichte an Zugvögeln, eine geringe Entfernung eines Betriebs zu Sammelorten von Zugvögeln (z.B. Feuchtgebiete, Sümpfe, Seen, Flussläufe) bzw. die Lage eines Betriebes entlang der Zugrouten.
Das Virus wird vom Tier mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden, wobei der Kot besonders virushaltig ist. Die Ansteckung erfolgt direkt oder durch Kontakt mit infiziertem Material wie Kot, Transportkisten, Gerätschaften, Eierkarton, Schuhwerk, Kleidung, Fahrzeugen. Bei starker Staubentwicklung ist auch eine Ansteckung über die Luft möglich.
Bei Verdacht auf Geflügelpest muss sofort die Amtstierärztin/der Amtstierarzt bei der zuständigen Beszirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Diese/r entnimmt im Bestand Proben und schickt sie zur Abklärung an das Nationale Referenzlabor, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), Institut für veterinär-medizinische Untersuchungen Mödling.
Ein Verdacht besteht jedenfalls, wenn Sie bei Ihren Tieren folgende Symptome feststellen:
Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung des Geflügels so gering als möglich zu halten:
Ein Verdacht besteht jedenfalls, wenn Sie bei Ihren Tieren folgende Symptome feststellen:
- plötzliches Verenden einer größeren Anzahl von Tieren
- massiver Rückgang der Legeleistung
- Mattigkeit und Appetitmangel
- respiratorische Erscheinungen (Atemgeräusche)
- Ödeme oder Blutungen an Kopf, Hals, Kamm oder Beinen
Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung des Geflügels so gering als möglich zu halten:
- Vermeidung des Eindringens von Wildvögeln in den Geflügelstall
- Lagerung von Futter, so dass keine Wildvögel dazu kommen
- Wechseln der Schuhe und Kleidung vor und nach Betreten des Stalles
- Benutzung der Desinfektionswanne bei jeder Stalltür
- Kein Betreten der Ställe durch betriebsfremde Personen
- Ausreichende Hygiene bei Auslandsreisen
- Besondere Vorsicht bei der Rückkehr von Auslandsaufenthalten aus gefährdeten Gebieten im Hinblick auf die Erregereinschleppung (z.B. über verschmutzte Schuhe)
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe