LK-Präsident Quehenberger: „Verfahren um Entnahme von Problemwölfen neu regeln“
„Wir haben diese Entscheidung so erwartet, sie ist nach den Ereignissen 2019 auf der Tofernalm aus rechtlicher Sicht und aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen aus der FFH-Richtlinie sowie der Befunde der Expertengutachten die logische Folge“, kommentiert Rupert Quehenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Salzburg, den heute, Mittwoch, den 17. Juni von der BH St. Johann zugestellten Bescheid zur Entnahme des Problemwolfes. Im Juli 2019 hat die Agrargemeinschaft Tofernalm diesen Antrag nach dem Salzburger Wolfsmanagementplan gestellt. Fast ein Jahr später ist nun der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann nach einem sehr aufwändigen Ermittlungsverfahren und der Ladung von mehreren Gutachtern ergangen.
„Aus unserer Sicht ist dieser Bescheid sachlich richtig und fachlich gerechtfertigt. Allerdings zeigt die Verfahrensdauer von knapp einem Jahr sehr deutlich, dass dieses Verfahren denkbar ungeeignet ist, um den Weidehaltern und Almbauern auch nur annähernd eine Hilfe zu sein. Die Beschränkung auf den Pongau bzw. zwei Wildregionen bewirkt, dass derselbe Problemwolf bereits ein paar Kilometer weiter im Pinzgau außerhalb der Zuständigkeit der BH St. Johann ist. Für Großraubtiere wie den Wolf machen solche Beschränkungen aber keinen Sinn. Auch wird dieser Bescheid sicherlich von NGOs beeinsprucht, was aufschiebende Wirkung hat und weitere, wahrscheinlich jahrelange Verzögerungen bis hin zu obersten Gerichten bewirken wird“, so Quehenberger, der nun mit Nachdruck Änderungen fordert.
„Aus unserer Sicht ist dieser Bescheid sachlich richtig und fachlich gerechtfertigt. Allerdings zeigt die Verfahrensdauer von knapp einem Jahr sehr deutlich, dass dieses Verfahren denkbar ungeeignet ist, um den Weidehaltern und Almbauern auch nur annähernd eine Hilfe zu sein. Die Beschränkung auf den Pongau bzw. zwei Wildregionen bewirkt, dass derselbe Problemwolf bereits ein paar Kilometer weiter im Pinzgau außerhalb der Zuständigkeit der BH St. Johann ist. Für Großraubtiere wie den Wolf machen solche Beschränkungen aber keinen Sinn. Auch wird dieser Bescheid sicherlich von NGOs beeinsprucht, was aufschiebende Wirkung hat und weitere, wahrscheinlich jahrelange Verzögerungen bis hin zu obersten Gerichten bewirken wird“, so Quehenberger, der nun mit Nachdruck Änderungen fordert.
Trotz Präzedenzfall braucht es rasche Reaktionen
„Da dies ein Präzedenzfall ist, machen wir der Behörde auch keinen Vorwurf. Aus den bisherigen Erkenntnissen fordern wir aber, dass dieses Verfahren so abgeändert werden muss, dass es für die betroffenen Bauern und Weidehalter Sicherheit gibt und dass eine rasche Reaktion bei Auftreten von Problemwölfen möglich ist. Konkret wollen wir eine Verordnung, die Weideschutzgebiete ausweist. In diesen muss die Weidehaltung Vorrang genießen. Wenn hier ein Problemwolf die Kriterien des Wolfsmanagementplanes erfüllt, dann muss eine Entnahme umgehend ohne Bescheidverfahren möglich sein“, sieht Quehenberger nun dringlichen Änderungsbedarf.
Die Prüfung von Weideschutzgebieten und einer Erhöhung der regionalen Spielräume wurde bereits 2018 vom Europaparlament mit deutlicher Mehrheit empfohlen. Auch haben international anerkannte Experten bereits 2008 festgestellt, dass Großraubtiere wie der Wolf eines länderübergreifenden Managements bedürfen. Der Präsident der Landwirtschaftskammer abschließend: „Salzburg kann mit rund 30 % Almen und Dauerweiden an der Landesfläche stolz auf die naturnahe, tiergerechte und nachhaltige Produktion von hochwertigen Lebensmitteln sein. Wir müssen dieses hohe Gut schützen und unbedingt weiterentwickeln, sodass unsere Bäuerinnen und Bauern einen Sinn in ihrer Arbeit sehen. Problemwölfe müssen rasch identifiziert werden und es muss dann entsprechend gehandelt werden können – für mich ist das die pragmatische Konsequenz eines hochemotionalen Themas.“
Die Prüfung von Weideschutzgebieten und einer Erhöhung der regionalen Spielräume wurde bereits 2018 vom Europaparlament mit deutlicher Mehrheit empfohlen. Auch haben international anerkannte Experten bereits 2008 festgestellt, dass Großraubtiere wie der Wolf eines länderübergreifenden Managements bedürfen. Der Präsident der Landwirtschaftskammer abschließend: „Salzburg kann mit rund 30 % Almen und Dauerweiden an der Landesfläche stolz auf die naturnahe, tiergerechte und nachhaltige Produktion von hochwertigen Lebensmitteln sein. Wir müssen dieses hohe Gut schützen und unbedingt weiterentwickeln, sodass unsere Bäuerinnen und Bauern einen Sinn in ihrer Arbeit sehen. Problemwölfe müssen rasch identifiziert werden und es muss dann entsprechend gehandelt werden können – für mich ist das die pragmatische Konsequenz eines hochemotionalen Themas.“
BH hat alle Aspekte gründlich geprüft
Essentiell für die Entscheidung waren die Fragen, ob sich die Wolfspopulationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet befinden, ob es andere Lösungsmöglichkeiten dem Wolf betreffend gibt und ob der im EU-Recht geforderte „günstige Erhaltungszustand“ verhindert wird beziehungsweise ein ungünstiger Erhaltungszustand weiter verschlechtert wird. In der Abwägung kommt die Bezirksverwaltungsbehörde zum Schluss, dass der Erhaltungszustand des Wolfes in der betroffenen Region durch Entnahme nicht weiter verschlechtert wird und dass es keine andere zumutbare Lösung für das Problem in Bezug auf den Wolf in der Region gegeben hätte. Natürlich wurde von den weisungsfreien Sachverständigen zusätzlich auch die Zumutbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen ebenso wie die sogenannte Vergrämung (Vertreiben des Wolfes von der Alm auf andere Gebiete) geprüft. Die Experten kamen zum Schluss, dass diese Ansätze nicht durchführbar beziehungsweise nur mit „intensiven“ Personaleinsatz vielleicht eine Wirkung zeigen würden.
Schwaiger: Wolfsmanagement ist die Grundlage
„Mir war es wichtig die Rahmenbedingungen für ein objektives Verfahren sicherzustellen. Das Rückgrat bildet der mit NGOs, Behördenvertreter aus Landwirtschaft und Naturschutz sowie den jagdlichen und agrarischen Vertretern gemeinsam erarbeitete Wolfsmanagementplan des Landes Salzburg. Das ist einzigartig in Österreich. Es ist im Sinne alle Beteiligten, dass dieses Verfahren geführt wurde, um rechtliche Klarheit schaffen zu können“, betont Landesrat Josef Schwaiger.
Pirchner: Problemwölfe müssen rasch entnommen werden können
Der Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen unter Obmann ÖR Jakob Pirchner begrüßt die Entscheidung der BH St. Johann dem Antrag auf Entnahme des Problemwolfs von der Tofernalm in Großarl stattzugeben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer ist das Prozedere allerdings für die Praxis nicht geeignet. Pirchner: "Damit auch in Zukunft eine Bewirtschaftung der Almen und Steilflächen mit Schafen und Ziegen weiterhin möglich bleibt, ist die rasche Entnahme von Problemwölfen über Regionen hinweg und die Ausweisung von Weideschutzgebieten notwendig."
WWF wird Einspruch einlegen
Erwartungsgemäß kritisiert der WWF Österreich den am Mittwoch ausgestellten Bescheid als europarechtswidrigen Anschlag auf den Naturschutz. "Die Entscheidung der Behörde widerspricht in mehreren Punkten dem strengen europaweiten Schutz der Wölfe. Daher werden wir den Abschussbescheid beim Landesverwaltungsgericht beeinspruchen. Diese Wildwest-Politik darf in Österreich keine Zukunft haben", sagt WWF-Wolfsexperte Christian Pichler in einer ersten Reaktion. Aufgrund der fast ein Jahr zurückliegenden Anlassfälle für den Abschuss-Bescheid sei es zudem wahrscheinlich, dass hier ein durchstreifender Wolf zur Tötung freigegeben werde, der mit hoher Wahrscheinlichkeit längst weitergezogen sei. "Das zeigt die Absurdität und Widersprüchlichkeit des Vorgehens. Anstatt der Almwirtschaft langfristig zu helfen, dominiert Herdenschutz-Verweigerung. Das ist der völlig falsche Weg", kritisiert Pichler.
Auch Salzburger Naturschutzbund wird Beschwerde einlegen
Nicht nur der WWF hat angekündigt, Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen, auch der Salzburger Naturschutzbund wird das tun. In der Begründung heißt es, dass die Argumente des Naturschutzbundes nicht berücksichtigt wurden. Wichtige europarechtlich vorgeschriebene Kriterien für die Ausnahme vom strengen Schutzstatus sieht der Naturschutzbund nicht ausreichend erfüllt und müssen erst durch den Beschwerdeweg geprüft werden. Seit Ende April ist ein zweiter Wolf im Pongau nachgewiesen, dessen Aktionsradius ebenfalls in den vom Bescheid genannten Bereich fallen könnte. Der Bescheid beinhaltet allerdings keine Auflagen zur Sicherstellung, dass ausschließlich der Wolf, auf den der Bescheid ausgestellt wurde, geschossen wird.
Beschwerde hat aufschiebende Wirkung
Sollte gegen den Bescheid Beschwerde erhoben werden, geht die Sache an das Landesverwaltungsgericht als nächste Instanz. Da eine Beschwerde eine aufschiebende Wirkung hat ist damit zu rechnen, dass sich das Verfahren noch viele Monate bzw. sogar Jahre hinziehen wird.