Landwirtschaftskammer fordert wichtige Eckpunkte für das künftige EU-Förderprogramm ein
Kommentar von Präsident Rupert Quehenberger:
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg hat einstimmig eine Resolution beschlossen, die wichtige Forderungen unserer Bäuerinnen und Bauern auf den Punkt bringt. Ich werde diese in Wien hartnäckig einbringen. Warum ist mir diese Resolution so wichtig?
Tatsache ist, dass der Wechsel in der Bundesregierung für die Landwirtschaft zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt kam. Zum einen hat die Regierung unter Bundeskanzler Kurz zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht, die für die Landwirtschaft von großer Bedeutung sind: die Absicherung des Einkommens über Versicherungen, eine Steuerreform mit maßgeblichen Entlastungen, Unterstützung für die Aufarbeitung der Sturm- und Käferschäden in der Forstwirtschaft und vieles mehr. In der kurzen Zeit konnte allerdings nur ein Teil dieser Regierungsbeschlüsse umgesetzt werden, vieles davon hängt jetzt in der Luft und könnte – wie etwa Teile der Steuerreform – komplett zurückgenommen werden.
Zum Zweiten stehen in den kommenden Monaten wichtige Beschlüsse auf EU-Ebene an. Die EU-Kommission wird neu zusammengestellt, Österreich braucht auch in Brüssel Entscheidungsträger, die die bäuerliche Struktur in unserem Land verstehen und die nicht nur die Anliegen großer Agrarkonzerne durchboxen. Zudem werden die Eckpunkte der neuen GAP noch im heurigen Jahr festgelegt, nur eine starke Bundesregierung wird die Interessen Österreichs vertreten können. Wir erwarten uns in den künftigen Förderprogrammen noch mehr Unterstützung für kleine Betriebe, weniger Bürokratie und praktikable Maßnahmen im Umweltbereich.
Alles in allem hat die nun neu bestellte Expertenregierung viele Aufgaben zu lösen. Für uns ist es ein Glücksfall, mit Maria Patek eine ausgewiesene Expertin und Kennerin der heimischen Land- und Forstwirtschaft an der Spitze des BMNT zu haben. Wir werden sie voll unterstützen. Doch trotz der aktuell großen Zustimmung ist zu befürchten, dass die Expertenregierung eher früher als später unter Druck kommen wird. Der Wahlkampf hat begonnen und der Regierung fehlt die politische Legitimation, weil sie nicht gewählt wurde. Die schwierige Situation in der Land- und Forstwirtschaft lässt es aber gerade jetzt nicht zu, still und leise bis zum Herbst zu warten, bis es eine neu gewählte Regierung gibt. Unsere Resolution ist ein wichtiger Schritt und ein Zeichen, dass wir nicht locker lassen werden.
Tatsache ist, dass der Wechsel in der Bundesregierung für die Landwirtschaft zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt kam. Zum einen hat die Regierung unter Bundeskanzler Kurz zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht, die für die Landwirtschaft von großer Bedeutung sind: die Absicherung des Einkommens über Versicherungen, eine Steuerreform mit maßgeblichen Entlastungen, Unterstützung für die Aufarbeitung der Sturm- und Käferschäden in der Forstwirtschaft und vieles mehr. In der kurzen Zeit konnte allerdings nur ein Teil dieser Regierungsbeschlüsse umgesetzt werden, vieles davon hängt jetzt in der Luft und könnte – wie etwa Teile der Steuerreform – komplett zurückgenommen werden.
Zum Zweiten stehen in den kommenden Monaten wichtige Beschlüsse auf EU-Ebene an. Die EU-Kommission wird neu zusammengestellt, Österreich braucht auch in Brüssel Entscheidungsträger, die die bäuerliche Struktur in unserem Land verstehen und die nicht nur die Anliegen großer Agrarkonzerne durchboxen. Zudem werden die Eckpunkte der neuen GAP noch im heurigen Jahr festgelegt, nur eine starke Bundesregierung wird die Interessen Österreichs vertreten können. Wir erwarten uns in den künftigen Förderprogrammen noch mehr Unterstützung für kleine Betriebe, weniger Bürokratie und praktikable Maßnahmen im Umweltbereich.
Alles in allem hat die nun neu bestellte Expertenregierung viele Aufgaben zu lösen. Für uns ist es ein Glücksfall, mit Maria Patek eine ausgewiesene Expertin und Kennerin der heimischen Land- und Forstwirtschaft an der Spitze des BMNT zu haben. Wir werden sie voll unterstützen. Doch trotz der aktuell großen Zustimmung ist zu befürchten, dass die Expertenregierung eher früher als später unter Druck kommen wird. Der Wahlkampf hat begonnen und der Regierung fehlt die politische Legitimation, weil sie nicht gewählt wurde. Die schwierige Situation in der Land- und Forstwirtschaft lässt es aber gerade jetzt nicht zu, still und leise bis zum Herbst zu warten, bis es eine neu gewählte Regierung gibt. Unsere Resolution ist ein wichtiger Schritt und ein Zeichen, dass wir nicht locker lassen werden.
RESOLUTION zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020
Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ist ein wichtiges und zentrales Element für die Österreichische und Salzburger Land- und Forstwirtschaft. Ohne diese Unterstützung kann das primäre Ziel, die Sicherstellung der Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und Rohstoffen nicht erfüllt werden. Des Weiteren leistet die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft/des ländlichen Raumes, der Biodiversität, des Tierwohls und des Klimaschutzes. Die Mitglieder des Salzburger Bauernbundes in der Vollversammlung der Kammer für Land-und Forstwirtschaft Salzburg fordern daher die Annahme der folgenden
R E S O L U T I O N
durch die Mitglieder der Vollversammlung. Bei den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind folgende Schwerpunkte im Interesse unserer klein-und mittelbäuerlichen Familienbetriebe zu berücksichtigen:
R E S O L U T I O N
durch die Mitglieder der Vollversammlung. Bei den Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind folgende Schwerpunkte im Interesse unserer klein-und mittelbäuerlichen Familienbetriebe zu berücksichtigen:
1.) Finanzielle Ausgestaltung
2.) Flächenzahlung und Alm
3.) Spezielle Unterstützung der kleinen und mittleren Familienbetriebe
4.) Beibehaltung der Ausgleichszulage
5.) ÖPUL
6.) Investitionsförderung
7.) Unterstützung der Mutterkuhhaltung
- Fortführung der Dotierung für beide Säulen in der GAP
- Der bisherige EU-Budgetentwurf, der für Österreich eine Kürzung in der 1. Säule von rund vier Prozent und in der 2. Säule von rund 15 Prozent vorsieht, kann nicht akzeptiert werden
- Damit die Landwirtschaft die von ihr geforderten Leistungen erbringen soll, ist eine Sicherstellung der finanziellen Mittel für den agrarischen Teil durch den Bund notwendig
- Fehlende EU-Gelder müssen ansonsten mit Bundesmittel ausgeglichen werden
- Um die laufend steigenden Kosten ausgleichen zu können, ist eine Wertanpassung in der 2. Säule (ab der letzten Förderperiode) notwendig
2.) Flächenzahlung und Alm
- Eine einheitliche Flächenzahlung ohne Zahlungsanspruchssystem soll eingeführt werden
- Bei der Ausweisung einer Almregion zur Differenzierung der Flächenprämie ist als Ausgangsbasis die aktuelle Almregionsabgrenzung festzuhalten und die bisherigen Gelder hierfür in der 1. Säule bereitzustellen
- Ein objektives Flächenerfassungssystem mit jährlich festgestellter Fläche (Jährlichkeitsprinzip) ist umzusetzen
3.) Spezielle Unterstützung der kleinen und mittleren Familienbetriebe
- Die Daten vom Grünen Bericht zeigen, dass insbesondere die Einkommen der kleineren und mittleren Betriebe sehr niedrig sind. Daher sollen die Einkommen der kleineren und mittleren Familienbetriebe durch konkrete Maßnahmen gestärkt werden:
- Dazu soll die Umverteilungsprämie in Österreich verpflichtend umgesetzt werden:
- Eine höhere Unterstützung der ersten 20 ha in Form einer Top Up-Zahlung um damit einen Teil der höheren Kosten für diese Betriebe abzufedern
- Maximale Vereinfachung bei Konditionalitäten für die kleineren und mittleren Betriebe, um den (bürokratischen) Aufwand für diese Betriebe zu verringern
4.) Beibehaltung der Ausgleichszulage
- Die Ausgleichszulage ist als einfache und zielgerichtete Maßnahme in der gegenwärtigen Ausgestaltung beizubehalten.
- Die Aufstockung der Finanzmittel für die Ausgleichszulage bedarf einer Wertanpassung ab der letzten Förderperiode. Jedenfalls soll die Ausgleichszulage für die Umwelt- und Klimaziele angerechnet werden können
5.) ÖPUL
- ÖPUL bleibt das zentrale Instrument zur Umsetzung von Umweltleistungen in der GAP und soll nicht durch Maßnahmen in der 1. Säule (Ökoschema) verwässert werden
- Grundsätzlich ist der flächendeckende Ansatz des ÖPUL beizubehalten und im Sinne einer Verbesserung der Zielorientierung durch regionale Ansätze zu ergänzen
6.) Investitionsförderung
- Vereinfachung der Investitionsförderung durch Einführung eines Pauschal- und Referenzkostensystems
- Das in Salzburg erfolgreich umgesetzte Landesinvestitionsprogramm kann hier als Vorlage dienen.
7.) Unterstützung der Mutterkuhhaltung
- Zur Stärkung der Mutterkuhhaltung ist eine Qualitätsabsetzerprämie für die Rindfleischproduktion einzuführen.