Korrekturbeauftragung für Mehrfachantrag 2026 aufgrund Flächenweitergabe/Verpachtung
Notwendige Nachweise
Bei Flächenzupachtungen /-kauf ist vom neuen Bewirtschafter verpflichtend ein Nachweis, z.B. Pacht-, Kauf- oder Nutzungsvertrag mitzunehmen, um die Fläche beim Mehrfachantrag zu berücksichtigen.
Liegt nur ein gültiger Vertrag vor aber nicht die Korrekturbeauftragung, wird die Fläche zwar digitalisiert, aber nicht aktiv beim Vorbewirtschafter herausgenommen.
Es gibt die Möglichkeit das Formular „Korrekturbeauftragung aufgrund Flächenweitergabe/Verpachtung“ mitzunehmen, damit die Korrektur ohne die Anwesenheit des Vorbewirtschafters durchgeführt werden kann.
Die Korrekturbeauftragung können Sie Downloaden und handschriftlich ausfüllen. Diese muss dann vom neuen Bewirtschafter bei der Abgabe des Mehrfachantrages vorgelegt werden.
Liegt nur ein gültiger Vertrag vor aber nicht die Korrekturbeauftragung, wird die Fläche zwar digitalisiert, aber nicht aktiv beim Vorbewirtschafter herausgenommen.
Es gibt die Möglichkeit das Formular „Korrekturbeauftragung aufgrund Flächenweitergabe/Verpachtung“ mitzunehmen, damit die Korrektur ohne die Anwesenheit des Vorbewirtschafters durchgeführt werden kann.
Die Korrekturbeauftragung können Sie Downloaden und handschriftlich ausfüllen. Diese muss dann vom neuen Bewirtschafter bei der Abgabe des Mehrfachantrages vorgelegt werden.