Korrekturbeauftragung für Mehrfachantrag 2025 aufgrund Flächenweitergabe/Verpachtung
Nachweis ist mitzunehmen
Bei Flächenpachtungen ist vom neuen Bewirtschafter verpflichtend ein Nachweis, z.B. Pachtvertrag, mitzunehmen.
Zusätzlich ist bei Zupachtungen, welche nicht bereits im Herbst beim neuen Bewirtschafter digitalisiert wurden, eine Korrektur des Antrages beim Vorbewirtschafter durchzuführen. Damit wir in der BBK die Korrektur ohne die Anwesenheit des Vorbewirtschafters durchführen dürfen, benötigen wir von diesem eine Einwilligung.
Die Einwilligung können Sie Downloaden, handschriftlich ausfüllen und muss von neuen Bewirtschafterbei der Abgabe des Mehrfachantrages vorgelegt werden.
Zusätzlich ist bei Zupachtungen, welche nicht bereits im Herbst beim neuen Bewirtschafter digitalisiert wurden, eine Korrektur des Antrages beim Vorbewirtschafter durchzuführen. Damit wir in der BBK die Korrektur ohne die Anwesenheit des Vorbewirtschafters durchführen dürfen, benötigen wir von diesem eine Einwilligung.
Die Einwilligung können Sie Downloaden, handschriftlich ausfüllen und muss von neuen Bewirtschafterbei der Abgabe des Mehrfachantrages vorgelegt werden.