Kollektivvertragsabschlüsse Salzburg 2020
Kollektivvertrag für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den land- und forstwirtschaftli-chen Betrieben im Bundesland Salzburg (Bäuerliche Betriebe, Gutsbetriebe):
Die Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Schmutzzulagen werden ab 1.1.2020 um 2,2 % angehoben. Für Geburten, Adoptionen sowie Übernahmen von Kindern in die unentgeltliche Pflege ab dem 19.12.2019 kommt die gesetzliche Regelung zur Geltung, wonach Karenzzei-ten bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer (das ist im Falle der Ge-burt der Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) angerechnet werden.
Die Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Schmutzzulagen werden ab 1.1.2020 um 2,2 % angehoben. Für Geburten, Adoptionen sowie Übernahmen von Kindern in die unentgeltliche Pflege ab dem 19.12.2019 kommt die gesetzliche Regelung zur Geltung, wonach Karenzzei-ten bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer (das ist im Falle der Ge-burt der Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes) angerechnet werden.
Die Lohntafel gestaltet sich daher ab 1.1.2020, wie folgt:
Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Maschinenring Salzburg registrier-te Genossenschaft mit beschränkter Haftung (Maschinenring-KV):
Die Löhne werden ab 1.1.2020 um 2,2 % angehoben. In der Berufskategorie der Maschinen-führer wird die Lohngruppe 1 von 8,43 EUR pro Stunde auf 8,67 EUR pro Stunde angehoben, ebenso erfolgt in den Berufskategorien Grünraumpfleger und sonstige Arbeiter in den Lohn-gruppen 1 eine Anhebung von 7,70 EUR pro Stunde bzw. 7,54 EUR pro Stunde auf 8,67 EUR pro Stunde. Die Stundenlöhne sind jeweils Bruttostundenlöhne.
Für Geburten, Adoptionen sowie Übernahmen von Kindern in die unentgeltliche Pflege ab dem 19.12.2019 kommt die gesetzliche Regelung zur Geltung, wonach Karenzzeiten bei Rechts-ansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in An-spruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer (das ist im Falle der Geburt der Ab-lauf des 2. Lebensjahres des Kindes) angerechnet werden.
Für Geburten, Adoptionen sowie Übernahmen von Kindern in die unentgeltliche Pflege ab dem 19.12.2019 kommt die gesetzliche Regelung zur Geltung, wonach Karenzzeiten bei Rechts-ansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in An-spruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer (das ist im Falle der Geburt der Ab-lauf des 2. Lebensjahres des Kindes) angerechnet werden.
Weitergehende Informationen:
Arbeitgeber können die gesamten Kollektivverträge sowie die Lohntafeln über den Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Salzburg, Tel.: 0662/870571-210 bzw. E-Mail: flori-an.hallinger@lk-salzburg.at kostenlos anfordern. Auch ist es möglich, einen kostenlosen Mit-gliederzugang zur Informationsplattform der Arbeitgeberverbände Österreichs (http://www.arbeitgeberverband.at) über obige Kontaktadresse zu bekommen. Auf dieser Homepage können die aktuellen Kollektivverträge aufgerufen werden.