Jahres-Abgabenerklärungen 2019 verschoben
Gemäß § 134 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die Jahres-Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§188 BAO) bis Ende April bzw. bis Ende Juni 2020 einzureichen. Für die genannten Abgabenerklärungen des Jahres 2019 wird diese Frist laut Information des Finanzministeriums gemäß §134 Abs.1 letzter Satz BAO allgemein bis 31. August 2020 erstreckt.