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Informatives über die SVS im Bauernhofalltag

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01.06.2023 | von Maria Rettenwender, LK Salzburg

Bäuerinnen, Bauern und ihre Kinder sind nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) pflichtversichert. Der zuständige Versicherungsträger ist die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).

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Sobald der Einheitswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes höher als 1.500 Euro ist, entsteht Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherungspflicht. Ab einem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert von 150 Euro ist man unfallversicherungspflichtig. Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind ebenfalls nach dem Sozialversicherungsgesetz beitragspflichtig. Fremdarbeitskräfte am Hof sind nicht nach dem BSVG zu versichern, sondern bei der Österreichischen Gesundheitskasse nach dem entsprechenden Kollektivvertrag anzumelden. Hier kann es sich um geringfügige, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnisse handeln. Der Betriebsführer bezahlt einmalig für den gesamten Betrieb die Unfallversicherung. Dadurch sind auch Angehörige des Betriebsführers, die nur fallweise am Bauernhof mithelfen, unfallversichert. Zu den Angehörigen zählen: der Ehegatte bzw. eingetragene Partner, die Eltern, Schwieger- und Großeltern des Betriebsführers, Kinder, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder, Geschwister des Betriebsführers, wenn sie am Bauernhof des Betriebsführers mithelfen. Nicht eingetragene Lebenspartner fallen nicht automatisch in die Unfallversicherung. Für sie besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Unfallversicherung bei der SVS. Bitte aufpassen! Alle landwirtschaftlichen Arbeitsunfälle sind innerhalb von fünf Tagen der Sozialversicherung zu melden.

Leistungen der Betriebshilfe

Die unterschiedlichsten Leistungen der Betriebshilfe kommen aus der Krankenversicherung. Dazu gehören soziale Betriebshilfe, pauschale Betriebshilfe und Mutterschaftsbetriebshilfe. Die pauschale Betriebshilfe können Vollerwerbslandwirte in Anspruch nehmen. Sie ist eine reine Geldleistung und es braucht keinen familienfremden Betriebshelfer. Werdende Mütter, die berufstätig sind und parallel auch nach dem BSVG krankenversichert sind, können bei jedem Versicherungsträger einen Antrag auf Wochengeld stellen. Ehepartner, eingetragene Partner und auch Kinder können in der Krankenversicherung automatisch mitversichert sein. Oftmals kann man bei Kindern die zuständige Sozialversicherung auswählen. Wenn ein Elternteil im Nebenerwerb ist und der andere Elternteil Betriebsführer der Landwirtschaft, dann entsteht diese Möglichkeit. Je nach Kostenanteil bzw. Selbstbehalt wird der entsprechende Versicherungsträger beim Arztbesuch ausgewählt. Auch jeder bäuerlich Pensionsversicherte hat sein eigenes Pensionskonto. Hier sammeln sich die eingezahlten Pensionsbeiträge und man kann seine möglichen Leistungsansprüche einsehen. Wichtig ist, gerade für Frauen, dass alle erworbenen Versicherungszeiten und Beiträge korrekt erfasst sind. Ab der Vollendung des 50. Lebensjahres kann ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten gestellt werden. Auch Bäuerinnen und Bauern können bei entsprechender Betriebsgröße in Schwerarbeiterpension gehen.

Gesundheit und Vorsorge

Gesundheitswochen und Camps, Kuraufenthalte, Feriencamps und vieles mehr schaffen ein interessantes Angebot. Die Sozialversicherung ist im bäuerlichen Bereich ein lebenslanger Begleiter, da die verschiedensten Bereiche sehr umfassend sind und unterschiedliche Lebensabschnitte betreffen können. Mit diesem Bericht ist nur das eine oder andere Thema oberflächlich angesprochen worden. Durch den Besuch der Sozialversicherungssprechtage in allen Salzburger Bezirken kann man sich zu den verschiedensten Themen umfassend informieren. Einfach online einen Termin vereinbaren. Sehr empfehlenswert ist auch ein Besuch der SVS-Homepage, www.svs.at. Hier findet man die verschiedensten Informationen und kann auch Online-Meldungen durchführen.
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Online-Broschüre

In der Online-Broschüre „Rechte der Frau in der Landwirtschaft“ findet sich ebenfalls ein kompaktes Kapitel zum Thema Sozialversicherungsrecht:

Klare Vereinbarung bei Praktikum treffen

Im Unterschied zur Ferialarbeit ist das Praktikum dafür vorgesehen, theoretisches Wissen im Rahmen einer Ausbildung um praktische Erfahrungen zu ergänzen, und es ist in Lehr- bzw. Studienplänen vorgeschrieben. Im Vordergrund der Beschäftigung steht bei Praktikanten der Ausbildungszweck. Wichtig ist, dass das Praktikum auch so „gelebt“ wird, denn: Sollte die tatsächlich gelebte Praxis für einen Arbeitsvertrag sprechen, drohen (arbeits-)rechtliche Konsequenzen. Für das Vorliegen eines Praktikums kommt es darauf an, dass in der gelebten Praxis das Interesse am Erwerb von ausbildungsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten des Praktikanten im Vordergrund steht. Es empfiehlt sich, eine klare schriftliche Praktikumsvereinbarung abzuschließen und eine Ausbildungsdokumentation zu führen.
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Pflegende und Gepflegte

Zuallererst möchte ich mich mit größtem Respekt bei allen Bäuerinnen und Bauern bedanken, die im häuslichen Bereich tagtäglich die Pflege naher Angehöriger bewerkstelligen und durchführen! Gerade in unseren bäuerlichen Familien sind noch viele zu pflegende Angehörige zu Hause. Durch den Wegfall des Pflegeregresses ist es zwar finanziell einfacher geworden, wenn ein Angehörigen ab Pflegestufe 3 in ein Seniorenheim umzieht, aber aktuell können viele Betreuungsplätze aufgrund vom Pflegekräfte-Mangel nicht belegt werden. Zu Problemen kommt es aber spätestens dann, wenn die Pflegeperson zu Hause, meistens die Bäuerin, krank wird, eine Operation braucht, auf Kur gehen soll oder ganz einfach mit all den vielen Aufgaben am Bauernhof am Rande ihrer Belastbarkeit angelangt ist. Oft ist es dann nicht mehr weit, in ein Burnout zu „rutschen“. Die aktuelle Salzburger Bäuerinnen-Befragung bringt die Überlastung vieler Bäuerinnen deutlich zum Vorschein. Wenn die Familie schon alarmiert ist, dann sollte man sich rechtzeitig um Hilfe umschauen. Z. B. Hilfswerk, Caritas und Rotes Kreuz (weitere auf der Homepage Land Salzburg) sind Einrichtungen für die Hilfe bei der körperlichen Pflege. Wenn es aber um psychosoziale Hilfe geht, dann wäre eine der ersten Anlaufstellen das bäuerliche Sorgentelefon, Lebensqualität Bauernhof und von Pro Mente gibt es auch eine Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Leider sind zeitnahe Termine für psychosoziale Reha wie Sonnenpark oder St. Veit sehr ausgebucht und die Wartezeiten können lange sein. Daher meine dringliche Bitte an jeden, der gerne eine solche Hilfe in Anspruch nehmen möchte: Zeitnah einen Antrag stellen, damit die Hilfe auch rechtzeitig stattfinden kann.

Programme für pflegende Angehörige

  • Die gewohnten, sehr wichtigen Programme für pflegende Angehörige werden von der SVS überarbeitet und wir hoffen auf baldige neue Angebote. Ab Pflegestufe 3 kann man die Selbstversicherung für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen. Für die Selbstversicherung nach dem ASVG gilt eine fixe, jährlich aufgewertete Beitragsgrundlage. Diese beträgt aktuell 2.090,61 Euro. Die Beiträge werden auch für diese Versicherung zur Gänze vom Bund übernommen. Es muss ein Antrag bei der PVA gestellt werden.
  • Pflegebonus für Angehörige ab Stufe 4 soll es ab Juli 2023 erstmals geben. 750 Euro für das Jahr 2023, dann 1.500 Euro für das Jahr 2024. Für Pflegende mit Selbstversicherung oder Weiterversicherung ohne Antrag und sonst auf Antrag. Die Einkommensgrenze für den Angehörigen liegt bei 1.500 Euro (derzeitiger Stand). Bei allen sieben Pflegestufen wird jeweils nach dem Pensionsanpassungsfaktor eine Erhöhung des Pflegegeldes vorgenommen. Sollte die festgestellte Pflegestufe des Angehörigen aus persönlicher Sicht nicht entsprechen, dann kann man sich in der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer die Information für einen eventuellen Einspruch des Pflegebescheides holen.
  • Allgemeine Informationen zu SV-wirksamen Erleichterungen:
  • Absenkung des Krankenversicherungsbeitrages auf 6,8 %
  • Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 7,5 %
  • Anpassung der Bauernpensionen +130 Millionen Euro
  • Allgemeine Pensionserhöhung 5,8 % Im März 2023 wurde der Inflationsausgleich für Pensionisten bis höchstens 500 Euro als Einmalzahlung ausbezahlt.
  • Es gibt auch in der SVS einen Unterstützungsfonds für besondere Situationen.
  • Bei den Hilfsmitteln für die Pflege ist die Direktversorgung zum Beispiel mit Inkontinenzprodukten, Teststreifen usw. nach ärztlicher Verordnung unkompliziert.
Die Herausforderungen in unseren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung, Bio, Bürokratie, täglich Abrufbereitsein rund um die Uhr, Planung von Investitionen für die Zukunft, Green Deal ... sind vielfältig – wo geht die Reise unserer kleinstrukturierten, innovativen, qualitativ auf höchster Ebene wirtschaftenden Bauernhöfe hin? Die Landwirtschaftskammer und auch die Beratungstage der SVS können unterstützen.
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