In Salzburgs Ställen wurde es endlich bunt – Teil 4
Bereits im Jahr 1873 wurde per Erlass der k. k. Landesregierung festgelegt, dass die Staatssubventionen zur Hebung der Rindviehzucht ausschließlich zur Prämierung guten Zuchtmaterials sowie zum Ankauf von Zuchtstieren nur mehr der reinen Pinzgauer-Rasse zu vergeben seien. Damit wurde de facto das Land Salzburg zum Reinzuchtgebiet für die Rasse Pinzgauer erklärt.
Da nicht wenige Rinderhalter darin eine schwer zu akzeptierende Bevormundung sahen, flammte bereits in den 1950er-Jahren immer wieder die Forderung nach einer Aufhebung der strikten Einschränkung auf die Rasse Pinzgauer auf. Der Widerstand gegen diese Monopolstellung wurde mit dem Auftreten des Fleckviehs in einzelnen Betrieben des Flachgaus offensichtlich. Zu heftigen Diskussionen im Beirat des Pinzgauer-Zuchtverbandes führte im Jahr 1953 aber die Umstellung auf Braunvieh im Gutsbetrieb Fischhorn in Bruck a. d. Glocknerstraße, der über viele Jahre als ein Vorzeigebetrieb der Pinzgauer-Rinderzucht galt.
Da nicht wenige Rinderhalter darin eine schwer zu akzeptierende Bevormundung sahen, flammte bereits in den 1950er-Jahren immer wieder die Forderung nach einer Aufhebung der strikten Einschränkung auf die Rasse Pinzgauer auf. Der Widerstand gegen diese Monopolstellung wurde mit dem Auftreten des Fleckviehs in einzelnen Betrieben des Flachgaus offensichtlich. Zu heftigen Diskussionen im Beirat des Pinzgauer-Zuchtverbandes führte im Jahr 1953 aber die Umstellung auf Braunvieh im Gutsbetrieb Fischhorn in Bruck a. d. Glocknerstraße, der über viele Jahre als ein Vorzeigebetrieb der Pinzgauer-Rinderzucht galt.
Strafen für Fleckviehhalter
Obwohl gegen einige Landwirte im Flachgau wegen der Haltung von Fleckvieh Verwaltungsstrafen ausgesprochen wurden, ging die Auseinandersetzung weiter und es kam 1962 zur Gründung des Vereins der Salzburger Fleckviehzüchter (VSF). Aus dem Kreis der 15 Gründungsmitglieder wurde Franz-Karl Revertera-Salandra zum Obmann gewählt.
Auch unter Ök.-Rat Martin Schifferegger, dem 1966 nach dem frühen Tod von Ök.-Rat Anton Huber die Obmannschaft des Zuchtverbandes übertragen wurde, kam die Diskussion über die Rassenfrage vorerst nicht zur Ruhe.
Erst 1969 sprach sich der Beirat des Zuchtverbandes dafür aus, den Widerstand gegen eine Lockerung des sogenannten „Rassenparagrafen“ aufzugeben und an einer Gesetzesnovellierung mitzuarbeiten. Martin Schifferegger war es dann auch, der in seiner Doppelfunktion als Verbandsobmann und ab 1970 als Kammerpräsident die Novellierung des Tierzuchtgesetzes in die Wege leitete.
Das vollständig neu überarbeitete Gesetz für die Rinderzucht in Salzburg, das am 21. September 1971 in Kraft trat, stellt einen wichtigen Meilenstein in der Salzburger Rinderzucht dar. Als wesentliche Punkte sind zu nennen:
Erst 1969 sprach sich der Beirat des Zuchtverbandes dafür aus, den Widerstand gegen eine Lockerung des sogenannten „Rassenparagrafen“ aufzugeben und an einer Gesetzesnovellierung mitzuarbeiten. Martin Schifferegger war es dann auch, der in seiner Doppelfunktion als Verbandsobmann und ab 1970 als Kammerpräsident die Novellierung des Tierzuchtgesetzes in die Wege leitete.
Das vollständig neu überarbeitete Gesetz für die Rinderzucht in Salzburg, das am 21. September 1971 in Kraft trat, stellt einen wichtigen Meilenstein in der Salzburger Rinderzucht dar. Als wesentliche Punkte sind zu nennen:
- Aufhebung der Einteilung in Zucht- und Haltungsgebiete
- Keine Rassenbeschränkung, somit freie Rassenwahl
- Neben der Reinzucht wird die Möglichkeit der Kreuzungszucht eröffnet
116 Stimmen für neue Verbandssatzung
Um die vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten, wurde ein eigener Arbeitsausschuss eingesetzt, der mit tatkräftiger Unterstützung der Tierzucht- und Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer einen Entwurf für eine neue Satzung erstellte. Zu den entscheidenden Punkten zählten:
- Für die einzelnen Rassengruppen sind verantwortliche Fachausschüsse einzurichten, die alle relevanten züchterischen Entscheidungen autonom treffen können.
- Für spezifische Werbemaßnahmen wird jedem Fachausschuss ein begrenztes Budget zur Verfügung gestellt.
- Die Zuständigkeit für wirtschaftliche, organisatorische und personelle Angelegenheiten liegt beim Vereinsvorstand.
- Der Vorstandsvorsitzende (Obmann) wird in der Vertreterversammlung direkt gewählt.
Dieser Entwurf wurde am 6. Mai 1972 der Delegiertenversammlung zur Abstimmung vorgelegt und mit 116 Prostimmen bei neun Gegenstimmen als neue Verbandssatzung beschlossen.
Als Erstes konstituieren sich die Fachausschüsse für Pinzgauer mit Obmann Ök.-Rat Michael Haitzmann, Stechauerbauer aus Saalfelden, für Fleckvieh mit Obmann Johann Holzer, Holzerbauer aus St. Andrä/Lungau, und für Schwarzbunte mit Obmann Ök.-Rat Karl Schwarz, Karlsreithbauer aus Seekirchen. 1989 folgte noch der Fachausschuss für Fleischrinder mit Obmann Anton Hörl, Jagglbauer aus Saalfelden.
Verbandsöffnung erfüllte Erwartungen
Trotz rasch fortschreitender Rassenumstellung konnte die Zahl der Mitgliedsbetriebe annähernd konstant gehalten werden. Bei der Zahl der eingetragenen Herdbuchkühe war eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.
Bei den Versteigerungen stellte sich sehr bald heraus, dass mehrere Rassen die Attraktivität des Angebots deutlich erhöhten. Vor allem von den Handelsfirmen wurde dieser Umstand begrüßt, da diese oft eine breite Käuferschaft mit unterschiedlichen Interessen zu bedienen haben.
Zudem konnten dadurch die Auftriebszahlen nicht nur konstant gehalten, sondern bis in die 1990er-Jahre weiter gesteigert werden.
Die mit der Öffnung des Verbandes verbundene laufende Bereitstellung eines sowohl stückmäßig als auch qualitativ attraktiven Angebots an Zuchtrindern war für die längerfristige Absicherung der Verbandseinnahmen von entscheidender Bedeutung. Ein weiterer nicht zu unterschätzender positiver Nebenaspekt, der mit der Öffnung des Verbandes mit einher- ging, ist darin zu sehen, dass ein Stab an qualifizierten Mitarbeitern gehalten werden konnte, der für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Zuchtprogramme, für eine geordnete Führung der Herdbücher der einzelnen Rassen, für die Zuchtberatung in den Mitgliedsbetrieben, für die Durchführung von Ausstellungen und nicht zuletzt für eine reibungslose und gesicherte Vermarktung der Zuchtrinder eine der wesentlichsten Voraussetzungen ist.
Die mit der Öffnung des Verbandes verbundene laufende Bereitstellung eines sowohl stückmäßig als auch qualitativ attraktiven Angebots an Zuchtrindern war für die längerfristige Absicherung der Verbandseinnahmen von entscheidender Bedeutung. Ein weiterer nicht zu unterschätzender positiver Nebenaspekt, der mit der Öffnung des Verbandes mit einher- ging, ist darin zu sehen, dass ein Stab an qualifizierten Mitarbeitern gehalten werden konnte, der für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Zuchtprogramme, für eine geordnete Führung der Herdbücher der einzelnen Rassen, für die Zuchtberatung in den Mitgliedsbetrieben, für die Durchführung von Ausstellungen und nicht zuletzt für eine reibungslose und gesicherte Vermarktung der Zuchtrinder eine der wesentlichsten Voraussetzungen ist.