Hohe Stromkosten: Unterstützungen und Fördermöglichkeiten
Unterstützungen im Überblick
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe stehen mehrer unterstützende Maßnahmen des Landes, des Bundes und des Energieversorgers zur Wahl:
- Stromkostenzuschuss pauschale Abrechnung (Stufe 1)
- Stromkostenzuschuss für stromintensive Betriebszweige (Stufe 2)
- Strompreisbremse für Haushalte
- Freistromtage der Salzburg AG/Tarifwechsel
- Soziale Hilfsmaßnahmen
Stromkostenzuschuss pauschalierte Abrechnung (Stufe 1)
Beim Stromkostenzuschuss (Stufe 1) wird ein pauschaler Zuschuss gewährt. Hektarsätze und GVE-Bestände entscheiden über die Höhe des Zuschusses.
Antragstellung: Für alle, die 2022 einen Mehrfachantrag abgegeben haben, wurde dies automatisch berechnet. Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 konnten bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.
Zuschusshöhe: Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt. Für Betriebe mit Milcherzeugung wird ein Zuschlag je Großvieheinheit gewährt. Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
Antragstellung: Für alle, die 2022 einen Mehrfachantrag abgegeben haben, wurde dies automatisch berechnet. Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 konnten bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.
Zuschusshöhe: Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt. Für Betriebe mit Milcherzeugung wird ein Zuschlag je Großvieheinheit gewährt. Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
Stromkostenzuschuss für stromintensive Betriebe (Stufe 2)
Eine Maßnahme, die vom Betrieb im Rahmen des Mehrfachantrages zu beantragen ist.
Antragstellung: Der Antrag ist online via eama zu stellen. Sobald dies möglich ist wird über die Antragstellung informiert.
Antragsfrist: Die Beantragung von "Stufe 2" hat zwischen 6. Februar 2023 und17. April 2023 zu erfolgen und kann selbstständig mit eAMA Pincode vorgenommen werden (keine Verpflichtung zur Handy-Signatur).
Höhe des Zuschusses: Der Zuschuss beträgt 10,4 Cent/kWh, multipliziert mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Jahresstromverbrauch, der 7.500 kWh sowie etwaige im Rahmen der Stufe 1 in Anspruch genommene pauschale kWh-Abgeltungen übersteigt. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.
Details zur Maßnahme (Downloadlink)
Strompreisbremse
Wie Ende Jänner bekannt wurde, kommt die bereits im Vorjahr für Haushalte beschlossene Strompreisbremse nun auch für gewerbliche und bäuerliche Haushalte. Die Details zur Abwicklung des Antragsmodells werden derzeit vom Landwirtschafts- und Arbeits- und Wirtschaftsministerium im Rahmen einer Verordnung erarbeitet. Dabei werden auch etwaige Doppelförderungen, wie etwa durch das Pauschalmodell oder den Energiekostenzuschuss ausgeschlossen.
Antragstellung: Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können, die Antragstellung selbst wird derzeit erarbeitet. Auf den Stromrechnungen wirksam wird die Novelle mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monate. Weitere Infos dazu folgen!
Antragsfrist ist der 31. Mai 2023.
Höhe des Zuschusses: Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis für die 2.900 kWh maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.
Antragstellung: Anträge sollen noch im Frühjahr 2023 gestellt werden können, die Antragstellung selbst wird derzeit erarbeitet. Auf den Stromrechnungen wirksam wird die Novelle mit 1. Juni 2023 für die Dauer von 19 Monate. Weitere Infos dazu folgen!
Antragsfrist ist der 31. Mai 2023.
Höhe des Zuschusses: Mit der Stromkostenbremse wird pro Zählpunkt ein Grundkontingent von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. Innerhalb des Grundkontingents übernimmt der Bund pro Kilowattstunde bis zu 30 Cent der Kosten. Dadurch soll der reine Nettoenergiepreis für die 2.900 kWh maximal 10 Cent/kWh betragen, was dem Vorkrisenniveau entspricht.
Freistromtage durch Umstieg auf Tarif "Landwirtschaft OK"
Auf Initiative der Landwirtschaftskammer wurde vor einigen Jahren von der Salzburg AG für die Salzburger Landwirte der Stromtarif „Landwirtschaft OK“ ausverhandelt.
Antragstellung: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Salzburg. Umstellung auf den Tarif Landwirtschaft OK der Salzburg AG per Formular (Downloadlink)
Umstellungsfrist: Die Umstellung ist jederzeit möglich, optimal bis Ende Februar 2023. Ein Umstieg aus einem anderen Tarif der Salzburg AG ist grundsätzlich jederzeit für jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Salzburg möglich. Salzburger Landwirte, die bis 28. 2. 2023 auf diesen Tarif umsteigen, bekommen bei der nächsten Stromabrechnung den vollen Rabatt gutgeschrieben. Bei einem späteren Umstieg wird je nach Umstiegs- bzw. Abrechnungszeitraum der Rabatt anteilig gewährt. Grundsätzlich angeboten wird der Tarif „Landwirtschaft OK“ Salzburger Landwirten bis zu einem maximalen Stromverbrauch von 100.000 Kwh/Jahr.
Tarif/Höhe der Unterstützung: Dieser Stromtarif sieht nun für 2023 vor, dass der Arbeitspreis mit 27 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt wird und den Landwirten ein Rabatt von ca. 27,4 % in Form von 100 Freistromtagen gewährt wird. (Downloadlink Tarifblatt Landwirtschaft OK 2023)
Antragstellung: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Bundesland Salzburg. Umstellung auf den Tarif Landwirtschaft OK der Salzburg AG per Formular (Downloadlink)
Umstellungsfrist: Die Umstellung ist jederzeit möglich, optimal bis Ende Februar 2023. Ein Umstieg aus einem anderen Tarif der Salzburg AG ist grundsätzlich jederzeit für jeden landwirtschaftlichen Betrieb in Salzburg möglich. Salzburger Landwirte, die bis 28. 2. 2023 auf diesen Tarif umsteigen, bekommen bei der nächsten Stromabrechnung den vollen Rabatt gutgeschrieben. Bei einem späteren Umstieg wird je nach Umstiegs- bzw. Abrechnungszeitraum der Rabatt anteilig gewährt. Grundsätzlich angeboten wird der Tarif „Landwirtschaft OK“ Salzburger Landwirten bis zu einem maximalen Stromverbrauch von 100.000 Kwh/Jahr.
Tarif/Höhe der Unterstützung: Dieser Stromtarif sieht nun für 2023 vor, dass der Arbeitspreis mit 27 Cent netto pro Kilowattstunde festgelegt wird und den Landwirten ein Rabatt von ca. 27,4 % in Form von 100 Freistromtagen gewährt wird. (Downloadlink Tarifblatt Landwirtschaft OK 2023)
Details zur Antragstellung: Für einen Umstieg auf den Tarif „Landwirtschaft OK“ ist das ausgefüllte Formular an die Landwirtschaftskammer zu senden: strom@lk-salzburg.at. Der Antrag wird in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die LK prüft den Antrag und leitet ihn weiter an die Salzburg AG. Bitte beachten: Der Betrieb erhält im Normalfall keine Information über den Zeitpunkt der Umstellung, diese erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen (Je nach Zahl der Anträge). Ob man bereits im Tarif "Landwirtschaft OK" ist, erfährt man per E-Mail oder im Kundenbereich der Salzburg AG (externer Link).
Im Kundenportal der Salzburg AG kann man im Bereich "Strom" Daten zum eigenen Anschluss einsehen – u. a. auch den Tarif. Ist die Umstellung erfolgt scheint im Bereich "mein Produkt" der Tarif "Landwirtschaft OK" auf.
Im Kundenportal der Salzburg AG kann man im Bereich "Strom" Daten zum eigenen Anschluss einsehen – u. a. auch den Tarif. Ist die Umstellung erfolgt scheint im Bereich "mein Produkt" der Tarif "Landwirtschaft OK" auf.
Unterstützung durch das Land bzw. durch soziale Einrichtungen
Das Land Salzburg setzt laufend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung, hilft mit vielen finanziellen Unterstützungen dort, wo es am notwendigsten ist und vermittelt bei Hilfeleistungen anderer Einrichtungen. Einen Überblick über die angebotenen Maßnahmen von Heizkostenzuschuss bis zum Notfallfonds erhält man auf der Seite des Landes Salzburg (externer Link).