Geflügelpest im Innviertel: Betriebe sollen Schutzmaßnahmen beachten
Am 9. Oktober wurde ein erster Fall der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Geflügelbetrieb in Mattighofen im Bezirk Braunau nachgewiesen. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 150 Hühnern sowie einigen Gänsen und Enten. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. Für die noch vorhandenen Tiere wurde von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet. In den Wochen davor wurde das Virus bereits in mehreren Regionen Österreichs bei Wildvögeln, aber auch schon in einem Kleinbetrieb nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel vorkommen.
Rund um die betroffene Haltung wurde für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet – Letztere reicht bis an die Grenze von Salzburg. Die Schutzzone umfasst die Gemeinden Mattighofen, Pischelsdorf am Engelbach (Ortsteil Humertsham) und Schalchen (Ortsteile Furth, Schalchen, Unterlochen und Weinberg). Geflügel und dessen Erzeugnisse wie Eier, Fleisch etc. dürfen nun nicht mehr aus der Sperrzone gebracht werden. Die entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums trat mit 22. Oktober in Kraft. Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörden aufmerksam beobachtet.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt allen Geflügelhalterinnen und -haltern, verstärkt auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung, auch wenn es sich nur um ein Tier handelt, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene wild lebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.