Endmast bei Almlämmern unbedingt erforderlich
Bei der Vermarktungsanmeldung der Lämmer können die Landwirte oft nicht genau sagen, ob es sich um Futter- oder Schlachtlämmer handelt. Tiere ab einem Lebendgewicht von ca. 42 kg mit einer guten Fettabdeckung können als Schlachtlämmer gemeldet werden. Tiere unter 40 kg bitte als Futterlämmer anmelden. Bei Biolämmern ist eine Wartezeit von ca. drei Wochen einzuplanen. Altschafe in entsprechender Qualität können zur Übernahme anmeldet werden.
Anmeldung unter:
Tel. 0662/ 870571- 267
Tonband: 0664/60 25 950 267
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Tonband: 0664/60 25 950 267