Einschleppung mit allen Mitteln verhindern
In Österreich wurden bisher keine Fälle der Maul- und Klauenseuche festgestellt, alle bislang untersuchten Proben waren negativ. Auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der Ages hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dennoch weitere Schutzmaßnahmen beschlossen. Eine neue Verordnung vom Freitag der Vorwoche erweitert die bestehenden Vorgaben – insbesondere in Hinblick auf Importbeschränkungen, Biosicherheitsmaßnahmen und betriebliche Eigenverantwortung. Betriebe sind ab sofort verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen zu führen. Im Falle eines Ausbruchs hilft dies den Behörden, rasch die Ansteckungskette nachzuverfolgen.
Ziel bleibt, die Einschleppung des Virus zu verhindern und im Ernstfall rasch zu reagieren. Derzeit hoffen alle, diesen „Ernstfall“ nicht erleben zu müssen. Er bedeutet, dass im Fall des Falles sehr restriktive Sperrzonen mit Beschränkungen des Personen- und Warenverkehrs eingerichtet werden. Was das für einen Fall etwa mitten im Flachgau bedeuten würde, kann man sich nur grob ausmalen. Neben der laufenden Sensibilisierung der Landwirte, der Gesamtbevölkerung, der Reisenden und verarbeitenden Betriebe werden daher beim Land Salzburg auch die Strukturen für eine allfällige Krisensituation aufgestellt. Diese Vorbereitungen sind jedenfalls nötig, da im Ernstfall in einem Umkreis von drei Kilometern von einem Ausbruchsort alle Betriebe mit empfänglichen Tieren kontrolliert und getestet werden müssen. Die Veterinärdirektion ist täglich im Austausch mit den Kollegen in den anderen Bundesländern sowie mit dem Bund.
Vorsichtsmaßnahmen am Hof umsetzen
Auch wenn das Virus für den Menschen ungefährlich ist, sind die Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe und die Region für einen längeren Zeitraum enorm. „Umso wichtiger ist es, die Einschleppung dieser gefährlichen Krankheit zu verhindern und bestimmte Vorsichtsmaßnahmen schon jetzt zu beachten“, sagt Landesveterinärdirektor Schiefer. Größtes Augenmerk gilt es daher darauf zu legen, Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben umzusetzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Hygienemaßnahmen am Betrieb durchzuführen (siehe „BauernJournal“ Seite II).
Eine wichtige Rolle spielt auch die Informationsarbeit des Landes Salzburg und der LK. Die Landwirtschaftskammer Salzburg informiert über ihre Online- und Printmedien die Bäuerinnen und Bauern über aktuelle Entwicklungen. LK-Präsident Rupert Quehenberger: „Auf sbg.lko.at sind alle wichtigen Informationen zum Thema gut aufbereitet zu finden. Alle Bäuerinnen und Bauern haben hier sehr einfach die Möglichkeit, qualifizierte Fachinformationen zu erhalten.“
Betriebe müssen Stallbesuch protokollieren
Die am 5. April in Kraft getretene Verordnung des Gesundheitsministeriurms zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bringt verschärfte Vorgaben für alle Betriebe, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder andere Paarhufer wie z. B. Alpakas, Lamas, Rot- oder Schwarzwild halten. Die Betriebe haben eine Risikoabschätzung vorzunehmen und Vorkehrungen zu treffen, die eine Verbreitung der Seuche verhindern. Die Dokumentation der Risikoabschätzung ist der Behörde auf Verlangen vorzuweisen. Jeder Betrieb muss ein Besuchsprotokoll mit Aufzeichnungen über betriebsfremde Personen führen, die die Stallräumlichkeiten betreten. Darin sind das Datum, der Name der betriebsfremden Person sowie die Adresse dieser Person anzugeben. Bei Personen, die den Stall mehrfach betreten, reicht die einmalige Angabe der Adresse aus. Eine Vorlage zur Dokumentation kann man auf sbg.lko.at herunterladen. Diese Dokumentation soll bei einem allfälligen Seuchenfall mögliche Weiterverbreitungswege rasch nachvollziehen. Die Aufzeichnungen sind 30 Tage lang aufzubewahren.