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Direktzahlungen ab 2023

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12.01.2022 | von LKÖ gemäß GAP-Strategieplan - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet

Geforderte Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verlangt Mittelbereitstellung für Ökoregelung.

Landschaft © Sonja Hießberger / LK Niederösterreich
© Sonja Hießberger / LK Niederösterreich
Ab 2023 muss ein Teil der Budgetmittel der 1. Säule (Direktzahlungen) für Ökoregelung (Umweltmaßnahmen) zweckgewidmet werden. Österreich wird etwa 100 Mio. Euro für einjährige ÖPUL-Maßnahmen verwenden, die der Ökoregelung zugerechnet werden. Diese Budgetverschiebung von der 1. Säule der Direktzahlungen in die 2. Säule der Ländlichen Entwicklung hat zur Konsequenz, dass sich die Basiszahlung (Direktzahlung auf Grundlage der förderfähigen Fläche) reduziert, für ÖPUL-Maßnahmen im Gegenzug aber deutlich mehr Budgetmittel verfügbar sind. Die Ökoregelung wird im Rahmen des ÖPUL mitabgewickelt. Verluste in der Basiszahlung können Bäuerinnen und Bauern nur durch die Teilnahme an Ökoregelungs- bzw. ÖPUL-Maßnahmen kompensieren.
Die Direktzahlungen beinhalten auch ab 2023 folgende Maßnahmen:
  • Basiszahlung für Heimgutflächen
  • Differenzierte Basiszahlung für Almweideflächen
  • Gekoppelte Zahlung für den Almauftrieb
  • Top-up Zahlung für Junglandwirte

Basiszahlung ab 2023

Die Basiszahlung wird ab 2023 auf Grundlage der bewirtschafteten und beantragten Fläche gewährt. Insgesamt stehen für die Basiszahlung der Heimgutflächen etwa 483 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon werden etwa 71 Mio. Euro gezielt für kleinere und mittlere Betriebe verwendet. Die Basiszahlung pro Hektar beträgt etwa 208 Euro. Für die ersten 20 ha wird ein Zuschlag von 44 Euro gewährt, vom 21. bis zum 40. ha ein Zuschlag von 22 Euro. Für die ersten 20 ha beträgt die Zahlung somit etwa 252 Euro, für die nächsten 20 ha bis zum 40. Hektar 230 Euro. 

Diese deutliche Reduktion der Basiszahlung liegt ganz wesentlich in der verpflichtenden Verwendung von etwa 100 Mio. Euro für die Ökoregelung begründet, deren Maßnahmen im Rahmen des Umweltprogramms abgewickelt werden. Alle Betriebe sind gut beraten sich mit den ÖPUL-Maßnahmen (inkl. Ökoregelung) zu beschäftigen, um Verluste der Basiszahlung über die Teilnahme am Umweltprogramm ÖPUL zu kompensieren.

Keine Zahlungsansprüche

Ab 2023 werden den Betriebsführern keine Zahlungsansprüche zugeteilt. Die Basiszahlung wird auf Grundlage der jährlich bewirtschafteten und beantragten Fläche gewährt. Erhöht sich das bewirtschaftete Flächenausmaß durch Zupachtung oder Zukauf, so wird auch die Basiszahlung für die zusätzliche Fläche gewährt. Eine Übertragung der Zahlungsansprüche ist damit mit Beginn der neuen Periode 2023 nicht mehr notwendig.

Almauftrieb

Der Almauftrieb wird wieder über eine Flächenzahlung und gekoppelte Zahlung für aufgetriebene Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen) unterstützt. Pro Hektar Almweidefläche werden etwa 40 Euro gewährt. Die gekoppelte Zahlung für Kühe sowie für Mutterschafe und -ziegen beträgt etwa 100 Euro pro raufutterverzehrender Großvieheinheit (RGVE) und für sonstige Rinder wie z.B. Kalbinnen oder Ochsen etwa 50 Euro je RGVE. Für sonstige Schafe und Ziegen (keine Muttertiere) wird keine gekoppelte Zahlung gewährt. Um den Anreiz für den Almauftrieb zu erhöhen wird die gekoppelte Zahlung deutlich angehoben

Top-up für Junglandwirte

Junglandwirte erhalten für maximal 40 ha ein Top up in Höhe von etwa 66 Euro pro Hektar. Voraussetzung ist die Betriebsgründung vor Vollendung des 40. Lebensjahres, die Leitung des Betriebes und eine einschlägige Mindestqualifikation (landwirtschaftlicher Facharbeiter oder höhere Ausbildung). Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich im MFA Flächen zu beantragen und wird für maximal fünf Jahre gewährt. Ist der Betriebsinhaber keine natürliche Person, muss der Name des Anspruchsberechtigten, der die Voraussetzungen erfüllt, angegeben werden. Bei der erstmaligen Beantragung ist der Ausbildungsnachweis hochzuladen.

Ökoregelung und ÖPUL

Die verpflichtende Ökoregelung wird in Österreich im Rahmen des Umweltprogramms ÖPUL umgesetzt. Es gibt wieder eine breite Palette an ÖPUL-Maßnahmen, die den Bäuerinnen und Bauern zur Teilnahme angeboten wird. Die Begrünungsmaßnahmen (Begrünung Zwischenfruchtanbau und Begrünung System Immergrün), Tierwohl Weide und Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen werden als Ökoregelungs-Maßnahmen tituliert. Für den Antragsteller hat dies keine Bewandtnis, weil lediglich die Finanzierung mit Mitteln der 1. Säule erfolgt.

Links zum Thema

  • AMA Merkblätter Direktzahlungen

Direktzahlungen 2023-2027

  • Direktzahlungen ab 2023

  • Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte - Direktzahlungen (DIZA) 2023

  • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Almweideflächen Direktzahlungen

  • Gekoppelte Einkommensgrundstützung für den Auftrieb von Kühen, Jungrindern, Mutterschafen und -ziegen Almauftriebsprämie

  • Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit für Heimgutflächen und ergänzende Umverteilungszahlung - Direktzahlungen (DIZA) 2023

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