Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Salzburger Bauer
  • Presse
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Salzburg logo
LK Salzburg logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Salzburg
    • Salzburg
    • Aktuelles
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Salzburg
      • Offene Stellen und Initiativbewerbung
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Hallein
      • Salzburg
      • St.Johann
      • Tamsweg
      • Zell am See
    • Verbände
    • Salzburger Bauer
      • Salzburger Bauer
      • Fachzeitung der LK Salzburg
      • Betriebsreportagen
      • Menschen am Land
      • Sonderbeilagen
      • Über die Alm
      • Land und Leben
      • Markttreff
      • Rezepte
      • Marias Welt
    • Videos
      • Videos
      • Beratung
      • Betriebsreportagen
      • Bäuerinnen: Mei b´sonderer Moment
      • Firmeninfos
      • Veranstaltungen
    • anzeigen.lko.at
    • Presse
    • Bildergalerien
    • Wildökologisches Forum
    • Wetter
    • Kontakt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Holz
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Soziales und Arbeit
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung(current)1
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches(current)2
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Biolandbau
    • Pflanzenproduktion
    • Heutrocknung und Energie
    • Forst- & Holzwirtschaft
    • Erwerbskombination
    • Bauberatung
  • Wetter
  • Bezirksbauernkammern
  • Salzburger Bauer
  1. LK Salzburg
  2. Diversifizierung
  3. Direktvermarktung - Rechtliches

Direktvermarktung und VerpackungsVO – so geht‘s sicher!

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
05.08.2021 | von LK Vorarlberg Redaktion, ARA

In den letzten Jahren verzeichnete die bäuerliche Direktvermarktung einen starken Zuwachs. Nachdem Betriebe ihre Produkte überwiegend verpackt abgeben, können sich für sie Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung ergeben.

Direktvermarktung und VerpackungsVO –  so geht‘s sicher!.png © Kronreif
Bei Verpackungen, die im Produktionsprozess befüllt werden, z. B. Eierschachteln, muss der Direktvermarkter prüfen, ob die Verpackung bereits lizenziert ist. Hier ist die VerpackVO vom Direktvermarkter einzuhalten. © Kronreif
Landwirtschaftliche Betriebe, die Produkte verpackt in Österreich verkaufen, unterliegen je nach Situation den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung (VerpackVO).
 
  • Serviceverpackungen: Österreichischer Packmittelhändler/-produzent muss sich um die Einhaltung kümmern Serviceverpackungen sind Verpackungen, die üblicherweise am Abgabeort für den Letztverbraucher befüllt werden. Das sind z. B. Tragetaschen, Fleisch- oder Brotwickelpapier, Mehlspeistrageboxen, Pizzakartons, Einweggeschirr und -besteck oder Take-away-Boxen für Speisen. Bei Serviceverpackungen ist der Verpflichtete aus der VerpackVO jenes Unternehmen, das diese Serviceverpackungen in Österreich produziert bzw. nach Österreich importiert. Dies wird in der Regel der Packmittelhändler oder Packmittelproduzent sein.
    Bezieht also ein Direktvermarkter in Österreich von einem Packmittelhändler oder Packmittelproduzenten Serviceverpackungen, kann der Betrieb davon ausgehen, dass die eingekauften Serviceverpackungen bereits durch den Lieferanten lizenziert sind. Das heißt, dass bereits der Lieferant für die gesetzliche verpflichtende Systemteilnahme bei einem Sammel- und Verwertungssystem wie der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) für die spätere Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmaterials bezahlt hat.

     
  • Andere Verpackungen/Verpackungsmaterialien: Direktvermarkter ist gefordert, VerpackVO einzuhalten Verpackungen, die nicht zu den Serviceverpackungen zählen, werden häufig maschinell, üblicherweise im Produktionsprozess und damit nicht erst bei der Abgabe an den Letztverbraucher befüllt. Dazu zählen z. B. diverse Flaschen und Konservengläser inkl. Verschlüsse sowie Etiketten, Kartonagen, Folien wie etwa Vakuumfolien für Fleisch und Käse, diverse Verpackungen für Obst und Gemüse oder Eierverpackungen.
    Bei diesen Verpackungen ist der Verpflichtete aus der VerpackVO jenes Unternehmen, das in Österreich die Verpackungen befüllt oder abfüllt. Wenn also ein Direktvermarkter in Österreich von einem Packmittelhändler oder Packmittelproduzenten Verpackungsmaterial einkauft, kann der Betrieb nicht automatisch davon ausgehen, dass die eingekauften Verpackungen bereits durch seinen Lieferanten lizenziert wurden. In diesem Fall trifft die Verpflichtung aus der VerpackVO den Abfüller und damit den Direktvermarkter.
    Der Packmittellieferant kann aber auf freiwilliger Basis die Lizenzierung für seinen Kunden übernehmen. In solchen Fällen ist es notwendig, dass der Direktvermarkter dies mit seinem Packmittellieferanten abstimmt und von diesem zumindest einmal jährlich eine entsprechende Bestätigung (Lizenzierungsbestätigung) bekommt.

Vorsicht beim Einkauf aus dem Ausland

Ausländische Unternehmen sind nach der VerpackVO nur in wenigen Fällen verpflichtet, Verpackungen in Österreich zu lizenzieren. Bezieht ein Direktvermarkter Verpackungen (inkl. Serviceverpackungen) oder verpackte Waren aus dem Ausland, so sind diese in der Regel nicht lizenziert. Die Pflicht zur Lizenzierung liegt dann beim Direktvermarkter als Importeur.
Direktvermarktung und VerpackungsVO –  so geht‘s sicher!.png © Adobe Stock/art_rich
Auch bei Vakuumfolien für Fleisch oder Käse muss der Direktvermarkter die VerpackVO einhalten. Im Gegenteil dazu kann bei Serviceverpackungen (Fleisch-/ Brotwickelpapier, Tragetasche ...) davon ausgegangen werden, dass die Verpackung bereits vom Lieferanten lizenziert wurde. © Adobe Stock/art_rich

Rechtssicherheit für Direktvermarkter

Was bedeutet das für die Praxis? Wie können bäuerliche Direktvermarkter mit ihren Verpflichtungen umgehen und sicherstellen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten? Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Direktvermarkter kaufen das Verpackungsmaterial bereits vorlizenziert ein. Das ist für Direktvermarkter der einfachste Weg. Beim Verpackungsmaterialeinkauf ist es wichtig, auf die Bestätigung des Lieferanten zu achten, dass er bereits die gelieferten Verpackungen lizenziert hat.
Eine Lizenzierungsbestätigung für Verpackungsmaterial muss folgende Informationen beinhalten und sollte jährlich vom Lieferanten eingeholt werden:
  • Information, welche Verpackungen betroffen sind (sogenannte Tarifkategorie)
  • Name des Sammel- und Verwertungssystems (z. B. ARA), bei dem der Lieferant lizenziert
  • Umfang der Lizenzierung durch den Lieferanten
  • Zeitraum, auf den sich die Bestätigung bezieht


2. Direktvermarkter lizenzieren das Verpackungsmaterial selbst. Der Betrieb schließt dazu mit einem Sammel- und Verwertungssystem (wie z. B. der ARA) einen Vertrag ab. Anschließend meldet und zahlt der Betrieb abhängig von der Verpackungsmenge die Lizenzierungskosten/kg Verpackungsmaterial, das durch den Betrieb in Österreich in Verkehr gesetzt wird. Die Verpackungsmeldung und Zahlung erfolgen je nach Menge jährlich, quartalsweise oder monatlich.

Einzige Ausnahme von diesen beiden Möglichkeiten sind Serviceverpackungen, die in Österreich gekauft werden. Sie müssen bereits durch den österreichischen Verpackungsproduzenten oder den importierenden inländischen Packmittelhändler lizenziert werden. Der Direktvermarkter muss sich also um nichts kümmern, wenn er ausschließlich Serviceverpackungen verwendet, die er in Österreich bezieht.

​​​​​​​ Bei Fragen steht die ARA-Servicehotline, Tel. 01/59997-555, E-Mail: office@ara.at zur Verfügung.
Zum vorigen voriger Artikel

Lebensmittel Trinkwasser: Was bedeutet Trinkwasser?

Zum nächsten nächster Artikel

Almkäse und Co. - sicher durch Untersuchungen

Weitere Fachinformation

  • Direktvermarktung: Erste Sammelaktion des Jahres steht bevor
  • Lebensmittelkennzeichnung - was ist zu beachten
  • Untersuchung garantiert sichere Lebensmittel
  • Produktuntersuchung als "Versicherung" für den Betrieb
  • Sammelaktionen: Eigene Produkte prüfen lassen
  • Lebensmittel Trinkwasser: Was bedeutet Trinkwasser?
  • Direktvermarktung und VerpackungsVO – so geht‘s sicher!
  • Almkäse und Co. - sicher durch Untersuchungen
  • Stickstoffverbindungen im Lebensmittel Trinkwasser
  • Neues ÖKL-Merkblatt für bäuerliche Milchverarbeitungsräume
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 2 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
26 Artikel | Seite 2 von 3

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 04.06.2025

    Milchverarbeitung auf der Alm für Einsteiger:innen

  • 06.06.2025

    Herstellung von Sauermilchprodukten auf der Alm

  • alle Kurse Direktvermarktung anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Verbände
  • Downloads

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Salzburg
  • Lehrlings- &. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 sbg.lko.at

Landwirtschaftskammer Salzburg
Schwarzstraße 19, 5020 Salzburg

Telefon: +43 (0) 50 2595-0
E-Mail: office@lk-salzburg.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
  • Youtube
Direktvermarktung und VerpackungsVO –  so geht‘s sicher!.png © Kronreif

Bei Verpackungen, die im Produktionsprozess befüllt werden, z. B. Eierschachteln, muss der Direktvermarkter prüfen, ob die Verpackung bereits lizenziert ist. Hier ist die VerpackVO vom Direktvermarkter einzuhalten. © Kronreif

Direktvermarktung und VerpackungsVO –  so geht‘s sicher!.png © Adobe Stock/art_rich

Auch bei Vakuumfolien für Fleisch oder Käse muss der Direktvermarkter die VerpackVO einhalten. Im Gegenteil dazu kann bei Serviceverpackungen (Fleisch-/ Brotwickelpapier, Tragetasche ...) davon ausgegangen werden, dass die Verpackung bereits vom Lieferanten lizenziert wurde. © Adobe Stock/art_rich