Düngeverbot im Spätherbst einhalten

Grundsätzlich ist es wichtig, die Düngeverbotszeiträume einzuhalten. Auf nicht gefrorenen, nicht wassergesättigten und schneefreien Dauergrünlandflächen können bis inklusive 29. November noch Wirtschaftsdünger ausgebracht werden.
Bei einer Düngung im Spätherbst nehmen die Pflanzen den Güllestickstoff noch in ihre Wurzeln (Reservedepot) auf. Aufgrund der dichten Grasnarbe und fehlenden Ackerung ist keine Nitratauswaschung über die natürliche Grundlast zu befürchten. Das ist auch der Grund, warum die noch im Herbst begüllten Wiesen im Frühjahr rascher grün werden. Sofern es die Witterung erlaubt, ist eine Düngung im Spätherbst daher auch fachlich gut bei jeder Stammtischdiskussion argumentierbar.
Keine Nitratauswaschung
Nicht nur das dichte Wurzelwerk und die häufig durch hohes Bodenleben hervorgerufene sehr gute Krümelstruktur der Grünlandböden verhindert eine Auswaschung, sondern auch die Tatsache, dass Wirtschaftsdünger keinen Stickstoff in Form von Nitrat enthalten. Der organisch gebundene Stickstoff bzw. Ammonium-Stickstoff wird bei niedrigen Temperaturen nicht mineralisiert. Die Mineralisierung von Ammonium zu Nitrat hängt von der Bodentemperatur ab und dauert bei Bodentemperaturen von 10 bis 15 °C mindestens zwei bis drei Wochen bzw. im Winter bei 4 °C etwa zwölf Wochen. Auf gefrorenen Böden findet überhaupt keine Mineralisierung statt. Bei einer Düngung im Spätherbst geht es im Grünland daher häufig nicht um die Auswaschung, sondern um die Gefahr einer Abschwemmung in Oberflächengewässer, speziell auf durchgefrorenen, wassergesättigten bzw. schneebedeckten Böden. Daher gilt es auch das generelle und vom Verbotszeitraum unabhängige Düngeverbot zu beachten.
Auf gefrorenen Böden, auf wassergesättigten Böden und auf allen Böden mit geschlossener Schneedecke (der zu düngende Schlag ist zu mehr als 50 % mit Schnee bedeckt) ist eine Düngung verboten.