Covid-Auflagen gelten auch für den Almausschank

Seit 19. Mai ist die Gastronomie in Österreich unter Auflagen wieder geöffnet. Die Auflagen für die Gastronomie gelten auch für den Almausschank und es wird empfohlen, dringend die Auflagen einzuhalten, da die Nichteinhaltung mit hohen Strafen bis zu 30.000 € geahndet werden kann.
Die wichtigsten Punkte die zu beachten sind
- Öffnungszeiten bis 10. Juni von 5 bis 22 Uhr, ab 10. Juni von 5 bis 24 Uhr
- Der Betreiber darf nur Gäste einlassen, welche die 3G-Voraussetzungen (gestestet, geimpft oder genesen) erfüllen.
- Begrenzte Sitzplätze im Innenbereich (max. vier Erwachsene und sechs Kinder) und im Außenbereich (max. zehn Erwachsene und zehn Kinder). Die Grenzen erhöhen sich ab 10. Juni auf acht bzw. sechzehn Personen zuzüglich Kinder pro Besuchergruppe.
- Besuchergruppen müssen einen Mindestabstand von zwei Metern haben (nicht zwischen den Tischen).
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste im Innenbereich, mit Ausnahme am Verabreichungsplatz
- Generelle Registrierungspflicht der Gäste bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Minuten
- Mitarbeiter müssen einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn geimpft, genesen oder einmal wöchentlich ein negativer Testnachweis (Selbsttest ist nicht gültig) vorliegt. Ist eine wöchentliche Testung nicht möglich, dann ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Jeder Gastbetrieb – und somit auch die Almausschankbetriebe – hat einen Covid-Beauftragten zu bestellen und selbst ein Präventionskonzept zu erstellen. Der Covid-Beauftragte muss zwar keine Schulung nachweisen, aber das Covid-Präventionskonzept und die örtlichen Gegebenheiten und organisatorischen Abläufe kennen.
- Ab 10. Juni treten erste Erleichterungen für die Gastronomie in Kraft.
Die genauen Bestimmungen, eine Vorlage für die Registrierungspflicht und für das Präventionskonzept sowie die geplanten Erleichterungen ab 10. Juni können auf der Homepage der Bezirksbauernkammer
St. Johann sbg.lko.at/st-johann heruntergeladen werden. Weitere aktuelle Infos findet man auf der Homepage www.sichere-gastfreundschaft.at. Nützliche Infos bietet auch die Almwirtschaft Österreich auf
www.almwirtschaft.com.