Bauern, Almobmänner und Ordensvorsteher wählen eine neue Berufsvertretung
Rund 35.500 Personen sind am 16. Februar dazu aufgerufen, ihre Standesvertretung in der Landwirtschaftskammer Salzburg neu zu wählen. Das sind immerhin 2.500 Personen mehr als im Jahr 2020. Der Grund dafür ist einfach erklärt: Im Juni des Vorjahres wurde vom Salzburger Landtag ein neues LK-Gesetz beschlossen. Im Zuge dessen hat sich auch der Kreis der Wahlberechtigten verändert bzw. wurde er ausgeweitet. Zur LK-Wahl gehen dürfen nicht nur Eigentümer oder Bewirtschafter von im Land Salzburg gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Bäuerinnen und Bauern), sondern auch Familienangehörige wie beispielsweise Kinder oder eingetragene Partner, die am Betrieb arbeiten und der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz unterliegen. Wahlberechtigt sind aber auch zahlreiche sogenannte „juristische Personen“. Dazu zählen u. a. Forstbetriebe der Bundesforste oder auch Almgemeinschaften. Das Wahlrecht wird hier vom gesetzlichen Vertreter (dem Obmann oder Geschäftsführer) ausgeübt. Ihre Stimme laut LK-Wahlordnung abgeben dürfen aber auch die Inhaber von weltgeistlichen Pfründen und die Vorsteher geistlicher Orden, Kongregationen u. dgl., wenn sie eine mehr als 2 Hektar große Land- und Forstwirtschaft betreiben. Den Kreis der Wahlberechtigten haben die Ortswahlkommissionen in den Gemeinden bereits bis zum Dezember des Vorjahres ermittelt, als Stichtag war der 21. Oktober 2024 vorgegeben. In der eigenen Gemeinde kann im Zweifelsfall auch nachgefragt werden, ob man wahlberechtigt ist oder nicht.
Die Landwirtschaftskammer selbst hofft natürlich auch diesmal auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Im Jahr 2020 haben knapp 45 % der Berechtigten ihre Stimme abgegeben. LK-Präsident Rupert Quehenberger: „Gerade in politisch unsicheren Zeiten ist es wichtig, der Sozialpartnerschaft den Rücken zu stärken. Die Landwirtschaftskammer Salzburg erbringt mit ihren fünf Bezirksbauernkammern ein sehr umfassendes Serviceangebot für alle Bäuerinnen und Bauern. Wir sind Ansprechpartner von der Stallbauplanung über Steuer- und Rechtsfragen bis hin zum mittlerweile sehr komplex gewordenen Förderungswesen. Die Begehrlichkeiten und Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft nehmen weiterhin zu, hier braucht es eine Standesvertretung, die für die Bäuerinnen und Bauern schnell greifbar ist.“
Wahllokale von den Gemeinden eingerichtet
Für die Abwicklung der Wahl richten die Salzburger Gemeinden am 16. Februar eigene Wahllokale ein. Die Wahlzeiten sind je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt, in manchen Orten schließen diese bereits zu Mittag. Wie bereits bei der vorangegangenen Wahl ist auch diesmal eine Briefwahl möglich. Der spätestmögliche Termin für die Beantragung einer Briefwahlkarte ist Di, der 11. Februar – das sind die gesetzlich vorgesehenen drei Werktage vor dem Wahltag.
In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Salzburg wurden bei der letzten Wahl 2020 insgesamt 28 Bäuerinnen und Bauern gewählt. Der Salzburger Bauernbund – die Partei von Spitzenkandidat Rupert Quehenberger – hielt in der nun zu Ende gehenden Funktionsperiode 24 von 28 Sitzen in der Vollversammlung. Der Unabhängige Bauernverband (UBV) erreichte 2020 insgesamt drei Sitze, die FPÖ-Bauern einen Sitz.