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Batterie und Brandschutz

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12.06.2025 | von Herbert Hasenbichler, Brandverhütung Stmk

Stationäre Stromspeicher brennen selten - aber wenn, dann herrscht höchste Gefahr. In der Praxis fehlen leider oft Batterieräume. Diese sind mit wenigen Ausnahmen ab drei Kilowattstunden nötig.

Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher stellen per se kein erhöhtes Brandrisiko dar. Batteriespeicher beginnen so häufig zu brennen, wie Kühlschränke. Doch da brennbare Gase und in weiterer Folge ein Lithium-Brand entstehen können, gelten besondere Brandschutz-Vorschriften, die länderweise geregelt sind. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen stationären Stromspeichern, für die die folgenden Fragen beantwortet sind, und mobilen Stromspeichern wie etwa E-Hofladern.

Wo dürfen stationäre Batteriespeicher aufgestellt werden?

Idealerweise in brandgeschützten Batterieräumen ohne Zündquelle mit entsprechender Lüftung. Ein Wechselrichter zählt als Zündquelle, außer der Hersteller garantiert das Gegenteil. Ein Heizraum ist als Batterieraum nicht geeignet. Keinesfalls dürfen sie in Fluchtwegen, Treppenhäusern oder Aufenthaltsräumen installiert werden.

Wann ist ein eigener Batterieraum nötig?

Grundsätzlich ab einer Speicherkapazität von drei Kilowattstunden (kWh). In der Steiermark sind nur in Einfamilienhäusern (Gebäudeklasse 1) sowie Reihenhäusern (Gebäudeklasse 2) bei Speichern unter 20 kWh keine Batterieräume nötig. Ebenso in freistehenden Garagen bis 250 m2. Garagen sind brandschutztechnisch von Einfamilienhäusern zu trennen.

Wie muss ein Batterieraum gebaut sein?

In EI 90 und raumseitig A2 bekleidet mit einer EI2 30-CTüre, Bodenbeläge in Bfl. Das bedeutet, dass innen keine brennbaren Materialien verwendet werden dürfen und der Raum einem Brand 90 Minuten lang standhalten muss. Erreichbar ist das mit Gipskartonplatten oder Ziegelmauerwerk. Wenn die Batterie ausgasen kann, ist auch eine Belüftung ins Freie nötig.

Ab wann ist ein Batteriespeicher bewilligungspflichtig?

Die Bewilligungspflicht hängt von der Kapazität ab. Meldepflichtige Vorhaben sind die stationäre Aufstellung von Batterieanlagen mit einem Energieinhalt von höchstens 20 kWh, darüber handelt es sich um baubewilligungspflichtige Vorhaben. Die Anforderungen an den Batterieraum sind unabhängig davon zu sehen.

Wie wird die Installation von zwei Batteriespeichern mit jeweils 20 kWh in verschiedenen Gebäuden am selben Betrieb bewertet?

Der Stromspeicher wird pro Gebäude angesehen. Steht einer im Keller und einer im Nebengebäude, sind diese nicht bewilligungspflichtig, sofern der Energieinhalt je Anlage von höchstens 20 kWh nicht übersteigt.

Sind PV-Anlagen und Batteriespeicher automatisch mitversichert?

Nein. Eine Erweiterung der bestehenden Versicherungspolizze ist notwendig. Auch der Blitzschutz muss entsprechend angepasst werden.

Was passiert im Schadensfall bei unsachgemäßer Installation?

Es kann zu Regressforderungen der Versicherung kommen, wenn Vorschriften oder Herstellervorgaben nicht eingehalten wurden.

Was ist bei der Brandbekämpfung zu beachten?

Stationäre Batterien sind in der Regel mit einer Photovoltaik-Anlage gekoppelt. Photovoltaik-Module produzieren bei Tageslicht permanent Strom. Die Feuerwehr muss Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Informationen über die PV- und Speichertechnik bekommen.

Herrscht Brandgefahr, wenn Batteriespeicher überschwemmt werden?

Ja, durch Kurzschluss. Überflutete Räume nicht betreten und keine damit verbundenen elektrisch leitenden Teile berühren. Einsatzkräfte darüber informieren, dass eine stationäre Batterie vorhanden ist. Nach dem Hochwasser muss die Batterie von einem Fachmann kontrolliert werden. Keinesfalls selbst wieder einschalten. Ist die Batterie defekt, muss sie vom Fachmann abgebaut und vom Hersteller entsorgt werden.

Wo gibt es nähere Infos?

Auf der Webseite der Brandverhütung Steiermark (unten) und in den OIB-Richtlinien 2, 2.1 sowie 2.2.

www.bv-stmk.at​​​​​​​

Sechs Praxisbeispiele

1.png © Archiv
Ein Landwirt installiert einen 40 kWh Batteriespeicher in seinen Milchviehstall. Batterieraum: Ja Begründung: Betriebsgebäude, ab 3 kWh notwendig.
2.png © Archiv
Ein Landwirt installiert seinen 20 kWh Batteriespeicher in einem Wirtschaftsgebäude. In diesem befindet sich eine Garage für Traktoren sowie eine Werkstatt für Reparaturarbeiten. Batterieraum: Ja Begründung: Betriebsgebäude, ab 3 kWh notwendig.
5.png © Archiv
Eine Landwirtin bzw. ein Landwirt installiert einen 25 kWh Batteriespeicher im Keller des Wohnhauses. Batterieraum: Ja und Nein
Begründung: Wenn ein Thermal Runaway (Kettenreaktion. Ein Stromspeicher besteht aus vielen einzelnen Batteriezellen. Um auszuschließen, dass ein Durchgehen einer einzelnen Zelle die ganze Batterie zum Brennen bringt, muss ein anerkannter Test erfüllt werden.) möglich ist, liegt die Grenze bei 20 kWh und ein Batterieraum ist notwendig. Wenn keiner möglich ist, liegt die Grenze bei 100 kWh und es ist kein eigener Batterieraum notwendig.
6.png © Archiv
Eine Landwirtin bzw. ein Landwirt installiert einen 50 kWh Batteriespeicher im Heizraum ihrer/seiner Biomasse-Hackgutanlage.
Batterieraum: Ja
Begründung: In einem definierten Heizraum darf kein Batteriespeicher verbaut werden.
3.png © Archiv
Eine Landwirtin bzw. ein Landwirt installiert einen 20 kWh Batteriespeicher in ihrer/seiner Werkstatt. Dort befinden sich Öl, Schweißgerät etc. Die Werkstatt ist kleiner als 400 m2.
Batterieraum: Nein
Begründung: Kleines Betriebsgebäude, wenn Thermal Runaway nicht möglich, erst ab 100 kWh notwendig, sonst ab 20 kWh.
4.png © Archiv
Eine Landwirtin bzw. ein Landwirt installiert einen 30 kWh Batteriespeicher in der Autogarage. Diese grenzt direkt an ein Wirtschaftsgebäude und ist brandschutztechnisch getrennt.
Batterieraum: Nein
Begründung: Batterieraum in Garage erst ab 20 kWh (100 kWh wenn Thermal Runaway nicht möglich)
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