Applikationsabstände, Spritzzeitpunkt und Abstandsauflagen
Applikationsabstände
Mehrjährige Versuche zeigen eine hohe Übereinstimmung
zwischen Trieblänge und Blattfläche. Solange
keine Laubarbeiten (Entspitzen) durchgeführt werden,
lässt sich allein aus dem Trieblängenwachstum mit genügend
hoher Genauigkeit auf den Blattflächezuwachs
pro Trieb schließen. Nimmt beispielsweise die Trieblänge
von 35 cm auf 55 cm (= 20 cm) zu, bedeutet dies,
dass ungefähr 400 cm² Blattfläche pro Trieb neu gebildet
worden sind und deshalb der aktive Schutz der letzten
Behandlungsmaßnahme zunehmend verloren geht.
Eine Wiederholung der Spritzung ist vom herrschenden Infektionsdruck und der Wirkungsweise der Präparate abhängig. Bei hohem Infektionsdruck und einer Belagswirkung der Präparate sollte diese sobald als möglich, jedenfalls noch vor dem nächsten Infektionsereignis, erfolgen. Bei fehlenden Infektionsereignissen bzw. geringem Infektionsrisiko kann die nächste Applikation im Zuwachsbereich von 600 - 800 cm² erfolgen. Tiefenwirksame Produkte ermöglichen mehr Anwendungsspielraum, so können Peronosporainfektionen noch bis zum Ablauf von 20% der Inkubationszeit gestoppt werden. Bei systemisch wirksamen Komponenten wird der Neuzuwachs bis zu einem gewissen Ausmaß geschützt, sie sollten deshalb besonders in Phasen starken Triebwachstums zur Anwendung kommen.
Eine Wiederholung der Spritzung ist vom herrschenden Infektionsdruck und der Wirkungsweise der Präparate abhängig. Bei hohem Infektionsdruck und einer Belagswirkung der Präparate sollte diese sobald als möglich, jedenfalls noch vor dem nächsten Infektionsereignis, erfolgen. Bei fehlenden Infektionsereignissen bzw. geringem Infektionsrisiko kann die nächste Applikation im Zuwachsbereich von 600 - 800 cm² erfolgen. Tiefenwirksame Produkte ermöglichen mehr Anwendungsspielraum, so können Peronosporainfektionen noch bis zum Ablauf von 20% der Inkubationszeit gestoppt werden. Bei systemisch wirksamen Komponenten wird der Neuzuwachs bis zu einem gewissen Ausmaß geschützt, sie sollten deshalb besonders in Phasen starken Triebwachstums zur Anwendung kommen.
Maßnahmen individuell anpassen
In durchschnittlichen Jahren werden in zehn Tagen ungefähr
400 cm²/Trieb neu gebildet. Besonders ab Ende Mai
bis Anfang August ist die Trieb- und damit die Blattflächenentwicklung
stark von der Jahreswitterung geprägt.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen daher an die jährlich
unterschiedlichen Gegebenheiten angepasst werden
(siehe Grafik).
Spritzzeitpunkt
Nach Möglichkeit sollen alle Spritzungen in den frühen
Morgenstunden (bzw. Nacht) durchgeführt werden.
Nur bei hoher Luftfeuchtigkeit, bei bedecktem Himmel
oder in den frühen Morgenstunden ist Gewähr gegeben
, dass die Spritztröpfchen auch sicher am Blatt bzw.
an der Traube ankommen. Bei geringer Luftfeuchtigkeit
kann vor Erreichen der Zielfläche das Wasser verdunsten
und das Mittel kann nicht genügend anhaften bzw.
geht damit verloren.
Ein weiterer Grund für die Spritzungen in den taufeuchten
Morgenstunden ist, dass teilsystemische und
systemische Pflanzenschutzmittel (auch Blattdünger)
besser aufgenommen werden. Werden diese Pflanzenschutzmittel
bei zu trockenen Bedingungen ausgebracht,
ist die Antrocknungszeit zu kurz. Die Wirkstoffe
können nicht zur Gänze von der Rebe aufgenommen
werden und es kommt am Wirkort in der Pflanze zu
einer Unterkonzentration. Die Folgen sind eine verringerte
Wirksamkeit gegenüber dem Pilz und die Gefahr
von Resistenzbildung.
Abstandsauflagen
Die gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln soll
neben einer guten Wirkung gegen Schadorganismen
auch zu keinen unannehmbaren Belastungen für die Umwelt
führen. Um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln
in Oberflächengewässer im Rahmen der Applikation zu
unterbinden, werden bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
hinsichtlich der Anwendungsbestimmungen
bestimmte Bedingungen und Auflagen in Österreich
erteilt, welche auf der Handelspackung aufscheinen
müssen. Diese Auflagen beinhalten die Festlegung von
Mindestabständen zu Oberflächengewässern, welche
bei der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels einzuhalten
sind. Es wird für jedes Pflanzenschutzmittel spezifisch
aufgrund seiner Toxizität berechnet und festgelegt.
Unter Regelabstand ist jener vorgeschriebene Mindestabstand
zum Oberflächengewässer zu verstehen, der
bei der Ausbringung unter Berücksichtigung der "Guten
landwirtschaftlichen Praxis“ einzuhalten ist.