Aktuelle Grenzen im Steuerrecht
Ein großer und nachhaltig wirkender Punkt in den Steuerreformen des Jahres 2022 war die Abschaffung der kalten Progression, das heißt viele Steuergrenzen und Absetzbeträge werden seit 2023 unter Berücksichtigung der Inflation jährlich automatisch angepasst. Einige für die Land- und Forstwirtschaft sehr wichtige Werte finden Sie in der folgenden Aufstellung.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:
| Einkommen (jeweils anteilig) | Steuersatz |
| für die ersten 13.529 Euro | 0% |
| für Einkommensteile über 13.529 - 21.992 Euro | 20% |
| für Einkommensteile über 21.992 - 36.458 Euro | 30% |
| für Einkommensteile über 36.458 - 70.365 Euro | 40% |
| für Einkommensteile über 70.365 - 104.859 Euro | 48% |
| für Einkommensteile über 104.859 - 1.000.000 Euro | 50% |
| für Einkommensteile ab 1.000.000 Euro | 55% |
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
| 2025 | 2026 |
| bei einem Kind: 601 Euro | 612 Euro |
| bei zwei Kindern: 813 Euro | 828 Euro |
| für jedes weitere Kind: 268 Euro | 273 Euro |
Im Jahr 2026 beträgt die Einkommensgrenze des Partners 7.284 Euro.
Infos für Eltern
Familienbonus Plus im Jahr 2026
700 Euro pro Kind
Mehrkindzuschlag (bei mindestens drei Kindern)
Der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind beläuft sich 2026 auf 24,40 Euro.
- 2.000 Euro jährlich (166,68 Euro monatlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag
- 700 Euro jährlich (58,34 Euro monatlich) nach dem 18. Geburtstag (wenn Familienbeihilfe)
700 Euro pro Kind
Mehrkindzuschlag (bei mindestens drei Kindern)
Der Zuschlag für das dritte und jedes weitere Kind beläuft sich 2026 auf 24,40 Euro.
Grenzen für die Gewinnermittlungsarten / Pauschalierungsgrenzen
Die Pauschalierungsgrenzen für die Land- und Forstwirtschaft werden in größeren Zeitabständen - zuletzt per 1. Jänner 2023 - angepasst.
Buchführungsgrenze für luf Betriebe (sofern keine besondere Rechtsform) *
| 2019 | ab 2020 |
| Umsatz (dh exkl. USt) 550.000 Euro | 700.000 Euro |
| Einheitswert 150.000 Euro | entfallen |
* Siehe ausführlich Jilch "Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte“, Seite 15ff, 438ff, NWV Verlag, 6. Auflage, Wien 2022.
Teilpauschalierungsgrenzen
| 2022 | ab 2023 |
| Einheitswert 130.000 Euro | 165.000 Euro |
| Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro | 600.000 Euro |
Zu beachten sind auch die Vollpauschalierungsgrenzen von 15.000 Euro Forst(teil)einheitswert, 60 Ar Weinbau und - vereinfacht ausgedrückt - 2.000 Euro "Gartenbau-Endverkaufserlöse".
Vollpauschalierungsgrenzen
| 2022 | ab 2023 |
| Einheitswert 75.000 Euro | 75.000 Euro |
| Umsatz (dh exkl. USt) 400.000 Euro | 600.000 Euro |
Bruttoeinnahmengrenze für Be- und Verarbeitung und bestimmte Nebentätigkeiten
| 2024 | ab 2025 |
| Einnahmengrenze (inkl. USt) 45.000 Euro | 55.000 Euro |
Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG)
| 2022 | ab 2023 |
| Umsatzgrenze 400.000 Euro | 600.000 Euro |