Achtung: Gabenteilungsvorschriften bei der Stickstoffdüngung beachten!
Gesetzlicher Rahmen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV)
Gabenteilung in Hanglagen
Das Ausbringen von leichtlöslichen stickstoffhältigen Düngemitteln in Hanglagen (ein Schlag, der in dem zur Böschungsoberkante des Gewässers angrenzenden Bereich von 20 m eine durchschnittliche Neigung von mehr als 10% aufweist) hat bei einer Gabe von mehr als 100 kg Stickstoff nach Abzug der Stall-und Lagerverluste pro Hektar (N ab Lager) jedenfalls in Teilgaben zu erfolgen. Unmittelbar vor dem Anbau darf die Gesamtmenge 100 kg Stickstoff nach Abzug der Stall- und Lagerverluste pro Hektar (N ab Lager) nicht überschreiten.
Generelle Gabenteilung
Laut aktuellem Nitrat-Aktionsprogramm § 3 (1) und der sachgerechten Düngung, 8. Auflage (SGD 8) sind Stickstoffgaben, die mehr als 100 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr in schnell wirksamer Form enthalten, zu teilen.
Schnell wirksam sind …
Schnell wirksam sind …
- … der Nitrat-, Ammonium und (Carb)-Amidgehalt von mineralischen Düngemitteln.
- … der Ammoniumanteil (NH4) von Wirtschaftsdüngern, Sekundärrohstoffen und sonstigen organischen Düngern. In nachfolgender Tabelle sind die NH4-Gehalte der gängigsten Wirtschaftsdünger angeführt.
Ammoniumanteile von Wirtschaftsdüngern (Anlage 2 – NAPV)
% NH4-N | |
Stallmist | 15 |
Rottemist | 5 |
Stallmistkompost | < 1 |
Rinderjauche | 90 |
Rindergülle | 50 |
Schweinegülle | 65 |
Legehühnergülle (verdünnter Kot) | 60 |
Legehühnerkot (frisch) | 30 |
Legehühnertrockenkot, Jungkükenfrischkot, Putenmist | 15 |
Für die Bemessung der Gabenteilung bei Wirtschaftsdüngern und sonstigen organischen Düngern wird der Stickstoffgehalt ab Lager (NaL) herangezogen.
Beispiel: Mastschweine-Gülle mit 5,25 kg NaL (Wert ist den eigenen Aufzeichnungen zu entnehmen)
- 5,25 kg NaL x 0,65 (laut Tabelle 1) = 3,41 kg NH4-N
-- Gesetzlich erlaubt sind 100 kg N/ha und somit dürfen bei diesem Wirtschaftsdünger maximal 29 m3/ha ausgebracht werden (100/3,41).
Wie ist der Begriff „Gabenteilung“ zu verstehen?
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass eine Düngung bezüglich Zeitpunkt und Menge immer an die Bedürfnisse der jeweiligen Kultur angepasst werden sollte, um pflanzenbaulich Sinn zu machen.
Folgende Düngemaßnahmen sind als getrennte Gaben anzusehen:
Folgende Düngemaßnahmen sind als getrennte Gaben anzusehen:
- Düngung im Herbst
- Düngung vor dem Anbau
- Düngung zum Anbau (Beispiel: Unterfuß-Düngung)
- Kopfdüngung
>> Wichtig: Es hat jeweils die strengere Vorgabe Gültigkeit!
Ausnahmen
Bei der Anwendung von Düngern oder Ausbringungstechniken mit physikalisch oder chemisch verzögerter Stickstofffreisetzung (stabilisierte N-Dünger) kann die Gabenteilung entfallen. Auf seichtgründigen Böden kann die Wirksamkeit in Abhängigkeit von Temperatur und Feuchtigkeit allerdings eingeschränkt sein.
In der aktuellen Überarbeitung der SGD 8 wird das CULTAN-Verfahren ebenfalls einer Düngung mit verzögerter Stickstofffreisetzung zugeordnet. Die endgültige Zustimmung und Publikation ist aber noch ausständig.
Auch zu Hackfrüchten und Gemüsekulturen kann auf mittelschweren und schweren Böden (Tongehalt des Bodens über 15%) der Stickstoff in einer Gabe verabreicht werden.
In der aktuellen Überarbeitung der SGD 8 wird das CULTAN-Verfahren ebenfalls einer Düngung mit verzögerter Stickstofffreisetzung zugeordnet. Die endgültige Zustimmung und Publikation ist aber noch ausständig.
Auch zu Hackfrüchten und Gemüsekulturen kann auf mittelschweren und schweren Böden (Tongehalt des Bodens über 15%) der Stickstoff in einer Gabe verabreicht werden.
>>
Tipp: Eine schlagbezogene Überprüfung ob des Vorliegens eines schweren Bodens kann im Inspire-Agraratlas eingesehen werden.
Strengere Auflagen im GRUNDWasser 2030!
Für teilnehmende Betriebe am ÖPUL "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" in Oberösterreich sind strengere Auflagen bezüglich Gabenteilung einzuhalten. Hier sind bereits Stickstoffgaben von mehr als 80 kg N in schnellwirksamer Form auf mehrere Gaben aufzuteilen. Ausgenommen dabei sind NUR stickstoffhaltige Düngemittel mit physikalisch oder chemisch verzögerter Stickstofffreisetzung. Die Ausnahme bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen auf entsprechend schweren Böden gilt NICHT!
Fazit
Die Düngung an die Bedürfnisse der Pflanzen anzupassen, um Nährstoffverluste ins Grundwasser zu vermeiden, muss das oberste Ziel im Pflanzenbau sein. Dabei sind neben Pflanzenbeobachtungen auch die Kenntnis über Standort und Boden, Stickstoffformen und Wetterprognosen extrem wichtig. Gasförmige Stickstoffverluste können durch geeignete Ausbringtechniken und Einarbeitungsmaßnahmen reduziert werden. Eine bedarfs- und standortgerechte Düngung hilft, den Nährstoffkreislauf aufrechtzuerhalten und den Boden langfristig in guter Qualität zu erhalten. Auch der Schutz unserer Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser) muss prominent auf der Agenda stehen.
>> Praktikertipp: Mit dem ÖDüPlan Plus - dem neuen Aufzeichnungsprogramm der Boden.Wasser.Schutz.Beratung - lassen sich die gesetzlichen Aufzeichnungsvorgaben inklusive Gabenteilungsverpflichtung schnell, einfach und AMA-konform erledigen.
Weitere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at.